DGUV Grundsatz 303-005 - Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

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Abschnitt 5 - 5 Erfolgskontrolle durch Prüfung

Die Prüfung dient dem Nachweis des erfolgreichen Erwerbs der erforderlichen Fachkenntnisse eines LSB nach § 5 Abs. 2 OStrV.

Die TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" benennt in Pkt. 5.2.3 "Prüfungen" die Anforderungen an die Durchführung der Prüfungen.

Folgende Punkte sind bei der Prüfungsdurchführung insbesondere zu beachten:

  1. 1.

    Die Prüfung am Ende des Lehrgangs in Form eines Multiple-Choice-Tests enthält mindestens 15 Fragen.

  2. 2.

    Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der Punktzahl erreicht wurden. Wurden mindestens 50 % der Fragen aus der schriftlichen Prüfung richtig beantwortet, kann durch eine erfolgreiche mündliche Prüfung das Lehrgangsziel erreicht werden.

  3. 3.

    Gemäß Abschnitt 5.2.1 Abs. 2 der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" müssen die Prüfungsunterlagen von den Lehrgangsveranstaltern mindestens fünf Jahre zur Einsicht aufbewahrt werden.

  4. 4.

    Die Mindestdauer der Prüfung beträgt bei allgemeinen Lehrgängen 1 LE und bei anwendungsbezogenen Lehrgängen 0,5 LE (vgl. Tab. 1 und 2 in der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines"). Es wird empfohlen, auch bei anwendungsbezogenen Lehrgängen 45 Minuten Dauer einzuplanen.

Folgende weitergehenden Anforderungen sollen bei der Prüfungsdurchführung beachtet werden:

  1. 1.

    Die Auswahl der Prüfungsfragen soll repräsentativ die vermittelten Lehrinhalte widerspiegeln. Die Beurteilung der Antworten erfolgt nach einem Punktebewertungssystem.

  2. 2.

    Die Lehrgangsveranstalter führen die Prüfung gemäß einer Prüfungsordnung durch. Diese Prüfungsordnung sollte insbesondere Ausführungen zu Themen wie Prüfungsausschuss, Zulassung zur Prüfung, Durchführung der Prüfung, Bewertung, Rücktritt, Versäumnis, Störung und Täuschung, Wiederholung und Widerspruch sowie Dokumentation enthalten.

Organisatorische Details zum Prüfungsablauf können auch in nachgeordneten Dokumenten geregelt sein.