DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Begriffsbestimmungen

Arbeitsbereich:

Der Arbeitsbereich ist der maximale Bereich, in dem sich die Bediener, bestimmte Körperteile, z. B. die Hände, der Laserbearbeitungskopf, ein Laserhandgerät oder das Werkstück befinden können.

Anmerkung: Der Laserbereich (siehe TROS Laserstrahlung, Teil "Allgemeines") kann dagegen oft wesentlich größer sein, z. B. der ganze Raum.

Augensicherheitsabstand (NOHD: Nominal Ocular Hazard Distance):

Unter dem Augensicherheitsabstand versteht man die Entfernung, bei der die Bestrahlungsstärke oder die Bestrahlung gleich dem entsprechenden Expositionsgrenzwert der Hornhaut des Auges ist. Schließt man beim Augensicherheitsabstand auch die Möglichkeit der Betrachtung mit optischen Hilfsmitteln (z. B. Fernrohr, Teleskop) ein, so wird vom erweiterten Augensicherheitsabstand (ENOHD: Enlarged Nominal Ocular Hazard Distance) gesprochen.

Anmerkung: Bei der Verwendung von Sammellinsen kann die Gefährdung ebenfalls erhöht werden. Hierdurch ergibt sich jedoch nicht zwangsläufig ein anderer "erweiterter" Augensicherheitsabstand (ENOHD).

Bearbeitungszone:

Bereich in dem der Laserstrahl in Wechselwirkung mit dem Werkstoff des Werkstücks tritt.

Expositionsgrenzwert (EGW):

Die Expositionsgrenzwerte nach § 6 Absatz 2 OStrV sind maximal zulässige Werte bei Exposition der Augen oder der Haut gegenüber Laserstrahlung. Diese sind in der TROS Laserstrahlung, Anlage 4 Abschnitt A4.1 des Teils 2 "Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung" aufgeführt.

Anmerkung 1: Der EGW ist das maximale Ausmaß der Laserstrahlung, dem das Auge oder die Haut ausgesetzt werden kann, ohne dass damit akute Gesundheitsschädigungen gemäß Tabelle A3.1 der Anlage 3, der TROS Laserstrahlung Teil 2 "Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung" verbunden sind. Zum Schutz vor langfristigen (chronischen) Schädigungen durch die kanzerogene Wirkung von UV-Strahlung ist das Minimierungsgebot nach § 7 OStrV besonders zu beachten.

Anmerkung 2: In anderen Schriften wird der Begriff "Maximal zulässige Bestrahlung (MZB)" für den EGW verwendet. Die Werte müssen nicht identisch sein.

Fachkundige:

Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in der OStrV bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten einschlägigen beruflichen Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.

Hautsicherheitsabstand (NSHD: Nominal Skin Hazard Distance):

Unter dem Hautsicherheitsabstand versteht man die Entfernung, bei der die Bestrahlungsstärke oder die Bestrahlung gleich dem entsprechenden Hautexpositionsgrenzwert ist.

Anmerkung: Zur Angabe des Abstandes gehört immer auch die Angabe der Expositionsdauer, die bei der Ermittlung angesetzt wird.

Laserbereich:

Der Laserbereich ist der Bereich, in welchem die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können.

Anmerkung: Der Laserbereich muss sich nicht mit dem Arbeitsbereich decken, sondern kann größer sein (siehe auch TROS Laserstrahlung).

Bei den hier betrachteten Anwendungen ist der Laserbereich in der Regel zugänglich.

Oft wird durch Abschätzung ein Bereich als Laserbereich vor Ort festgelegt der wesentlich größer ist. Dies kann z. B. die ganze Werkhalle sein, in dem der Laser betrieben wird. Die Kennzeichnung erfolgt dann an den Zugängen zur Werkhalle. Vielfach wird der Laserbereich durch Laserabschirmungen aber auf einen kleineren Bereich beschränkt (z. B. mittels Abschirmungen, Einhausungen); hier erfolgt die Kennzeichnung dann an den Laserabschirmungen.