DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung

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Abschnitt 3.16 - 3.16 Arbeitspausen gestalten

Arbeitspausen sind für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen ein wirksames Instrument, um ihre Sicherheit und Gesundheit zu fördern. Es gehört zu Ihren Aufgaben, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeit und Erholung während des Arbeitstages zu schaffen. Ein ausgeglichener Arbeits-Erholungs-Zyklus kann Übermüdung vorbeugen und das Fehler- und Unfallrisiko mindern. Zudem beugt er Erschöpfung vor und trägt zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit bei.

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Abb. 56
Ausgleich: Ein Tag in der Kindertageseinrichtung muss auch Verschnaufpausen und Rückzugsmöglichkeiten bieten.

ccc_3684_01.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
ccc_3684_33.jpgGefährdungen

Gesundheitliche Gefährdungen der Fachkräfte werden im Zusammenhang mit der Arbeitspausengestaltung in erster Linie durch folgende Faktoren verursacht:

  • Keine oder unzureichende Pausen

  • Kein oder ungeeigneter Pausenraum

  • Fehlendes und unzureichendes Selbstmanagement

  • Zu wenig Personal

ccc_3684_34.jpgMaßnahmen

Pausen verbindlich regeln

Sorgen Sie für verbindliche Pausenregelungen und deren Einhaltung. Prüfen Sie, ob Pausenzeiten in den Dienstplänen vorgesehen sind und die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigen.

ccc_3684_29.jpg Falls Auszubildende, andere Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter in Ihren Einrichtungen arbeiten, sind die gesetzlichen Regelungen für diese Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen.

Ausreichend Personal vorsehen

Damit die Pausenregelung nicht zulasten der Bildungs- und Erziehungsqualität geht, wird empfohlen, den Betreuungsschlüssel auch unter Berücksichtigung der Pausenzeiten und sonstiger Abwesenheiten der Beschäftigten zu gestalten.

Geeignete Pausenräume anbieten

Sie sind verpflichtet, Pausenräume einzurichten, wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit es erfordert, beispielsweise bei andauernder einseitig belastender Körperhaltung oder Lärmbelastung. Unabhängig davon, muss ab 10 anwesenden Beschäftigten ein Pausenraum eingerichtet werden. Erforderlich ist dieser auch, wenn üblicherweise Dritte, wie zum Beispiel Eltern, Zutritt zu den Arbeitsbereichen haben.

Aus präventiven Gründen wird empfohlen, grundsätzlich einen Pausenraum in einer Kindertageseinrichtung einzurichten.

ccc_3684_31.jpg Pausenräume können außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für andere Zwecke genutzt werden.

Sorgen sie dafür, dass die Mindestgröße des Pausenraumes 6 m2 beträgt und für jede gleichzeitig anwesende beschäftigte Person eine Fläche von mindestens 1 m2 inklusive Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden ist. Rechnen Sie Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege hinzu. Die lichte Höhe des Pausenraumes darf 2,50 m nicht unterschreiten.

Für Pausenräume ist ausreichend Tageslicht erforderlich und eine Sichtverbindung nach außen.

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Abb. 57
Der Pausen- oder Personalraum sollte es den Beschäftigten ermöglichen, ihre Pausen ungestört und in einer gesundheitsförderlichen Umgebung zu verbringen.

Es ist zudem erforderlich, dass die Räume ausreichend temperiert (mindestens 21 °C) und beleuchtet sind sowie über gesundheitlich zuträgliche Atemluft verfügen.

ccc_3684_31.jpg Wenn möglich, schaffen Sie besondere Ruhe- und Entspannungsräume.

Gemeinsames Verständnis von Pause entwickeln

Ob pädagogische Fachkräfte Pausenzeiten für sich wirkungsvoll nutzen, hängt auch von der Kultur der Einrichtung ab. Achten Sie deshalb darauf, dass in den Teams und bei den Leitungsverantwortlichen Ihrer Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Verständnis von Pause und ihrer Bedeutung für die Gesundheit der Beschäftigten und Kinder vorhanden ist.

Allen sollte bewusst sein, dass Pausen

  • arbeitsfreie und störungsfreie Zeiten sind,

  • der Regeneration der Arbeitsfähigkeit dienen,

  • zum Erhalt von Sicherheit und Gesundheit beitragen,

  • gesetzlich vorgeschrieben sind.

ccc_3684_31.jpg Damit das Pausenverständnis eine hohe Verbindlichkeit haben kann, sollte es Bestandteil sowohl der Träger- als auch der Einrichtungskonzeptionen sein.

Arbeitspausen erholsam gestalten

Für konzentriertes und gesundes Arbeiten sind regelmäßige Pausen unverzichtbar. Pause bedeutet, frei über diese Zeit zu verfügen. Empfohlen werden Aktivitäten, die der jeweiligen pädagogischen Fachkraft gut tun. Für die eine ist es eine Entspannungsübung, für andere ein Gespräch oder ein Spaziergang in der freien Natur. Ermutigen Sie Ihre Beschäftigten, die Arbeitspausen entsprechend zu gestalten.

Arbeit gestalten

Neben Pausen kann auch die Gestaltung der Arbeit zur Entlastung beitragen. Sinnvoll sind

  • störungs- und unterbrechungsfreies Arbeiten,

  • Tätigkeitswechsel, zum Beispiel Dokumentation folgt auf Bewegungsangebot, sowie

  • kooperatives Arbeiten.

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Abb. 58
Für die Arbeitsfähigkeit kann es förderlich sein, dass das Team über ein gemeinsames Pausenverständnis verfügt.