Abschnitt 3.5 - 3.5 Bewegungsangebote gestalten
In Kindertageseinrichtungen zielt Bewegungsförderung vor allem darauf, das Wohlbefinden und eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten. Durch vielfältige Bewegungsangebote auf dem Außengelände und in den Einrichtungsräumen können Kinder Bewegungserfahrung sammeln. Dadurch bauen sie Sicherheit im Umgang mit sich und ihrer Umwelt auf. Daneben sind angeleitete Bewegungsangebote in Mehrzweck- und speziellen Bewegungsräumen von großer Bedeutung.
Abb. 19
Bewegung: Zusätzlich zum Spielen drinnen und draußen ermöglichen spezielle Bewegungsangebote ebenfalls Bewegungserfahrungen.
Rechtliche Grundlagen | |
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Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
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Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
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Wenn Kinder klettern, laufen, springen oder mit dem Ball spielen, sind Unfälle und Verletzungen nicht immer zu vermeiden. Sie bauen die dafür benötigten Fähigkeiten und Fertigkeiten erst noch auf.
Aufgrund des Unfallrisikos und der allgemeinen Unruhe ist die Bewegungsförderung für die pädagogischen Fachkräfte mit erhöhten Belastungen verbunden.
Ursachen für die Gefährdungen der Kinder und Fachkräfte sind:
Alters- und entwicklungsbedingte Einschränkungen des Sicherheitsbewusstseins sowie der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder
Defekte oder fehlende Sport- und Spielgeräte
Inadäquate räumliche Bedingungen
Unzureichende bewegungsdidaktische und -methodische Kompetenzen
Unzureichende Risikokompetenz
Hoher Schallpegel
Unzureichende Aufsichtsführung
Ungeeignete Kleidung oder Schmuck
Maßnahmen |
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Um Unfälle bei der Bewegungsförderung zu verhindern, müssen Maßnahmen ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten, ohne den Wert des Angebotes oder das Bewegungsbedürfnis der Kinder einzuschränken. Welche konkrete Maßnahme Sie treffen, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Grundsätzlich ist auf die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zu achten:
Bewegungsangebote vielfältig und sicherheitsförderlich gestalten
Bewegungsförderung in Ihren Kindertageseinrichtungen sollte Kinder dabei unterstützen, sich aktiv motorische und sensomotorische Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Sicherheitsbewusstsein und Risikokompetenz anzueignen. Deshalb sollten Angebote erlebnisorientiert gestaltet sein und Wagnisse ermöglichen.
Abb. 20
Risikokompetenz: Lassen Sie die Kinder mit allen Sinnen, alleine und gemeinsam mit
anderen Kindern Erfahrungen sammeln.
Geeignete Räumlichkeiten nutzen
Laden Sie in den Gruppenräumen und/oder in den Verkehrsflächen zu Bewegung ein. Für die systematische Bewegungsförderung sollten Sie einen speziellen Bewegungs- und Mehrzweckraum in jeder Kindertageseinrichtung zur Verfügung stellen.
Neben den im Abschnitt 3.2 aufgeführten baulichen und sicherheitstechnischen Kriterien sind folgende Merkmale wichtig:
Die Raumfläche sollte so groß sein, dass Lauf- und Ballspiele sowie Toben möglich sind.
Wände sollen vom Fußboden bis zu einer Höhe von mindestens 2 m ebenflächig und glatt sein.
Ecken und Kanten haben einen Radius von mindestens 10 mm.
Fensterbänke stehen nicht über.
Türen schlagen nicht nach innen auf.
Der Bodenbelag ist elastisch, zum Beispiel Verbundbeläge als Bahnenware mit elastischer Schicht von ≥ 5 mm oder Kork beziehungsweise andere nachgiebige Beläge in einer Schicht von ≥ 5 mm.
Es ist ausreichend frische Luft vorhanden.
Bodentiefe Glasflächen sind abgeschirmt oder aus bruchsicherem Material gestaltet.
Nachhallzeiten werden entsprechend der DIN 18041 erreicht.
Nutzen Sie Flure oder andere Verkehrsflächen für die systematische Bewegungsförderung, müssen diese entsprechend gestaltet sein. Alternativ müssen die Angebote den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Ob Gruppen- oder Mehrzweckräume: Für Bewegungsangebote sollte eine hindernisfreie Fläche von mindestens 2 m2 pro Kind zur Verfügung stehen.
Sachdienlichen Ordnungsrahmen schaffen
Zu einem sachdienlichen Ordnungsrahmen gehören unter anderem:
Deutliche Kennzeichnung, etwa der Spiel- und Übungsräume, Wartezonen
Geeigneter Standort der Fachkraft
Ausreichende und hindernisfreie Sicherheitsabstände zu Wänden und Einrichtungsgegenständen
Bewegungsflächen ohne Stolperstellen, zum Beispiel Aufkantungen im Fußbodenbereich, herumliegendes Spielmaterial
Sichere und übersichtliche Aufbewahrung von Spielgeräten und -materialien sowie Sportgeräten
Verhaltensregeln zum Umgang untereinander und zur Handhabung von Geräten und Kleinmaterialien
Vorgaben zur bewegungsgerechten Kleidung und zum Tragen von Schmuck
Situationsgerechte Aufsichtsführung
Sichere Sport- und Spielgeräte verwenden
Setzen Sie bei der Bewegungsförderung in Ihren Kindertageseinrichtungen möglichst nur alters- und normgerechte Sportgeräte und mit dem CE-Zeichen versehene Spielzeugmaterialien ein. Sinngemäß müssen diese Anforderungen auch sonstige Materialien erfüllen, die im Rahmen der Bewegungsförderung eingesetzt werden. Zudem darf kein Spielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen bei Bewegungsangeboten für Kinder unter drei Jahren eingesetzt werden.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr pädagogisches Personal Materialien und Geräte in Augenschein nimmt und auf ihre Funktionssicherheit hin kontrolliert, bevor es sie - sicher und bestimmungsgemäß - verwendet. Besonderer Wert ist auf die Standsicherheit von Geräten zu legen.
Veranlassen Sie zudem, dass Sportgeräte regelmäßig, am besten jährlich, durch Sachkundige geprüft werden. Defekte Materialien, Spiel- und Sportgeräte dürfen auf keinen Fall eingesetzt werden.
Abb. 21 + 22
Ordnung bei der Gerätelagerung erleichtert die pädagogische Arbeit und schafft Sicherheit.
Bei Bewegungsaufgaben ab einer Höhe von 60 cm, bei denen Niedersprünge möglich sind und Stürze nicht ausgeschlossen werden können, beispielsweise beim Balancieren oder beim Klettern an der Boulderwand, sind Sportmatten zu verwenden. Die Auswahl richtet sich nach der Art der Aufgabe, den Kompetenzen der Kinder sowie der Sprung- und Fallhöhe.
Gruppengröße beachten
Stellen Sie sicher, dass Ihre pädagogischen Fachkräfte nur so viele Kinder betreuen, wie sie für deren Sicherheit sorgen können. Vor allem bei Bewegungsangeboten mit einem erhöhten Risiko sollte die Gruppe nicht zu groß sein. Empfohlen wird zum Beispiel bei der Wassergewöhnung mit Kindern über drei Jahren in einem öffentlichen Schwimmbad ein Betreuungsschlüssel von 1:5.
Wo Kinder mit und ohne Bedarf an besonderer Unterstützung gemeinsam lernen, ist die Gruppengröße und/oder die Anzahl der Fachkräfte nach den besonderen pädagogischen und medizinischen Erfordernissen festzulegen.
Fachliche Voraussetzungen
Sie sollten dafür Sorge tragen, dass Ihre Beschäftigten für die Bewegungsförderung alle fachlichen Voraussetzungen besitzen und diese kontinuierlich aktualisieren. Hierzu gehören zum Beispiel:
Kenntnisse über die physiologische Entwicklungssituation der Kinder
Fähigkeit, die physische, psychische und soziale Disposition der Kinder einzuschätzen
Kenntnisse über die Sachstruktur von Bewegungsaufgaben
Kenntnisse über besondere Risikofaktoren und über Möglichkeiten der Sicherheits- und Gesundheitsförderung
Fähigkeit, Bewegungsangebote entsprechend didaktisch-methodischer Grundsätze zu gestalten
Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen, insbesondere von speziellen Vermittlungsformen für ängstliche und motorisch schwächere Kinder sowie für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Kenntnisse im kindgerechten Helfen und Sichern
Badspezifische Rettungsfähigkeit, wenn Wassergewöhnung angeboten wird
Zudem sind die länderspezifischen Reglungen und Vorgaben zu berücksichtigen.
Übersicht siehe Anhang 4.4