Abschnitt 3.15 - 3.15 Arbeitsvor- und -nachbereitung sowie Dokumentation
Die Arbeit in Kindertageseinrichtungen vor- und nachzubereiten, sind notwendige Voraussetzungen für die Qualität der Einrichtungen. Dazu gehören zum Beispiel die individuelle Vor- und Nachbereitung der täglichen Arbeit, regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen zur Abstimmung und Koordination der Angebote und Prozesse in der Einrichtung sowie einrichtungsbezogene Klausur- und Planungstage. Die Dokumentation einer kindorientierten Bildungsbegleitung erfolgt vor allem durch das wahrnehmende Beobachten, das in Beobachtungs- und Einschätzungsbögen erfasst wird.
Abb. 53
Wichtige Aufgabe: Für die vielfältigen Bürotätigkeiten sollten in Kindertageseinrichtungen gut eingerichtete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Rechtliche Grundlagen | |
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Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
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Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
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Die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit sowie die Dokumentation durch die Fachkräfte können vor allem dann zu Gefährdungen für die Kinder führen, wenn sie gar nicht oder unzureichend stattfinden. Als Faktoren sind vor allem Mängel in den folgenden Bereichen zu nennen:
Qualität der Arbeit
Gefährdungsbeurteilung
Einschätzung zur Entwicklung des Kindes
Zugleich kann das Vor- und Nachbereiten sowie die Dokumentation Ihre Beschäftigten negativ belasten. Dies ist vor allem unter folgenden Rahmenbedingungen der Fall:
Zu große Arbeitsmenge
Zeitdruck und Zeitmangel
Unzureichend ausgestatteter Arbeitsplatz
Zu wenig Personal
Unzureichende Qualifikation
Unzureichende Kooperation
Maßnahmen |
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Ausreichend Zeit zur Verfügung stellen
Empfehlenswert ist eine personelle Ausstattung der Einrichtung, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt, sich innerhalb ihrer Arbeitszeit vor- und nachzubereiten sowie die erforderlichen Dokumentationen durchzuführen.
Legen Sie für die Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation konkrete Zeiten und Umfänge fest.
Geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen
Sorgen Sie für genügend ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze, an denen Ihr Personal die Aufgaben in Ruhe erledigen und alle notwendigen Unterlagen verstauen kann. Es empfiehlt sich, für die Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation digitale Arbeitsmedien mit entsprechender barrierefreier Software anzubieten. Der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.
Achten Sie bei der Einrichtung von ortsgebundenen Bildschirmarbeitsplätzen auf diese Punkte:
Es ist notwendig, dass die Tastatur vom Bildschirm getrennt und neigbar ist. Sie muss zudem auf der Arbeitsfläche frei angeordnet werden können.
Achten Sie darauf, dass die Bildschirme frei aufstellbar, leicht dreh- und neigbar sowie in der Höhe verstellbar sind. Setzen Sie nur reflexionsarme Modelle ein.
Bildschirme sollen frontal gegenüber dem Arbeitsstuhl und so aufgestellt sein, dass sie frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind. Bringen Sie gegebenenfalls Blendschutz an den Fenstern an.
Diese Punkte sind sinngemäß auch beim Arbeiten mit tragbaren Bildschirmgeräten zu beachten.
Bei ortsgebundenen Arbeitsplätzen sollte zudem die Arbeitsfläche mindestens 1600 mm x 800 mm groß sein, um ein freies Anordnen von Bildschirm, Tastatur und sonstigen Arbeitsmitteln zu ermöglichen.
Es sollten GS-geprüfte Arbeitsmittel und Büromöbel angeschafft und zur Verfügung gestellt werden.
Abb. 54
Ein Bildschirmarbeitsplatz muss nach den geltenden Vorschriften ausgestattet sein.
Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
Klären Sie mithilfe der Gefährdungsbeurteilung den Umfang der Bildschirmarbeit ab. Gegebenenfalls ist es erforderlich, den Beschäftigten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Erweist sich aufgrund dieser Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, müssen Sie diese ermöglichen. Wenn das Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig sind, müssen Sie diese den Beschäftigten im erforderlichen Umfang für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen.
Qualifizierung ermöglichen
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal für die anfallenden Arbeiten ausreichend qualifiziert ist. Es sollte sich neben pädagogischen Themen auch zu speziellen fachlichen und überfachlichen Themen wie Erstellung von Dokumentationen, Selbstmanagement und Informationstechnologie fortbilden können.
Kooperation initiieren, ermöglichen und einfordern
Die Kooperation der pädagogischen Fachkräfte untereinander und mit anderen Beschäftigten Ihrer Kindertageseinrichtungen kann zur Entlastung bei der Vor- und Nachbereitung sowie der Dokumentation beitragen. Indem Sie die Kooperation fördern, verbessern Sie die Qualität der pädagogischen Arbeit und der Organisation. Damit Kooperation in Kindertageseinrichtungen gelingt, sollte sie bewusst gestaltet werden. Insbesondere sollten Sie die dafür erforderlichen räumlichen und zeitlichen Strukturen schaffen.
Abb. 55
Kooperation: Wenn sich Ihre Fachkräfte austauschen, können sie voneinander lernen und Doppelarbeit vermeiden.
Das Arbeitsjahr planen
Sie sollten dafür sorgen, dass vor Beginn eines Arbeitsjahres die Leitungen Ihrer Einrichtungen Jahresterminpläne für Besprechungen und Veranstaltungen erstellen und kommunizieren. Sinnvollerweise sollten der Tagungsrhythmus, die Termindichte und die Reihenfolge der Veranstaltungen auf die Schwerpunkte des Arbeitsjahres abgestimmt sein und jedes Ereignis einen angemessenen Vorlauf haben. Die Planung sollte darauf abzielen, Zeiten mit besonderer Arbeitsdichte und -dauer zu meiden.