DGUV Grundsatz 303-005 - Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

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Abschnitt 8 - 8 Hinweise zur Didaktik in der Ausbildung

Zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte sollten die modernen Methoden und Erkenntnisse der Erwachsenenqualifizierung Anwendung finden. Interessierte, aktive und engagierte Lehrgangsteilnehmer tragen wesentlich zum Erfolg des Lehrgangs und der Ausbildung bei. Für eine aktivierende Gestaltung der Ausbildung bieten sich Lehrgespräche, Diskussionen, Gruppenarbeiten, Experimente u. ä. an. Die Darstellung der Ausbildungsinhalte sollte möglichst abwechslungsreich erfolgen. Hierzu können verschiedene Mittel wie z. B. Videos, Flipcharts, PIN-Wände, Broschüren und ggf. Modelle eingesetzt werden, um die Lehrgangsteilnehmer audiovisuell vielseitig anzusprechen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung, aber auch zur Nachbereitung des Lehrgangs, sind den Lehrgangsteilnehmern geeignete Lehrgangsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Zur Stärkung der Handlungskompetenzen der zukünftigen Laserschutzbeauftragten wird empfohlen, Elemente der kompetenz- und handlungsorientierten Didaktik in die Ausbildung zu integrieren.

Hierzu sollten die Lehrgangsteilnehmer unter Einbeziehung ihrer Erfahrungen und ihres Wissens befähigt werden, eigene Lösungen oder Lösungsansätze unter praxisnahen Anforderungen zu erstellen. Dies kann z. B. durch entsprechende Arbeitsaufgaben oder durch die gezielte Einleitung eines Praxistransfers im Lehrgang für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter bzw. als Laserschutzbeauftragte erfolgen.