DGUV Information 214-088 - Sicherer Betrieb von Innenlader-Paletten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.1 - 4.1 Umfang der Prüfung von Innenlader-Paletten

Die wesentlichen Bauteile der IP sind auf Zustand und Funktion zu prüfen:

  • Palettenboden,

  • Stirnwand,

  • Arretierungselemente mit den dazu gehörenden Teilen,

  • zusätzliche Ausrüstungen wie Abstandhalter.

Werden dabei Schäden festgestellt, welche die Sicherheit beeinträchtigen, hat die Unternehmerin oder der Unternehmer die Palette bis zur Instandsetzung dem Weiterbetrieb zu entziehen. Bedenken gegen den Weiterbetrieb der IP bestehen z. B. bei folgenden Mängeln:

  • Deformierung tragender Teile (Abb. 25)

  • Rissen, z. B. an Schweißnähten

  • Verringerung der Materialstärke durch Korrosion

  • Verschleiß der Auflageflächen der IP zur Aufnahme im Innenlader-Fahrzeug, z. B. Seitenspiel zu groß (siehe entsprechende Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers)

  • Fehlen von Arretierungselementen bzw. wesentlicher Teile davon wie z. B. Muttern, Keile, Unterlegplatten, Kontermuttern, Federstecker

ccc_3682_28.jpg

Abb. 25: Verbogene Stirnwand einer IP

ccc_3682_29.jpg

Abb. 26: Arretierungskeil mit Bastbildung

  • Verschleißmerkmalen an Arretierungselementen, z. B. Schäden an Gewinden oder starker Bast (Verformung durch Schlagen) an Keilen (Abb. 26)

  • Verschleißmerkmalen und Schäden, die zu Gefährdungen bei der Handhabung führen können, z. B. Grate und Aufbördelungen (Abb. 27)

  • Fehlender Kennzeichnung, z. B. Identifizierungsnummer, Fabrikschild mit erforderlichen Angaben zur IP

ccc_3682_30.jpg

Abb. 27: Stich-, Schnitt- und Stolperstelle an aufgerissenem IP-Boden

ccc_3682_31.jpg

Abb. 28: Betriebliche Identifizierungsnummer einer IP