Abschnitt 3.6 - 3.6 Mit Kindern unterwegs
Ausflüge und andere Veranstaltungen außerhalb der Kindertageseinrichtungen sind herausragende Erlebnisse im Alltag der Kinder und Beschäftigten. Zugleich sind es Herausforderungen, die mit besonderen Belastungen verbunden sind. Die Kinder haben die Gelegenheit, neue Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln, ihre Umgebung kennenzulernen und sich mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Die Betreuung und Begleitung der Kinder erfordern zum Teil Fähigkeiten und Fertigkeiten, die im normalen Einrichtungsalltag kaum in Anspruch genommen werden. Ihrem Personal stellen sich somit erhöhte Anforderungen an die pädagogischen und organisatorischen Kompetenzen.
Abb. 23
Gemeinsam Neues entdecken: eine Abwechslung, die mit Herausforderungen verbunden ist.
Rechtliche Grundlagen | |
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Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
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Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
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Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern können bei externen Veranstaltungen einer Kindertageseinrichtung durch nachfolgende Faktoren gefährdet werden:
Schlechte Planung und Organisation
Ungeeignete Wege und Verkehrsmittel
Mangelnde Information und Absprachen
Unzureichende Unterweisung
Unzureichende Aufsicht
Schlechte Erste-Hilfe-Organisation
Alters- und entwicklungsbedingte Einschränkungen
Unzureichende Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder
Mangelnder Schutz vor Witterung und UV-Strahlung
Maßnahmen |
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Ausflüge und externe Veranstaltungen stellen alle Beteiligten vor vielfältige, auch unerwartete Anforderungen. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung gewinnen Ihre Beschäftigten an Planungs- und Handlungssicherheit. Machen Sie in Ihren Kindertageinrichtungen diesen Weg zur Ermittlung der bevorstehenden Gefährdungen deshalb zur Pflicht für jeden Ausflug und jede externe Veranstaltung. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die daraus resultierenden Maßnahmen umsetzen und ihre Erfahrungen untereinander austauschen.
Darüber hinaus sind für einen gelungenen Ausflug sorgfältige Planung und Organisation grundlegende Voraussetzungen, um auch auf unvorhersehbare Gegebenheiten gut reagieren zu können.
Eckpunkte festlegen
Die Teams Ihrer Einrichtungen sollten Eckpunkte und Leitlinien für die Gestaltung von Ausflügen und externen Veranstaltungen inklusive Aufsichtsführung gemeinsam festlegen. Wichtige Aspekte sind unter anderem:
Alter und individuelle Besonderheiten der Kinder
Besonderheiten und Gefährdungen am Aufenthaltsort sowie auf dem Weg dorthin
Gruppengröße und -situation
Entfernung des Ausflugsziels
Wahl des Verkehrsmittels
Erfahrungen der Kinder im Straßenverkehr
Bekanntheit des Ausflugsziels bei Kindern und Begleitpersonen
Dauer des Ausfluges
Besonderheiten bei Übernachtungen
Angemessene Kleidung, UV-Schutz und Ausrüstung
Getränke und Verpflegung
Bedingungen, unter denen ein Ausflug nicht stattfinden kann, wie Wetterlage
Anzahl und Anforderungen an Begleitpersonen
Information der Beteiligten
Sonnenschutz beachten
Stellen Sie sicher, dass sowohl Beschäftigte als auch Kinder vor schädigenden Witterungseinflüssen, insbesondere UV-Strahlung, geschützt sind.
Es sind folgende Maßnahmen geeignet:
Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden
Für Pausen oder Wartezeiten Schattenplätze aufsuchen
Köperbedeckende und dichte, zugleich lockere und leichte Kleidung sowie Kopfbedeckung tragen
Gesicht, Nacken und Ohren mit hohem und gut verträglichem Sonnenschutz eincremen lassen und bei Bedarf nachcremen
Ausflugsziel/Veranstaltungsort kennen
Die verantwortliche Fachkraft kann die erforderliche Sicherheit nur an Orten gewährleisten, die sie kennt. Es gehört also zur Vorbereitung, die Gefährdungen des externen Aufenthaltsortes abzuklären. Vorteilhaft ist es, wenn am Zielort externe Fachleute zur Verfügung stehen, die vorab über Besonderheiten und wichtige Vorkehrungen informieren können. Ansonsten sind Gefährdungen vorab beispielsweise durch einen Besuch abzuschätzen.
Auch wenn externe Fachleute eine große Expertise aufweisen und vor Ort unterstützen: Die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Ihrer Beschäftigten verbleiben in der Verantwortung der Kindertageseinrichtung.
Abb. 24
Neue Lernorte sind oft auch mit neuen Herausforderungen und Gefahren verbunden. Deshalb
ist es notwendig, sie im Vorfeld zu erkunden und Experten vor Ort einzubeziehen.
Zusätzliche Begleitung einbinden
Lassen Sie für einen Ausflug oder eine externe Veranstaltung klären, ob zusätzliche Fachkräfte, Praktikantinnen und Praktikanten oder Angehörige der Kinder einbezogen werden können. Das sorgt für mehr Sicherheit und weniger Stress - insofern die Betreffenden aufgrund ihrer Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit als Aufsichtspersonen geeignet sind. Deshalb ist es erforderlich, dass die verantwortliche Fachkraft alle Begleitpersonen unterweist, sie in der jeweiligen Aufgabe anleitet und sich der Qualität ihrer Aufsichtsführung vergewissert. Wer ausgewählt wurde, sollte in die weiteren Vorbereitungen einbezogen werden.
Die Anzahl der zusätzlichen Begleitpersonen hängt vor allem ab von
der Gruppengröße,
der Art des Ausfluges,
dem Aufenthaltsort und
den damit verbundenen Gefährdungen.
Didaktische Planung
Um Unter- und Überforderungen auszuschließen, sind bei der didaktischen Planung
die körperliche Leistungsfähigkeit,
das Sozialverhalten und
die psychischen Dispositionen
der Kinder zu berücksichtigen.
Achten Sie darauf, dass bei der Planung externe Angebote daraufhin überprüft werden, ob sie für die Kinder geeignet sind und ob kompetente und verantwortlich handelnde Personen eingesetzt werden. Es sollten entsprechende Nachweise verlangt werden.
Kinder einbeziehen und unterweisen
Es ist empfehlenswert, dass Ihre verantwortlichen pädagogischen Fachkräfte den Ausflug oder die externe Veranstaltung bereits vorab mit den Kindern besprechen, Verhaltensregeln festlegen und diese einüben.
Weg und Verkehrsmittel auswählen
Wird der Weg zum Zielort zu Fuß oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt, haben sich folgende Maßnahmen bewährt:
Weg zum Zielort vorab auf mögliche Gefahrenpunkte hin überprüfen
Länge der Hin- und Rückwege angemessen gestalten
Pausenzeiten und -orte festlegen
Mit Kindern und Begleitpersonen verbindliche Verhaltensregeln vereinbaren
Kinder und begleitende Personen mit gleichfarbigen Sicherheitswarnwesten oder Mützen ausstatten
Bei Abfahrts- und Ankunftszeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzliche Gefährdungen wie Berufsverkehr vermeiden
Ein- und Aussteigen mit allen Begleitpersonen und den Kindern vorab besprechen
Auf jeden Fall sind darüber hinaus bei der Beförderung von Kindern in PKW oder Bus die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Abb. 25
Bei Ausflügen ist besonderer Wert auf die Aufsicht zu legen.
Information und Absprachen
Stellen Sie sicher, dass Eltern und Sorgeberechtigte rechtzeitig und angemessen informiert werden. Dazu gehören:
Ort der Veranstaltung
Geplante Aktivitäten
Zweckmäßige Bekleidung
Gegebenenfalls notwendige Ausrüstung und/oder Proviant
Eventuell anfallende Kosten
Abfahrts- und Ankunftszeiten
Ihr Personal sollte informiert sein, ob ein Kind in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass darauf besondere Rücksicht genommen werden muss.
Um in Not- und Unglücksfällen unverzüglich Kontakt aufnehmen zu können, sollten die Verantwortlichen ein aktuelles Telefonverzeichnis aller Eltern und Personensorgeberechtigten mitnehmen. Empfehlenswert ist zudem, schriftlich das Einverständnis der Eltern für Maßnahmen bei besonderen Situationen wie zum Beispiel Zeckenentfernung einzuholen.
Erste Hilfe sicherstellen
Bei Ausflügen und anderen externen Veranstaltungen liegt es in Ihrer Verantwortung, die Erste Hilfe zu organisieren. Ihre Teams müssen außerhalb des Geländes eine Erste-Hilfe-Ausrüstung mit sich führen (Material siehe Anlage 2 der DGUV Information 202-089). Außerdem müssen die verantwortlichen pädagogischen Fachkräfte oder andere Begleitpersonen wissen, wie sie einen Notruf absetzen. Stellen Sie gegebenenfalls ein Mobiltelefon zur Verfügung. Empfehlenswert sind organisatorische Absprachen, wie bei einem Unfall verfahren wird, zum Beispiel Begleitung eines verletzten Kindes vom Ausflugsort zur ärztlichen Praxis.
Muss während eines Ausfluges oder einer externen Veranstaltung ein Kind medikamentös versorgt werden, braucht die verantwortliche Fachkraft oder eine andere Begleitperson auf der Grundlage einer ärztlichen Anordnung dazu eine Unterweisung. Zudem ist die schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.