DGUV Regel 108-602 - Branche Schrotthandel

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Zwischenlagerung und Bereitstellen zum Transport

3.6.1 Lagerung von Schüttgut in Boxen oder auf Halden

Boxen sind räumliche Abtrennungen auf der Lagerfläche. Sie dienen der getrennten Lagerung verschiedener Materialien, sind mobil oder stationär und in unterschiedlichen Bauweisen und Materialien hergestellt. Als Halde wird zu einem Berg aufgeschüttetes Material/Schrott bezeichnet. Sie hat keine Abgrenzung zur Umgebung. Im Rahmen der Umschlagvorgänge insbesondere bei großen Mengen gleichen Materials findet diese Lagerungsart Anwendung.

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Abb. 95
Beispiel für Boxen im Freigelände

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Abb. 96
Beispiel für Halde

ccc_3670_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"

  • DGUV Vorschrift 67, 68 und 69 "Flurförderzeuge"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"

  • DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501,, Kap. 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen"

ccc_3670_26.jpgGefährdungen

Folgende Gefährdungen sind von Ihnen im Rahmen von Ein- oder Umlagerungsvorgängen in Boxen oder auf Halden zu beachten:

  • abrutschen, (ab)stürzen, z. B. von ungesicherten Absturzkanten,

  • angefahren werden durch Arbeits- und Transportmittel, z. B. Fahrzeuge, Bagger, Flurförderzeuge,

  • getroffen werden von herabfallendem oder nachrutschendem Lager- und Transportgut,

  • sich schneiden oder stechen, z. B. an scharfkantigem Lagergut,

  • Gesundheitsschäden durch Lärm, z. B. durch andere Maschinen, Aufprallgeräusche beim Abkippen von Schrott,

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Abb. 97
Umschlag von Schrott mit Bagger von Halde

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Abb. 98
Beispiel für Anlage, die einen großen Bereich ausleuchtet

  • Gesundheitsschäden durch Kontakt mit Gefahrstoffen, die im Lagergut enthalten sind, z. B. Säuren in Batterien,

  • Gesundheitsschäden durch Brände des Lagerguts, z. B. brennbare Metallspäne oder brennbare Anhaftungen,

  • Fehlhandlungen durch eine gestörte Kommunikation bei unzureichenden Sichtverhältnissen,

  • Gesundheitsschäden durch Witterungsbedingungen, z. B. Nässe, Kälte oder Glätte.

ccc_3670_27.jpgMaßnahmen

Zur Vermeidung der vorbeschriebenen Gefährdungen sollten Sie nachfolgende Maßnahmen in die Praxis umsetzen:

  • Trennen Sie die Lager- von den Arbeitsbereichen, z. B. durch zugewiesene und abgegrenzte Lagerbereiche.

  • Sorgen Sie für die Einhaltung von Sicherheitsabständen des Lagergutes - insbesondere bei Lagerung auf Halden - zu bewegten Transportmitteln (Portalkran, Bagger usw.) von mindestens 0,5 m.

  • Sichern Sie Absturzkanten, z. B. durch Geländer oder Mauern.

  • Sichern Sie bei Bedarf das Lagergut gegen Herabfallen, Wegrollen und Nachrutschen aus Boxen oder von Halden.

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Abb. 99
Bei Fahrzeugen mit Schubboden ist bereits bauartbedingt die Fallhöhe reduziert

  • Stellen Sie sicher, dass Boxenwände nicht überlastet werden. Legen Sie je nach Schüttkegel mit sich verhakendem Material eine Obergrenze fest.

  • Vermindern Sie die Lärmentstehung, z. B. durch reduzierte Fallhöhen, Einsatz lärmarmer Maschinen. Stellen Sie sicher, dass Gehörschutz getragen und die arbeitsmedizinische Vorsorge wahrgenommen wird, wenn die Grenzwerte für Lärm überschritten werden.

  • Vermeiden Sie Zündquellen und kontrollieren Sie das Lagergut regelmäßig.

  • Halten Sie geeignete Löscheinrichtungen und -mittel in ausreichender Menge vor, z. B. Feuerlöscher und Löschsand.

  • Dimensionieren Sie Lager- und Transportbereiche ausreichend groß und kennzeichnen Sie diese nötigenfalls.

  • Fassen Sie die Gefahren und Schutzmaßnahmen in einer Betriebsanweisung zusammen und unterweisen Sie die Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen von längstens einem Jahr.

Besondere Maßnahmen bei der Lagerung von Magnesium
Magnesium kann mit Luftsauerstoff exotherm reagieren. Weiterhin reagiert es mit Wasser unter Freisetzung von Wasserstoff. Hier spielen Temperatur und Teilchengröße des Magnesiums eine entscheidende Rolle. Bei Magnesiumspänen oder -stäuben kann es zur Bildung von Knallgas kommen. Je kleiner die Teilchengröße um so größer ist die Angriffsfläche für den Luftsauerstoff. Das kann zu einer Magnesiumstaubexplosion führen. Nach der Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen in der Gefahrstoffverordnung ist Magnesium als gefährlicher Stoff ausgewiesen, wenn es in Form von Spänen oder Stäuben vorliegt.
Magnesiumspäne und -stäube dürfen nur in dafür zulässigen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Feuchte und verunreinigte Magnesiumspäne sind getrennt von trockenen zu lagern. Aus Behältern mit feuchten und verunreinigten Spänen muss freiwerdender Wasserstoff gefahrlos entweichen können. Das Eindringen von Tropf- und Spritzwasser in die Behälter ist zu verhindern. Wenn eine Selbstentzündung nicht sicher auszuschließen ist, so dürfen die Behälter nicht in Räumen gelagert werden. Die Brandgefahr kann z. B. durch Brikettierung verringert werden. Von Bedeutung ist das insbesondere bei Magnesiumspänen, die mit wassergemischten Kühlschmierstoffen benetzt sind. Beim Brand von Magnesiumspänen sind Löschversuche mit Wasser sowie mit sonstigen Löschern z. B. Kohlendioxid- oder sonstigen Pulver-Löschern unzulässig. Geeignete Löschmittel bei Bränden von Magnesiumspänen sind z. B. Pulverlöscher mit Metallbrandpulver, ersatzweise können auch trockener Sand oder Zement eingesetzt werden.

Die Gefahren und Schutzmaßnahmen sind in einer Betriebsanweisung zusammenzufassen und die Beschäftigten zu unterweisen.

ccc_3670_02.jpgWeitere Informationen
  • VDI 2263 "Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen"

  • DIN EN 60079-17:2014-10; VDE 0165-10-1:2014-10 "Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen (IEC 60079-17:2013)", Deutsche Fassung EN 60079-17:2014

3.6.2 Blockstapel- und Regallagerung

Schrottpakete können im Block gelagert werden. Dabei besitzen pyramidenförmig angelegte Paketstapel eine hohe Standsicherheit. Palettiertes Lagergut lässt sich in Palettenregalen lagern.

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Abb. 100
Übersichtliche Lagerung von Ersatzteilen für verschiedene Anlagen in Palettenregalen

In Werkstätten können auch Kragarm- und Fachbodenregale für die Lagerung von Ersatzteilen oder Hilfsstoffen sinnvoll eingesetzt werden. Im Rahmen der Autorückmontage (siehe Kapitel 3.4) kommen auch andere Regalbauformen zum Einsatz.

ccc_3670_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und Geräte"

ccc_3670_26.jpgGefährdungen

Die Nichtbeachtung der mechanischen Gefährdungen ist hier häufige Unfallursache. Zu diesen Gefährdungen zählen z. B.:

  • stolpern, stürzen durch umherliegende Schrottteile oder Ölverschmutzungen,

  • angefahren werden durch Arbeits- und Transportmittel, z. B. Fahrzeuge und Flurförderzeuge,

  • getroffen werden von herabfallendem Lager- und Transportgut,

  • sich schneiden oder stechen an scharfkantigem Lagergut.

Weiterhin sollten Sie auch die folgenden möglichen Gefährdungen beachten:

  • Gesundheitsschäden durch Kontakt mit Gefahrstoffen, die im Lagergut enthalten sind, z. B. Säure in Batterien, andere gefährliche Stoffe bei der Altautorückmontage sowie Gefährdungen durch verunreinigten Schrott,

  • Gesundheitsschäden durch Brände durch das Lagergut,

  • Gesundheitsschäden durch Lärm, der z. B. durch Maschinen in der Nähe oder Aufprallgeräusche beim Abkippen von Schrott entsteht.

ccc_3670_27.jpgMaßnahmen

Um den vorbeschriebenen Gefährdungen wirksam zu begegnen, sind von Ihnen die folgenden Maßnahmen sinnvoll zu realisieren:

  • Sichern Sie das Lagergut gegen Umfallen, Wegrollen oder Herabfallen vom Blockstapel oder aus dem Palettenregal z. B. durch die pyramidenartige Errichtung von Blockstapeln oder durch Lagergeräte und Stapelhilfsmittel (Box- und Gitterboxpaletten, Wannen, Kästen, Paletten mit Rahmen oder Rungen), die für Palettenregale geeignet sind.

  • Beachten Sie bei Blockstapeln unbedingt die zulässige Stapelhöhe und Neigung, einwirkende Kräfte, z. B. Wind, und die Tragfähigkeit des Untergrunds.

  • Sorgen Sie dafür, dass Lagereinrichtungen und -geräte nicht überlastet werden. Kennzeichnen Sie hierzu die Palettenregale mit den vorgeschriebenen Angaben über die Fach- und Feldlasten.

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Abb. 101
Tragfähigkeitsangaben an einem Palettenregal

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Abb. 102
Behälter für das Sammeln von Fahrzeugbatterien

  • Lagern Sie Batterien separat in dafür geeigneten doppelwandigen und säurebeständigen Behältern. Das Zerlegen und die Entsorgung erfolgen im Normalfall in Spezialbetrieben oder bei den Batterieherstellern.

  • Richten Sie Ihren Lagerbereich nach ergonomischen Grundsätzen ein, um die körperliche Belastung der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Vermeiden Sie manuelles Heben und Tragen von schweren Teilen. Stellen Sie hierfür geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung wie einen Kran oder Flurförderzeuge mit Anbaugeräten.

  • Mindern Sie die Einwirkung von Lärm aus der Umgebung und schirmen Sie Arbeitsbereiche ab. Nach Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminimierung müssen Sie ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und Lärmbereiche kennzeichnen sowie geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.

ccc_3670_02.jpgWeitere Informationen
  • DIN EN 15635:2009-08 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen", Deutsche Fassung EN 15635:2008