DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Anhang A1 - Schutzhandschuhe und Schutzkleidung

Wesentliche Anforderungen an Schutzhandschuhe und Schutzkleidung sind:

  • Ausreichend geringer Transmissionsgrad, so dass die maximal zulässige Bestrahlung der Haut (EGWHaut gem. TROS Laserstrahlung) nicht überschritten wird.

  • Ausreichender Widerstand gegen Lochbildung, so dass keine Schädigungen der Haut durch Überschreitung der EGWHaut auftreten.

  • Ausreichend lange Toleranzzeit, d. h. bei Absorption der Laserstrahlung begrenzter Wärmetransport des Schutzsystems an die Haut, so dass innerhalb der Reaktionszeit (zum Entfernen des Körperteils aus dem Expositionsbereichs) keine Schädigungen (Verbrennungen 2. Grades oder höher) der Haut auftreten.

  • Sie dürfen keine Gefahr mit sich bringen, z. B. durch Entflammen, Einbrennen in die Haut, Schrumpfen etc.

Anforderungen an Schutzhandschuhe und Schutzkleidung für Laser-Einrichtungen hoher Leistung werden derzeit spezifiziert. Untersuchungsergebnisse sind in den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen Nr. 132 der BAuA dargestellt.

Bisherige Untersuchungen zeigen:

  • Handelsübliche Baumwollbekleidung (T-Shirt, Hemd, Jacke, Handschuh mit geringer Flächenmasse < 300 g/m2) bietet kaum Schutz gegen Laserstrahlung, wie sie bei Tätigkeiten mit HLG in Fehlerfällen auftreten kann (Vorhersehbare Maximalbestrahlung VMB: E > 5 · 104 W/m2); Baumwoll-Mischgewebe mit hohem Kunstfaseranteil (Polyester, Polyamid) stellen auf Grund des Brandverhaltens eine hohe indirekte Gefährdung für die Haut dar.

  • Schutzausrüstung aus Baumwolle oder Baumwoll-Mischgeweben gemäß DIN EN 531 sowie DIN EN 470-1, flammhemmend ausgerüstet, mit einer Flächenmasse ≥ 300 g/m2 bietet begrenzten Schutz gegen Laserstrahlung.

  • Schutzausrüstung aus Aramiden mit ausreichender Flächenmasse - aluminisiert, metall-kaschiert, foliert - gemäß DIN EN 531 sowie DIN EN 470-1 bietet im Vergleich den besten Schutz gegen Laserstrahlung; die zum Teil hohe Steifigkeit der Gewebe (bzw. Beschichtung) hat aber einen eingeschränkten Tragekomfort zur Folge; sinnvoll sind Teilbedeckungen als Aufnäher oder Schürzen.

  • Schutzausrüstung aus Glasfasergeweben weist ebenfalls einen hohen Schutzgrad auf. Die hohe Steifigkeit der Gewebe schränkt den Tragekomfort ein, das Pflegen/Reinigen der Systeme ist nicht immer gegeben; sinnvoll sind Teilbedeckungen als Aufnäher oder Schürzen.

  • Handelsübliche Schutzhandschuhe aus Leder (Schweißerschutzhandschuhe) gemäß DIN EN 12477, ohne spezielle Ausrüstung, sind auf Grund des Schrumpfens (insb. bei 10600 nm) nur bedingt als PSA gegen Laserstrahlung geeignet.