DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Mit Kindern unterwegs

Ausflüge und andere Veranstaltungen außerhalb der Kindertageseinrichtungen sind herausragende Erlebnisse im Alltag der Kinder und Beschäftigten. Zugleich sind es Herausforderungen, die mit besonderen Belastungen verbunden sind. Die Kinder haben die Gelegenheit, neue Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln, ihre Umgebung kennenzulernen und sich mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Die Betreuung und Begleitung der Kinder erfordern zum Teil Fähigkeiten und Fertigkeiten, die im normalen Einrichtungsalltag kaum in Anspruch genommen werden. Ihrem Personal stellen sich somit erhöhte Anforderungen an die pädagogischen und organisatorischen Kompetenzen.

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Abb. 23
Gemeinsam Neues entdecken: eine Abwechslung, die mit Herausforderungen verbunden ist.

ccc_3684_01.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
ccc_3684_02.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • DGUV Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" (bisher GUV-SI 8014 und GUV-SI 8017)

  • DGUV Information 202-074 "Mit Kindern im Wald" (bisher GUV-SI 8084)

  • DGUV Information 202-079 "Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen" (bisher BG/GUV-SI 8089)

  • DGUV Information 202-089 "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" (bisher GUV-SI 8066)

  • DGUV Information 202-092 "Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen"

  • Information der DGUV Fachbereiche "Bildungseinrichtungen" und "Erste Hilfe" "Zeckenstich - Was tun? Umgang mit Zeckenstichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen"

ccc_3684_33.jpgGefährdungen

Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern können bei externen Veranstaltungen einer Kindertageseinrichtung durch nachfolgende Faktoren gefährdet werden:

  • Schlechte Planung und Organisation

  • Ungeeignete Wege und Verkehrsmittel

  • Mangelnde Information und Absprachen

  • Unzureichende Unterweisung

  • Unzureichende Aufsicht

  • Schlechte Erste-Hilfe-Organisation

  • Alters- und entwicklungsbedingte Einschränkungen

  • Unzureichende Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder

  • Mangelnder Schutz vor Witterung und UV-Strahlung

ccc_3684_34.jpgMaßnahmen

Ausflüge und externe Veranstaltungen stellen alle Beteiligten vor vielfältige, auch unerwartete Anforderungen. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung gewinnen Ihre Beschäftigten an Planungs- und Handlungssicherheit. Machen Sie in Ihren Kindertageinrichtungen diesen Weg zur Ermittlung der bevorstehenden Gefährdungen deshalb zur Pflicht für jeden Ausflug und jede externe Veranstaltung. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die daraus resultierenden Maßnahmen umsetzen und ihre Erfahrungen untereinander austauschen.

Darüber hinaus sind für einen gelungenen Ausflug sorgfältige Planung und Organisation grundlegende Voraussetzungen, um auch auf unvorhersehbare Gegebenheiten gut reagieren zu können.

Eckpunkte festlegen

Die Teams Ihrer Einrichtungen sollten Eckpunkte und Leitlinien für die Gestaltung von Ausflügen und externen Veranstaltungen inklusive Aufsichtsführung gemeinsam festlegen. Wichtige Aspekte sind unter anderem:

  • Alter und individuelle Besonderheiten der Kinder

  • Besonderheiten und Gefährdungen am Aufenthaltsort sowie auf dem Weg dorthin

  • Gruppengröße und -situation

  • Entfernung des Ausflugsziels

  • Wahl des Verkehrsmittels

  • Erfahrungen der Kinder im Straßenverkehr

  • Bekanntheit des Ausflugsziels bei Kindern und Begleitpersonen

  • Dauer des Ausfluges

  • Besonderheiten bei Übernachtungen

  • Angemessene Kleidung, UV-Schutz und Ausrüstung

  • Getränke und Verpflegung

  • Bedingungen, unter denen ein Ausflug nicht stattfinden kann, wie Wetterlage

  • Anzahl und Anforderungen an Begleitpersonen

  • Information der Beteiligten

Sonnenschutz beachten

Stellen Sie sicher, dass sowohl Beschäftigte als auch Kinder vor schädigenden Witterungseinflüssen, insbesondere UV-Strahlung, geschützt sind.

Es sind folgende Maßnahmen geeignet:

  • Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden

  • Für Pausen oder Wartezeiten Schattenplätze aufsuchen

  • Köperbedeckende und dichte, zugleich lockere und leichte Kleidung sowie Kopfbedeckung tragen

  • Gesicht, Nacken und Ohren mit hohem und gut verträglichem Sonnenschutz eincremen lassen und bei Bedarf nachcremen

Ausflugsziel/Veranstaltungsort kennen

Die verantwortliche Fachkraft kann die erforderliche Sicherheit nur an Orten gewährleisten, die sie kennt. Es gehört also zur Vorbereitung, die Gefährdungen des externen Aufenthaltsortes abzuklären. Vorteilhaft ist es, wenn am Zielort externe Fachleute zur Verfügung stehen, die vorab über Besonderheiten und wichtige Vorkehrungen informieren können. Ansonsten sind Gefährdungen vorab beispielsweise durch einen Besuch abzuschätzen.

ccc_3684_29.jpg Auch wenn externe Fachleute eine große Expertise aufweisen und vor Ort unterstützen: Die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Ihrer Beschäftigten verbleiben in der Verantwortung der Kindertageseinrichtung.

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Abb. 24
Neue Lernorte sind oft auch mit neuen Herausforderungen und Gefahren verbunden. Deshalb ist es notwendig, sie im Vorfeld zu erkunden und Experten vor Ort einzubeziehen.

Zusätzliche Begleitung einbinden

Lassen Sie für einen Ausflug oder eine externe Veranstaltung klären, ob zusätzliche Fachkräfte, Praktikantinnen und Praktikanten oder Angehörige der Kinder einbezogen werden können. Das sorgt für mehr Sicherheit und weniger Stress - insofern die Betreffenden aufgrund ihrer Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit als Aufsichtspersonen geeignet sind. Deshalb ist es erforderlich, dass die verantwortliche Fachkraft alle Begleitpersonen unterweist, sie in der jeweiligen Aufgabe anleitet und sich der Qualität ihrer Aufsichtsführung vergewissert. Wer ausgewählt wurde, sollte in die weiteren Vorbereitungen einbezogen werden.

Die Anzahl der zusätzlichen Begleitpersonen hängt vor allem ab von

  • der Gruppengröße,

  • der Art des Ausfluges,

  • dem Aufenthaltsort und

  • den damit verbundenen Gefährdungen.

Didaktische Planung

Um Unter- und Überforderungen auszuschließen, sind bei der didaktischen Planung

  • die körperliche Leistungsfähigkeit,

  • das Sozialverhalten und

  • die psychischen Dispositionen

der Kinder zu berücksichtigen.

ccc_3684_29.jpg Achten Sie darauf, dass bei der Planung externe Angebote daraufhin überprüft werden, ob sie für die Kinder geeignet sind und ob kompetente und verantwortlich handelnde Personen eingesetzt werden. Es sollten entsprechende Nachweise verlangt werden.

Kinder einbeziehen und unterweisen

Es ist empfehlenswert, dass Ihre verantwortlichen pädagogischen Fachkräfte den Ausflug oder die externe Veranstaltung bereits vorab mit den Kindern besprechen, Verhaltensregeln festlegen und diese einüben.

Weg und Verkehrsmittel auswählen

Wird der Weg zum Zielort zu Fuß oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt, haben sich folgende Maßnahmen bewährt:

  • Weg zum Zielort vorab auf mögliche Gefahrenpunkte hin überprüfen

  • Länge der Hin- und Rückwege angemessen gestalten

  • Pausenzeiten und -orte festlegen

  • Mit Kindern und Begleitpersonen verbindliche Verhaltensregeln vereinbaren

  • Kinder und begleitende Personen mit gleichfarbigen Sicherheitswarnwesten oder Mützen ausstatten

  • Bei Abfahrts- und Ankunftszeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzliche Gefährdungen wie Berufsverkehr vermeiden

  • Ein- und Aussteigen mit allen Begleitpersonen und den Kindern vorab besprechen

Auf jeden Fall sind darüber hinaus bei der Beförderung von Kindern in PKW oder Bus die geltenden Vorschriften einzuhalten.

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Abb. 25
Bei Ausflügen ist besonderer Wert auf die Aufsicht zu legen.

Information und Absprachen

Stellen Sie sicher, dass Eltern und Sorgeberechtigte rechtzeitig und angemessen informiert werden. Dazu gehören:

  • Ort der Veranstaltung

  • Geplante Aktivitäten

  • Zweckmäßige Bekleidung

  • Gegebenenfalls notwendige Ausrüstung und/oder Proviant

  • Eventuell anfallende Kosten

  • Abfahrts- und Ankunftszeiten

Ihr Personal sollte informiert sein, ob ein Kind in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass darauf besondere Rücksicht genommen werden muss.

ccc_3684_31.jpg Um in Not- und Unglücksfällen unverzüglich Kontakt aufnehmen zu können, sollten die Verantwortlichen ein aktuelles Telefonverzeichnis aller Eltern und Personensorgeberechtigten mitnehmen. Empfehlenswert ist zudem, schriftlich das Einverständnis der Eltern für Maßnahmen bei besonderen Situationen wie zum Beispiel Zeckenentfernung einzuholen.

Erste Hilfe sicherstellen

Bei Ausflügen und anderen externen Veranstaltungen liegt es in Ihrer Verantwortung, die Erste Hilfe zu organisieren. Ihre Teams müssen außerhalb des Geländes eine Erste-Hilfe-Ausrüstung mit sich führen (Material siehe Anlage 2 der DGUV Information 202-089). Außerdem müssen die verantwortlichen pädagogischen Fachkräfte oder andere Begleitpersonen wissen, wie sie einen Notruf absetzen. Stellen Sie gegebenenfalls ein Mobiltelefon zur Verfügung. Empfehlenswert sind organisatorische Absprachen, wie bei einem Unfall verfahren wird, zum Beispiel Begleitung eines verletzten Kindes vom Ausflugsort zur ärztlichen Praxis.

ccc_3684_29.jpg Muss während eines Ausfluges oder einer externen Veranstaltung ein Kind medikamentös versorgt werden, braucht die verantwortliche Fachkraft oder eine andere Begleitperson auf der Grundlage einer ärztlichen Anordnung dazu eine Unterweisung. Zudem ist die schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.