DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Abschnitt 6 - 6 Laserschutzbeauftragte (LSB)

Es ist gemäß OStrV bei allen Lasersystemen, bei denen ein Laserbereich entsteht (HLG typisch: Klasse 4 Laser) einen Laserschutzbeauftragten bzw. eine Laserschutzbeauftragte schriftlich vom Arbeitgeber zu bestellen. Diese können auf Grund ihrer speziellen Fachkenntnisse die Fachkundigen bzw. Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen und müssen die Unternehmer bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterstützen, damit diese den sicheren Betrieb überwachen können. Hierzu müssen die Aufgaben der LSB wie z. B. regelmäßige Überwachung (z. B. wöchentlich) so klar wie möglich im Bestellungsschreiben definiert werden.

Von den Berufsgenossenschaften und Bildungsträgern werden u. a. Seminare bzw. Schulungen zur Erlangung des theoretischen Fachwissens angeboten.