DGUV Regel 108-602 - Branche Schrotthandel

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Elektro- und Elektronikschrottaufbereitung

3.5.1 Rotorscheren

Rotorscheren sorgen im Recyclingprozess für eine Vorzerkleinerung des Input-materials. Kernstück sind zwei Messerwellen, die in ein Schneidwerk eingesetzt werden. Neben Schrotten können auch Reifen, Akten, Teppichballen u.ä. zerkleinert werden. Sie werden als stationäre oder mobile Ausführung angeboten. Es gibt auch Ausführungen mit Vierwellenschneidsystemen.

ccc_3670_01.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3670_26.jpgGefährdungen

Folgende Gefährdungen sollten Sie nicht außeracht lassen. Der Schwerpunkt liegt bei den Wartungs- und Revisionsarbeiten sowie der Störungsbeseitigung.

Dazu gehören beispielsweise:

  • gequetscht werden z. B. durch unbeabsichtigtes Absenken von Maschinenteilen während der Instandhaltung,

  • angefahren werden durch Arbeits- und Transportmittel (anliefernde Fahrzeuge, Flurförderzeuge),

  • sich schneiden an scharfkantigen Schneidemessern bei Wartungs- und Revisionsarbeiten wie z. B. Wechseln der Siebe und verschleißbedingter Austausch der Messer.

Weitere beim Einsatz der Rotorschere zu beachtende Gefährdungen können sein:

  • elektrische Körperdurchströmung zum Beispiel durch schadhafte elektrische Einrichtungen der Maschine,

  • Gesundheitsgefährdung durch Dieselmotoremissionen durch Fahrzeuge, die in geschlossenen oder teilgeschlossenen Räumen betrieben werden,

  • Gesundheitsschäden durch Brände aufgrund von entzündlichem Schneidgut,

  • sich verbrennen an heißgelaufenen Schneidmessern und am Gehäuse der Schneidmühle z. B. bei der Reparatur oder Wartung,

  • Gesundheitsschäden durch Lärm zum Beispiel aufgrund von Maschinen oder aus der Umgebung,

  • Unfallgefahr durch nicht ausreichend dimensionierte Arbeits- und Verkehrsbereiche,

  • Fehlhandlungen durch eine gestörte Kommunikation des Bedienpersonals zum Beispiel durch Umgebungseinflüsse oder unzureichende Sichtverhältnisse.

ccc_3670_27.jpgMaßnahmen

Wählen Sie einen waagerechten und möglichst befestigten Aufstellungsort.

Stellen Sie sicher, dass alle Bedienpulte frei zugänglich sind und bleiben. Fluchtwege müssen immer frei sein. Mindern Sie die Einwirkung von Lärm und schirmen Sie Arbeitsbereiche ab. Nach Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminimierung müssen Sie ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und Lärmbereiche kennzeichnen sowie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Im Gefahrenbereich der Maschine dürfen sich nur befugte Personen unter Verwendung der erforderlichen Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Industrieschutzhelm, Warnweste) aufhalten.

Lassen Sie nur geeignetes Material, das frei von gefährlichen Anhaftungen ist, verarbeiten.

Sorgen Sie für einen durchdachten Arbeitsablauf insbesondere hinsichtlich der Fahrzeuge zur Anlieferung.

Legen Sie den Arbeitsablauf bei Instandhaltungen und Störungsbeseitigungen in einer Betriebsanweisung fest.

ccc_3670_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-015 "Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen"

  • DGUV Information 240-200 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 Lärm"

  • Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" (Ausgabe 03/2015)

3.5.2 Querstromzerspaner (Kettenzerkleinerer)

Der Querstromzerspaner wird hauptsächlich zur Zerkleinerung von Verbundmaterialien bis hin zu ganzen Haushaltsgeräten verwendet.

Die Zerkleinerung erfolgt durch zwei oder mehrere Ketten, die sich mit hoher Geschwindigkeit horizontal in einem stehenden Zylinder um eine in der Mitte befindliche Achse drehen. Die Zerkleinerung erfolgt durch kinetische Energie. Das zu zerkleinernde Material wird von oben zugeführt, das zerkleinerte Material seitlich durch eine Klappe ausgeworfen. Der Querstromzerspaner wird meist portionsweise beschickt, der Zerkleinerungsgrad wird entweder durch die Verweildauer oder durch Siebe bestimmt.

ccc_3670_01.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3670_26.jpgGefährdungen

Insbesondere folgende Gefährdungen sind zu beachten:

  • elektrische Körperdurchströmung z. B. durch schadhafte elektrische Anschlussleitungen,

  • Gesundheitsschäden durch Lärm z. B. durch Anlage selbst,

  • Gesundheitsschäden durch Brände und Explosionen z. B. aufgrund entzündlicher bzw. funkenreißender Störstoffe in Verbindung mit den entstehenden Stäuben,

  • Unfallgefahren durch nicht ausreichend dimensionierte Arbeits- und Verkehrsbereiche.

ccc_3670_27.jpgMaßnahmen

Richten Sie den Arbeitsbereich so ein, dass ausreichend Verkehrs-, Bewegungs- und Arbeitsflächen zur Verfügung stehen. Verkehrswege sind frei zu halten und regelmäßig zu reinigen. Außerdem ist eine ausreichende Beleuchtung erforderlich.

Im Zerkleinerungsprozess entstehende Stäube sind an der Entstehungsstelle abzusaugen. Verhindern Sie das Kehren ohne staubbindende Maßnahmen oder das Abblasen von Staubablagerungen.

Mindern Sie die Einwirkung von Lärm und schirmen Sie die Arbeitsbereiche ab. Nach Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminimierung müssen Sie ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und Lärmbereiche kennzeichnen sowie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen. Dazu gehören z. B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe und bei Bedarf Schutzbrillen.

Sorgen Sie für einen vorbeugenden Brandschutz. Feuer, Rauch und Brandgase können für Ihre Beschäftigten tödlich sein. Setzen Sie daher die Brandschutzanforderungen aus dem Genehmigungsbescheid und vom Brandschutzversicherer um und führen Sie regelmäßig Räumungsübungen durch. Vermeiden Sie grundsätzlich Zündquellen in allen Anlagenbereichen.

Sorgen Sie für eine Trennung von Personen- und Fahrverkehr.

Vermeiden Sie Dieselmotoremissionen, indem Sie eine geeignete Fahrzeugauswahl treffen und möglichst Fahrzeuge mit anderen Antrieben einsetzen.

ccc_3670_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-015 "Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen"

  • DGUV Information 240-200 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 Lärm"

  • Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" (Ausgabe 03/2015)

3.5.3 Einwellenzerkleinerer

Einwellenzerkleinerer bestehen aus einem Rotor, der mit Messersitzen für die Aufnahme von Rotormessern versehen ist. Diese sind in der Regel mehrfach wend- und austauschbar.

Die Messerwelle arbeitet gegen einen feststehenden Messerblock (Stator). Gegenüber anderen Schneidmühlen mit geschlossenen Rotoren und segmentierten Messern schneiden die Einwellenzerkleinerer mit geringerer Umfangsgeschwindigkeit und einer großen Anzahl kleiner Schneidflächen am Rotor und am Stator. Der exakte Schnitt ermöglicht bei guter Spanabfuhr eine geringe thermische Belastung des zu zerkleinernden Materials und eine homogene Körnung mit einem verfahrensbedingt geringen Staubanteil.

ccc_3670_01.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3670_26.jpgGefährdungen

Insbesondere folgende Gefährdungen sind zu beachten:

  • sich schneiden, z. B. beim Messerwechsel und Instandhaltungsarbeiten,

  • elektrische Körperdurchströmung, z. B. durch schadhafte elektrische Anschlussleitungen,

  • Gesundheitsschäden durch Lärm, z. B. durch Anlage,

  • angefahren werden durch Arbeits- und Transportmittel, z. B. durch anliefernde Fahrzeuge, Flurförderzeuge infolge nicht ausreichend dimensionierter oder unübersichtlicher Verkehrswege.

Weitere beim Einsatz des Einwellenzerkleinerers zu beachtende Gefährdungen können sein:

  • Gesundheitsschäden durch Dieselmotoremissionen von Geräten, die in geschlossenen oder teilgeschlossenen Räumen betrieben werden,

  • Gesundheitsschäden durch Kontakt mit am Schneidgut anhaftenden Stoffen wie Schimmelpilze oder Gefahrstoffe,

  • Gesundheitsschäden durch Brände aufgrund von entzündlichem Schneidgut,

  • Gesundheitsschäden durch Lärmeinwirkung, z. B. durch Maschinen oder Umgebung,

  • Fehlhandlungen durch eine gestörte Kommunikation des Bedienpersonals, z. B. durch Umgebungseinflüsse und unzureichende Sichtverhältnisse.

ccc_3670_27.jpgMaßnahmen

Setzen Sie nur Beschäftigte ein, die körperlich und geistig geeignet sind und die zuvor umfassend in die Bedienung und Wartung des Einwellenzerkleinerers eingewiesen und anschließend in regelmäßigen Abständen von höchstens einem Jahr unterwiesen wurden.

Richten Sie den Arbeitsbereich so ein, dass ausreichend Verkehrs-, Bewegungs- und Arbeitsflächen zur Verfügung stehen. Verkehrswege sind frei zu halten und regelmäßig zu reinigen. Außerdem ist eine ausreichende Beleuchtung erforderlich.

Vermeiden Sie Dieselmotoremissionen, indem Sie eine geeignete Fahrzeugauswahl treffen und möglichst Fahrzeuge mit anderen Antrieben einsetzen.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen. Dazu gehören z. B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, bei Bedarf Schutzbrillen.

Mindern Sie die Einwirkung von Lärm und schirmen Sie Arbeitsbereiche ab. Nach Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminimierung müssen Sie ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und Lärmbereiche kennzeichnen sowie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Sorgen Sie durch geeignete Vorsortierung dafür, dass keine Gefahrstoffanhaftungen im Schneidgut sind. Legen Sie den Arbeitsablauf bei Instandhaltungen und Störungsbeseitigungen in einer Betriebsanweisung fest.

ccc_3670_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-015 "Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen"

  • DGUV Information 240-200 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 Lärm"

  • Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" (Ausgabe 03/2015)

3.5.4 Rotorprallmühlen

Rotorprallmühlen, auch Verkugelungsmühlen genannt, eignen sich zum Verkugeln von bereits vorzerkleinertem Materialgemisch, das anschließend einem Siebvorgang zugeführt wird.

Der Rotor befindet sich bei dieser Mühlenart zentral im Mahlraum und schlägt das zugeführte Material immer und immer wieder gegen die Außenwand. Hierbei wird längliches Material verkugelt oder verbundenes Material wie z. B. Litzenkabel voneinander getrennt. Die Beschickung erfolgt in der Regel mit Förderschnecke oder -bändern. Prallmühlen gibt es mit Prallplatten bzw. mit einem Ringsieb.

ccc_3670_01.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3670_26.jpgGefährdungen

Auch hier gibt es Gefährdungen, die Sie nicht außer acht lassen sollten. Der Schwerpunkt liegt bei den Wartungs- und Revisionsarbeiten sowie der Störungsbeseitigung.

Dazu gehören beispielsweise:

  • gequetscht werden z. B. durch unbeabsichtigtes Absenken des Mühlendeckels während der Instandhaltung,

  • Angefahren werden durch Arbeits- und Transportmittel, z. B. anliefernde Fahrzeuge, Flurförderzeuge,

  • sich schneiden an scharfkantigen Rotorplatten bei Wartungs- und Revisionsarbeiten wie z.B Wechseln der Siebe und verschleißbedingter Austausch der Rotorplatten.

Weitere beim Einsatz der Mühle zu beachtende Gefährdungen können sein:

  • Elektrische Körperdurchströmung zum Beispiel durch schadhafte elektrische Einrichtungen der Maschine,

  • Gesundheitsschäden durch Dieselmotoremissionen von Geräten, die in geschlossenen oder teilgeschlossenen Räumen betrieben werden,

  • Gesundheitsschäden durch Kontakt mit am Schneidgut anhaftenden Stoffen wie Schimmelpilze oder Gefahrstoffe,

  • Gesundheitsschäden durch Brände aufgrund von entzündlichem Schneidgut,

  • sich verbrennen, z. B. an heiß gelaufenen Prallplatten oder am Gehäuse der Rotorprallmühle bei der Instandhaltung/Reparatur,

  • Gesundheitsschäden durch Lärmeinwirkung zum Beispiel durch Maschinen oder Umgebung,

  • Unfallgefahren durch nicht ausreichend dimensionierte Arbeits- und Verkehrsbereiche,

  • Fehlhandlungen durch eine gestörte Kommunikation des Bedienpersonals zum Beispiel durch Umgebungseinflüsse und unzureichende Sichtverhältnisse.

ccc_3670_27.jpgMaßnahmen

Sorgen Sie dafür, dass Rotorprallmühlen nur mit ordnungsgemäß angebrachten und funktionsbereiten Schutzeinrichtungen in Betrieb genommen werden. Moderne Rotorprallmühlen sind mit Kontaktschaltern ausgestattet, welche ein Anlaufen der Maschine bei nicht vollständig geschlossenem Mühlendeckel verhindern. Not-Halt-Taster an Vorder- und Rückseite der Maschine ermöglichen ein schnelles Anhalten gefahrbringender Bewegungen im Gefahr- oder Störungsfall.

Mindern Sie die Einwirkung von Lärm und schirmen Sie Arbeitsbereiche ab. Nach Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminimierung müssen Sie ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und Lärmbereiche kennzeichnen sowie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Zur rechtzeitigen Erkennung von Mängeln haben sich regelmäßige Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitsprüfungen der Schutzeinrichtungen bewährt.

Die Maßnahmen im Rahmen von Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Störungsbeseitigungsarbeiten sind wegen der Unfallhäufigkeit besonders wichtig. Es ist zweckmäßig, dass Sie diese in einer Betriebsanweisung zusammenfassen.

Grundsätzlich ist die Maschine so aufzustellen, dass die vorgenannten Arbeiten von ebenem und festem Standplatz aus erfolgen können. Die Netzanschlussleitung der Maschine ist so zu verlegen, dass keine Beschädigung möglich ist und sie keine Stolperstelle bildet.

Instandsetzungsarbeiten sind ausschließlich durch fachkundige Personen nach Beauftragung durch zu führen.

Bei Arbeiten, bei denen der Mühlendeckel geöffnet sein muss, ist dieser gegen ungewolltes Herablassen zu sichern. Derartige Maschinenteile sind vor Aufnahme der Arbeiten z. B. zu verbolzen, zu unterbauen oder sicher zu verkeilen. Auskunft hierüber gibt in der Regel die zur Maschine gehörende Betriebsanleitung des Herstellers. Beim Arbeiten an der geöffneten Rotorprallmühle ist von den Beschäftigten eng anliegende Kleidung und schnittfester Handschutz zu tragen. Nach Abschluss der Arbeiten sind demontierte Schutzeinrichtungen (z. B. Verkleidungen) umgehend wieder anzubringen.

ccc_3670_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-015 "Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen"

  • DGUV Information 240-200 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 Lärm"

  • Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" (Ausgabe 03/2015)

3.5.5 Manuelle Zerlegung von Bildschirm- und anderen Elektrokleingeräten

Die Menge, die an Elektro- und Elektronikschrott jedes Jahr allein in Deutschland anfällt, steigt seit Jahren. Wegen der Vielzahl der enthaltenen Stoffe sind bei der Rücknahme und Verwertung hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ihrer Beschäftigten die entsprechenden Vorgaben einzuhalten.

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Abb. 93
Elektronikschrott

Die folgenden Ausführungen gelten für die Zerlegung von TV-Geräten, Computermonitoren und Elektrokleingeräten wie z. B. Telefone, PC, Staubsauger, Unterhaltungselektronik und Haushaltskleingeräte.

ccc_3670_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 9 - 12 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 3 -14

  • TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

  • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"

  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

  • TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"

ccc_3670_26.jpgGefährdungen

Die manuelle Zerlegung von Elektrokleingeräten umfasst alle Tätigkeiten, die nach der Übergabe der Altgeräte an eine Anlage zur Entfrachtung von Schadstoffen (falls erforderlich), zur Demontage, zum Schreddern, zur Verwertung oder zur Vorbereitung der Beseitigung durchzuführen sind.

Als wesentliche Gefährdungen sind zu beachten:

  • sich schneiden oder stechen insbesondere an Händen, Armen und Füßen durch scharfkantige Geräteteile oder Scherben,

  • quetschen der Hände, Arme und Füße beim Bewegen größerer Altgeräte,

  • stolpern, stürzen und ausrutschen durch umherliegende/-stehende Geräte oder Teile oder sonst verstellte Verkehrswege,

  • elektrische Körperdurchströmung, z. B. beim Einsatz elektrisch betriebener Handmaschinen,

  • getroffen werden von unkontrolliert wegspringenden oder zerberstenden Geräteteilen,

  • Gesundheitsschäden durch Lärm beim Werfen von Teilen oder Geräten, bei Demontagearbeiten,

  • Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt mit oder Einatmen von Gefahrstoffen und Stäuben, die beim Zerlegen der Geräte freigesetzt werden wie Quecksilber, Cadmium, Blei, Nickel, und polychlorierte Biphenyle,

  • Überlastung des Bewegungsapparates durch häufige Hebevorgänge.

ccc_3670_27.jpgMaßnahmen

Grundsätzlich müssen Sie folgendes beachten:

  • Stellen Sie eine ausreichende Beleuchtung sicher.

  • Stellen Sie geeignete Werkzeuge zur Verfügung.

  • Verbieten Sie das Werfen abgebauter Geräteteile und ganzer Geräte.

  • Richten Sie die Arbeitsstätte so ein, dass ausreichende Verkehrs-, Arbeits- und Bewegungsflächen zur Verfügung stehen.

  • Sehen Sie nach Möglichkeit zerstörungsfreie Demontagetechniken vor und sorgen Sie dafür, dass Hämmer nur dann als Zerlegungswerkzeug eingesetzt werden, wenn es unvermeidlich ist.

  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig über zerstörungsarmes Zerlegen, das Erkennen von potentiell gefahrstoffhaltigen Bauteilen, Sauberkeit am Arbeitsplatz und persönliche Hygiene.

  • Schaffen Sie Räume mit getrennten Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung (Schwarz-Weiß-Trennung). Erlassen Sie ein Rauch-, Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz und achten Sie auf dessen Einhaltung.

  • Setzen Sie keine pneumatisch betriebenen Schrauber wegen möglicher Staubaufwirbelung ein. Verhindern Sie das Kehren ohne staubbindende Maßnahmen oder das Abblasen von Staubablagerungen. Arbeitsplätze sind mindestens einmal täglich staubarm zu reinigen (Industriestaubsauger Kategorie H).

  • Stellen Sie sicher, dass gefahrstoffhaltige Bauteile nach dem Ausbau in verschließbaren Kunststoffbehältern gelagert werden und saugen Sie entstehende Gase und Dämpfe an der Entstehungsstelle ab. Legen Sie Maßnahmen für die unbeabsichtigte Freisetzung von Gefahrstoffen fest.

  • Stellen Sie geeignete Hebe- und Transporthilfen zur Verfügung und achten Sie darauf, dass ihre Beschäftigten sie auch nutzen.

  • Stellen Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten sie tragen. Die Auswahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und kann z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe/Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzbrille bzw. Gesichtsschutz/Atemschutz umfassen.

Schutzmaßnahmen bei Geräten mit quecksilberhaltigen Leuchtmitteln

Quecksilberhaltige Leuchtmittel sind Gasentladungslampen, die Licht durch energetische Anregung von Quecksilberatomen erzeugen. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt, Leuchtstoffröhren, Sonderformen von Leuchtstoffröhren, Hochdruckquecksilberdampflampen und Kaltkathodenlampen zur Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen. Bei Tätigkeiten mit intakten Leuchtmitteln besteht keine Exposition gegenüber Quecksilber und seinen anorganischen Verbindungen. Wenn jedoch Leuchtmittel zerbrechen oder entleerte Sammelbehälter Reste von Glasbruch und Leuchtmittelbeschichtungen enthalten, können Expositionen für Ihre Beschäftigten auftreten.

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Abb. 94
Einsatz von Atemschutz

Setzen Sie daher bei der Demontage derartiger Geräte zusätzlich folgende Anforderungen um:

  • Installieren Sie eine technische Lüftung, z. B. belüftete Kabinen, bei der die Luftführung nach hinten oder unten erfolgt. Filtern Sie die Quecksilberemissionen aus der Abluft, z. B. durch mit Schwefel imprägnierter Aktivkohle. Diese Aktivkohlefilter sind regelmäßig zu warten, rechtzeitig auszutauschen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie verfügen über eine Anzeige für die Überschreitung der Beladekapazität, z. B. durch eine optische Durchbruchskontrolle bei transparenten Filtern mit Kaliumpermanganat.

  • Lagern Sie zerbrochene Beleuchtungsröhren ausschließlich in gekennzeichneten und verschließbaren Behältern. Zerbrochene Röhren sind mit Kehrbesen und Kehrschaufel vorsichtig aufzunehmen und in diesen speziellen Behältern zu lagern. Verwenden Sie die Kehrbesen und Kehrschaufeln ausschließlich für diesen Zweck und kennzeichnen Sie sie entsprechend.

ccc_3670_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer"

  • DGUV Information 213-045 "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten"

  • Expositionsbeschreibung "Quecksilberexpositionen beim Recycling von Leuchtmitteln" Stand Juli 2016 (BGHW, VBG, BG ETEM)

  • Mitteilung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31: Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Altgeräte-Merkblatt.

  • Regierungspräsidium Kassel (Hrsg.): Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis: "Elektroschrottrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei der manuellen Zerlegung von Bildschirm- und anderen Elektrogeräten"