DGUV Information 214-088 - Sicherer Betrieb von Innenlader-Paletten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Sicht- und Funktionskontrolle

Zusätzlich zu der regelmäßigen Prüfung hat der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin vor Aufnahme jeder IP eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen, um augenfällige Mängel auszuschließen. Da der Zustand der IP und die sichere Verstauung der Betonfertigteile direkten Einfluss auf die Sicherheit des Fahrzeugs im Straßenverkehr haben, fällt dies unter die besonderen Aufgaben und Verantwortung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin vor Fahrtantritt.

Eine Sicht- und Funktionskontrolle der IP muss auch vor der Beladung durch den Verlader durchgeführt werden.