DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Abschnitt 1 - 1 Einleitung

In dieser DGUV Information werden Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung betrachtet, bei denen die Laserstrahlung während des Betriebes zumindest teilweise offen und zugänglich ist. Handgeführt und handpositioniert werden hierbei entweder das Werkstück, ein Laserbearbeitungskopf oder ein Laserhandgerät. Alle hier betrachteten entsprechenden Laser-Einrichtungen werden in dieser DGUV Information als HLG bezeichnet.

Hierzu kommen Lasergeräte zum Einsatz, deren Laserenergie bzw. Laserleistung eine Materialbearbeitung ermöglicht.

Damit sind Schädigungen der Augen und der Haut durch die Laserstrahlung möglich. Die Expositionsgrenzwerte (EGW) werden ohne Verwendung von Schutzmaßnahmen überschritten und es ergibt sich ein bestimmungsgemäß zugänglicher Laserbereich.

Diese DGUV Information 203-093 unterstützt die Arbeitgeber und die Fachkundigen gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) bzw. Technische Regeln Laserstrahlung (TROS Laserstrahlung) bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen mit den genannten Lasern.

Die betrachteten Schwerpunkte sind die direkten und indirekten Gefährdungen bezüglich der Laserstrahlung.