DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Abschnitt 3.1 - 3 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.1 Anwendungsbereiche

Diese DGUV Information kann herangezogen werden für offene Laser-Einrichtungen, bei denen das Werkstück, der Laserkopf oder das Laserhandgerät manuell geführt oder positioniert werden. Das Führen kann kraftunterstützt sein.

3.1.1
Nicht betrachtete Lasergeräte und Lasereinrichtungen

HLG der Laserklasse 1 werden hier nicht betrachtet. Dies können z. B. Lasergeräte zur Beschriftung mit vollständiger Abschirmung (man spricht auch von Kapselung) und Aufsatzkontrolle sein.

Nicht betrachtet werden weiter Geräte der Laserklasse 1C für medizinische oder kosmetische Anwendungen.

3.1.2
Laser-Einrichtungen mit Werkstückpositionierung von Hand

Bei Systemen, bei denen die Werkstückpositionierung von Hand erfolgt, wird das Werkstück unter einem ortsfesten Laserbearbeitungskopf geführt. Die Werkstücke haben eher kleine Dimensionen und Gewichte, die ein exaktes Führen von Hand erlauben.

Der Arbeitsbereich kann nahezu vollständig gekapselt (eingehaust) sein und die Hände werden über Öffnungen in den Arbeitsbereich gebracht. Daneben existieren Systeme, die nicht oder nur teilweise umschlossen sind.

Während des Bearbeitungsvorganges wird die Bearbeitungszone in der Regel über ein Okular beobachtet.

Zum Einsatz kommen typischerweise gepulste Nd:YAG-Laser mit Pulsspitzenleistungen von einigen Kilowatt und mittleren Leistungen bis zu einigen 100 W (siehe Abbildung 1).

Eingesetzt werden diese Laser-Einrichtungen in der industriellen Materialbearbeitung z. B. zur Reparatur von Werkzeugen, im Dentalbereich (Abbildung 2) sowie bei der Schmuckherstellung.

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Abb. 1
Offener Materialbearbeitungslaser mit Werkstückpositionierung von Hand

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Abb. 2
Teilumschlossener Materialbearbeitungslaser mit Werkstückpositionierung von Hand

3.1.3
Laser-Einrichtungen mit kraftunterstützter Positionierung von Werkstück oder Laserkopf

Die unter 3.1.2 genannten Laser-Einrichtungen können durch eine kraftunterstützte Positionierung des Werkstückes erweitert werden. Die Systeme sind beispielsweise mit einem achspositionierbaren Tisch ausgerüstet, die Positionierung erfolgt über eine "Joystick-Steuerung". Ergänzende Programmsteuerungen werden angeboten. Hier können die Einrichtungen wie oben beschrieben offen oder teilumhaust ausgeführt sein.

Ähnlich aufgebaut sind Systeme, bei denen der Laserbearbeitungskopf an einem sogenannten Arm angebracht ist und auch über großvolumigen Werkstücken positioniert werden kann. Bei der Bearbeitung erfolgt eine Fein-Positionierung des Laserkopfes beispielsweise über einen Joystick. Diese Einrichtungen sind in der Regel offen.

In beiden Fällen erfolgt eine Beobachtung des Arbeitsbereiches über ein Okular.

Eingesetzt werden hier typischerweise Nd:YAG- oder Faserlaser mit mittleren Leistungen bis 1000 W.

3.1.4
Handgeführte Laserbearbeitungsgeräte

Bei handgeführten Laserbearbeitungsgeräten halten oder führen die Bediener einen Laserbearbeitungskopf am oder über das Werkstück oder entlang des Werkstückes. Entweder ist ein Abstand zwischen Bearbeitungskopf und Werkstück vorhanden oder der Bearbeitungskopf wird aufgesetzt (Abbildung 3).

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Abb. 3
Offenes handgeführtes Laserbearbeitungsgerät

Typische Anwendungen sind hier das Reinigen oder Entlacken von Oberflächen, die Beschriftung von Teilen sowie das Fügen und Trennen (Schweißen und Schneiden).

Eingesetzt werden hier hauptsächlich Festkörperlaser und Diodenlaser bis in den kW-Bereich (CW).