DGUV Information 205-032 - Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Innenangriff

Wie in Punkt 2.3 bereits dargelegt, wird für den Innenangriff die Rettungsweste abgelegt (Abbildung 10).

Stürzt eine Einsatzkraft ohne Rettungsweste, aber mit Pressluftatmer und angeschlossenem Lungenautomaten trotzdem ins Wasser, bleibt das Atemschutzgerät auch in geringen Wassertiefen funktionsfähig. Durch die Luft in der Überbekleidung treibt die Einsatzkraft eine gewisse Zeit an der Wasseroberfläche und kann durch das Sicherungsboot gerettet werden (Abbildung 11a).

Ist die Überbekleidung vollständig mit Wasser vollgesaugt, bietet sie jedoch keinen Auftrieb mehr und die Einsatzkraft geht unter (Abbildung 11b). Dies ist vor allem bei einem zweiten Sturz ins Wasser gefährlich.

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Abb. 10

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Abb. 11a

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Abb. 11b