Abschnitt 5 - Außensportanlagen
Spielfelder und Leichtathletikanlagen
Zusätzlich zu den im Abschnitt "Sporthallen" aufgeführten Punkten ist bei Außensportanlagen zu beachten:
Allgemein | |
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Laufbahnen
Rundbahnen mit hindernisfreiem Abstand von 100 cm auf der Innenbahn nach innen und von 28 cm für die äußere Laufbahn nach außen
Kurzstreckenbahnen mit freiem und ausreichend langem Auslauf
Sprunganlagen
Anlaufbahn und Absprungbalken der Weitsprunganlage haben gleiche Höhe wie Sprunggrube
Absprungbalken aus Holz oder ähnlichem Material
Absprunglinie mindestens 1 m vor der Sprunggrube
Sprunggrube mindestens 9 m lang (im Primarbereich bei Schulsportanlagen 6 m) und 2,75 m breit
Hindernisfreier Bereich hinter der Absprunglinie mindestens 10 m (im Primarbereich 8 m)
Schichtdicke des Sandes am Grubenrand mindestens 20 cm und in der Grubenmitte mindestens 30 cm
Bodenbündige und abgerundete Einfassung der Grube
Keine Gegenstände in der Sandgrube
Ausreichend große und gegen Verrutschen gesicherte Sprungkissen der Hochsprung- und Stabhochsprunganlagen
Stabiler Abschluss bis zum Boden auf der Seite der Anlaufrichtung wenn das Sprungkissen der Hochsprung- oder Stabhochsprunganlage auf einem Lattenrost aufliegt
Zusätzliche Kissen auf der Fläche zwischen Sprungständer und Einstichkasten beim Stabhochsprung
Wurf- und Stoßanlagen
Abstoßflächen aus griffigem, unnachgiebigem Baustoff, z. B. Beton, Asphalt oder Kunststoff
Ausreichend stabiles Schutzgitter am Wurfkreis