DGUV Information 214-088 - Sicherer Betrieb von Innenlader-Paletten

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Besondere Verantwortung - Beschaffen der Arbeitsmittel

Eignung und Sicherheit der Arbeitsmittel sind schon bei deren Beschaffung zu beachten. Die Verantwortung für die Beschaffung der Arbeitsmittel liegt bei der Unternehmensleitung. Bei der Betriebsplanung und Beurteilung von Gefährdungen sind die Anforderungen an das Produkt systematisch zu ermitteln.

Die strukturierte und möglichst vollständige Auflistung der Anforderungen wird "Lastenheft" genannt. Im Lastenheft sind die Rahmenbedingungen des Betriebes, technische und betriebswirtschaftliche Ziele und besonders die sicherheitstechnischen Anforderungen zu beschreiben. Das Lastenheft wird Herstellern übergeben, um auf dieser Basis das Produkt zu entwickeln bzw. ein Angebot zu erstellen.

Bei Produkten, die keine Serienprodukte sind, sondern nach individuellen Vorgaben gefertigt werden, kann die Unternehmerin oder der Unternehmer vom Hersteller ein "Pflichtenheft" fordern. Im Pflichtenheft erläutert der Hersteller, wie er die technische Umsetzung der Anforderungen plant.

Das Verfahren zur strukturierten Beschaffung wird in den Empfehlungen zur Betriebssicherheit EmpfBS 1113 "Beschaffung von Arbeitsmitteln" beschrieben.

In der Praxis werden Arbeitsmittel häufiger auf Grundlage von Erfahrungen als durch analytisches Ermitteln beschafft. So können teilweise ungeeignete oder mangelhafte Produkte in den Betrieb gelangen - mit langfristigen sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Nachteilen. Eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung ist zur Ableitung von Produktanforderungen geeignet, wie bespielhaft in den Anhängen 1 und 2 dargestellt.