DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Prüfung von Lasereinrichtungen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben die Betreiber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und die Prüffristen festzulegen.

In der Regel unterliegen die Laser-Einrichtungen einer regelmäßigen Wartung. Naheliegend sind hierbei die Laser-Einrichtungen im o. g. Sinne zu prüfen. Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person nach TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit) 1203, die von den Arbeitgebern beauftragt wird.