DGUV Grundsatz 303-005 - Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

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Abschnitt 7 - 7 E-Learning zur Vorbereitung der Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten

E-Learning kann eine gute Möglichkeit darstellen, Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen durch die interaktive Vermittlung von Wissen auf die entsprechenden Lehrgänge zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten vorzubereiten und Kenntnisse zu vertiefen.

Gemäß § 5 Abs. 2 OStrV hat der Laserschutzbeauftragte bzw. die Laserschutzbeauftragte seine bzw. ihre erforderlichen Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen. Inhalt und Umfang einer entsprechenden Ausbildung werden in der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" präzisiert. Dort ist auch die Durchführung der Prüfung mit einem schriftlichen und ggf. mündlichen Teil geregelt. Die Anforderungen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten in der OStrV und der TROS Laserstrahlung können nur durch eine Präsenzveranstaltung mit der Mindestdauer gemäß TROS Laserstrahlung vollständig erfüllt werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse der Laserschutzbeauftragten durch E-Learning alleine erfüllt diese Anforderungen nicht.