DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Gefährdungen durch externe Einflüsse (Umwelteinflüsse)

Die Umgebung, in der das handgeführte Laserbearbeitungsgerät eingesetzt wird, kann zu Fehlfunktionen des HLG führen, die wiederum Gefährdungen nach sich ziehen und/oder ein Eingreifen in Gefährdungsbereiche erforderlich machen.

Insbesondere bei HLG, die in Außenbereichen u. a. für Restaurationszwecke (Reinigung) an Fassaden oder Denkmälern eingesetzt werden, sind Gefährdungen durch Umwelteinflüsse bei der Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen.

Beeinflussungen durch die Umgebung/Umwelt können Folgendes einschließen:

  • Temperatur (Kälte, Wärme),

  • Feuchte (Wasser, Regen, Nebel, Hagel),

  • externe Stöße / Vibrationen, Winddruck,

  • Dämpfe, Staub oder Gase aus der Umgebung,

  • elektromagnetische Störungen (Blitzschlag),

  • unzureichende Sichtverhältnisse (Beleuchtung, Sonnenlicht),

  • Unterbrechungen/Schwankungen der Versorgungsspannung,

  • unzureichende Hardware-/Softwarekompatibilität,

  • Nichtbeachtung der Schnittstellenspezifikation (einschließlich der Leistungsgrenzen, Steuerungssignale).