DGUV Information 205-032 - Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Weitere Ausstattung

Rettungswesten müssen über eine Signalpfeife und eine Bergeschlaufe verfügen.

Die Sichtbarkeit der Rettungsweste bei Tag ist durch die Farbgebung des Auftriebskörpers sehr gut. Bei Nacht, ohne Lichteinwirkung, kann zur visuellen Ortung die auffällige Auftriebskörperfarbe nicht beitragen. Solange keine Lichtquelle den Auftriebskörper anleuchtet, kommen auch die retroreflektierenden Streifen auf dem Auftriebskörper nicht zur Geltung. Daher empfiehlt es sich, die Rettungswesten mit einem vom Rettungswestenhersteller für die Nachrüstung zugelassenen Notlicht auszustatten, das bei Auslösung der Rettungsweste in Kombination mit Wasser selbständig das blinkende Leuchten beginnt. Gerade bei Wellengang und/oder erhöhter Fließgeschwindigkeit des Gewässers ist eine schnelle Ortung damit möglich.