Abschnitt 2.3 - 2.3 Prüfung von Lasereinrichtungen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben die Betreiber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und die Prüffristen festzulegen.
In der Regel unterliegen die Laser-Einrichtungen einer regelmäßigen Wartung. Naheliegend sind hierbei die Laser-Einrichtungen im o. g. Sinne zu prüfen. Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person nach TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit) 1203, die von den Arbeitgebern beauftragt wird.