DGUV Information 202-044 - Sportstätten und Sportgeräte Hinweise zur Sicherheit und Prüfung

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Abschnitt 5 - Außensportanlagen

Spielfelder und Leichtathletikanlagen

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Zusätzlich zu den im Abschnitt "Sporthallen" aufgeführten Punkten ist bei Außensportanlagen zu beachten:

ccc_3672_09.jpgAllgemein
  • Bodenbelag ausreichend trittsicher, frei von Stolperstellen und größeren Unebenheiten

  • Ausreichende Wasserabführung

  • Keine Verschmutzung, Vermoosung und/oder Veralgung der Sportflächen

Laufbahnen

  • Rundbahnen mit hindernisfreiem Abstand von 100 cm auf der Innenbahn nach innen und von 28 cm für die äußere Laufbahn nach außen

  • Kurzstreckenbahnen mit freiem und ausreichend langem Auslauf

Sprunganlagen

  • Anlaufbahn und Absprungbalken der Weitsprunganlage haben gleiche Höhe wie Sprunggrube

  • Absprungbalken aus Holz oder ähnlichem Material

  • Absprunglinie mindestens 1 m vor der Sprunggrube

  • Sprunggrube mindestens 9 m lang (im Primarbereich bei Schulsportanlagen 6 m) und 2,75 m breit

  • Hindernisfreier Bereich hinter der Absprunglinie mindestens 10 m (im Primarbereich 8 m)

  • Schichtdicke des Sandes am Grubenrand mindestens 20 cm und in der Grubenmitte mindestens 30 cm

  • Bodenbündige und abgerundete Einfassung der Grube

  • Keine Gegenstände in der Sandgrube

  • Ausreichend große und gegen Verrutschen gesicherte Sprungkissen der Hochsprung- und Stabhochsprunganlagen

  • Stabiler Abschluss bis zum Boden auf der Seite der Anlaufrichtung wenn das Sprungkissen der Hochsprung- oder Stabhochsprunganlage auf einem Lattenrost aufliegt

  • Zusätzliche Kissen auf der Fläche zwischen Sprungständer und Einstichkasten beim Stabhochsprung

Wurf- und Stoßanlagen

  • Abstoßflächen aus griffigem, unnachgiebigem Baustoff, z. B. Beton, Asphalt oder Kunststoff

  • Ausreichend stabiles Schutzgitter am Wurfkreis

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