DGUV Information 202-044 - Sportstätten und Sportgeräte Hinweise zur Sicherheit und Prüfung

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Abschnitt 3 - Sportgeräte

Bei den hier aufgeführten Sportgeräten handelt es sich um keine abschließende Auflistung. Je nach Ausstattung der Sporthalle (z. B. Kletterwand, Slackline) können zusätzliche Prüfungen notwendig sein. Hierbei sind die Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Hersteller zu beachten.

Absprungtrampoline

  • Unbeschädigter Gleitschutz des Gestells

  • Vollständige Abdeckung von Rahmen und Verspannung bis zum Sprungtuch

  • Abdeckung ist am Rahmen sicher befestigt

  • Verschiedenfarbigkeit von Abdeckung und Sprungtuch

  • Guter Zustand der Gummi- oder Federzüge

  • Kennzeichnung der Einsprungstelle auf dem Sprungtuch durch eine Mittenmarkierung

  • Bei Sprungtüchern, die aus Gewebegurten hergestellt sind, müssen die Gurte miteinander vernäht sein.

  • Hinweis auf Scher- oder Quetschstellen durch Warnetikett

  • Nur unter Aufsicht benutzen

  • Länderspezifische Regelungen beachten

  • Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:

    • Angaben zum Auf- und Abbau

    • Angaben zu Transport und Lagerung

    • Platzbedarf des Gerätes

    • Angaben zur Wartung

    • Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte

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Barren/Spannstufenbarren

  • Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung des Barrens im Geräteraum

  • Bei festgestelltem Verschluss Höhen- und Seitenverstellung nicht mehr möglich

  • Unbeschädigte Holme

  • Feste Verbindung zwischen Holmen und Gelenkverschraubung

  • Unbeschädigter Gleitschutz an den Standflächen

  • Bewegliche Teile frei von Korrosion

  • Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen

  • Einwandfreie Seilendverbindungen

  • Funktionsfähige Spannschlösser

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Bodenturnmatten (Läufer)

  • Auflagefläche gegenüber dem Hallenboden rutschhemmend

  • Bodenturnmatten frei von Knickstellen

  • Bodenturnmatten mit der Auflagefläche nach innen

    (sonst Bruchgefahr)

Gitterleitern

  • Fester Sitz der Sprossen in den Holmen

  • Funktionsfähige Bodenriegel

  • Vorrichtungen zur Arretierung sowohl in Gebrauchs- als auch in Ruhestellung

  • Feste Verbindung der Haltekonstruktion mit der Wand

  • Keine angerissenen, keine zerbrochenen und keine gesplitterten Holzteile

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Hochziehbare Sportgeräte

  • Handkurbeln bei Nichtbenutzung in einem verschließbaren Raum aufbewahren

  • Sportgerät ist vom Bedienungsstandort einsehbar

  • Keine Seilklemmen an Seilendverbindungen

  • Keine Schäden an Drahtseilen

Klettertaueinrichtungen

  • Unbeschädigte Taue

  • Unteres Ende gegen Aufdrehen gesichert

  • Keine Knoten in den Klettertauen

  • Bei Nichtbenutzung keine Taue im Verkehrsbereich

  • Keine mehligen Klettertaue, Kontrolle durch Aufdrehen der Taue gegen den Drall

  • Markierung der maximalen Kletterhöhe in 5,50 m Höhe

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Matten

(Niedersprungmatten, Turnmatten, Weichbodenmatten)

  • Mattenkern nicht zusammengebrochen oder durchgetreten

  • Hülle und Kern der Matten sind so miteinander verbunden oder beschaffen, dass kein merkbares Gleiten zwischen Kern und Matte auftritt

  • Auflagen gegenüber dem Hallenboden gleithemmend

ccc_3672_09.jpgWeitere Informationen
DGUV Information 202-035 "Matten im Sportunterricht"

DGUV Information 202-052 "Alternative Nutzung von Sportgeräten"
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Recks/Steckrecks

  • Sicherung der umlegbaren oder einschiebbaren Griffe gegen selbstständiges Heraustreten bei Benutzung des Steckrecks

  • Fester Sitz der Säulen in den Bodenhülsen

  • Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung

  • Reckstange frei von Roststellen

  • Feste Verankerung der Ablagen in der Wand des Geräteraumes

Ringeeinrichtungen

  • Funktionsfähige Verstelleinrichtung

  • Sicherung der Verstellkette gegen selbstständiges Lösen

  • Wandstellhaken fest in der Wand verankert

  • Unversehrte Verstellkette

  • Keine Beschädigung der Spleiße oder Schaukelseile im Ketten- und Ringbereich

  • Keine Risse der Lederriemen an den Innenseiten der Knickstellen

  • Leichtgängigkeit der Schaukelringpendelachse

Recks/Spannrecks

  • Ordnungsgemäße Verspannung des gebrauchsfertigen Gerätes

  • Funktionsfähige Spannschlösser

  • Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen

  • Einwandfreie Seilendverbindungen

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Schwebebalken

  • Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung

  • Standsicherheit

  • Unbeschädigter Gleitschutz

  • Unbeschädigte Polsterung

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Sprossenwände

  • Sichere Verbindung der Sprossen-wand mit den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten

  • Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile

  • Fester Sitz der Sprossen in den Holmen

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Sprungbretter

  • Rutschfestigkeit der Absprungfläche

  • Unbeschädigter Gleitschutz des Auflagebrettes

  • Fester Sitz der Verschraubungen

  • Unbeschädigte Polsterung

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Sprungkästen

  • Keine scharfen Kanten, keine Grate und keine hervorstehenden Teile an den Oberflächen

  • Unbeschädigter Gleitschutz

  • Fester Sitz der Kastenteile aufeinander

  • Unbeschädigte Polsterung

  • Unbeschädigte Transporteinrichtung

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Sprungtisch

  • Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung des Sprungtisches im Geräteraum

  • Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung

  • Standsicherheit

  • Unbeschädigte Polsterung

  • Unbeschädigter Gleitschutz

Tischtennistische und -netze

  • Ecken und Kanten abgerundet

  • Splitterfreie Holzteile

  • Selbsttätig wirkende Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Zusammenklappen des Untergestells

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Trampoline

  • Unbeschädigter Gleitschutz

  • Sprungtuch mit einer Außenmarkierung und einer Mittenmarkierung versehen

  • Umlaufende Markierungen

  • Sichere Befestigung der Abdeckung am Rahmen

  • Andere Farbe der Abdeckung als das Sprungtuch

  • Bei Sprungtüchern, die aus Gewebegurten hergestellt sind, müssen die Gurte miteinander vernäht sein.

  • Hinweis auf Scher- oder Quetschstellen durch Warnetikett

  • Nur unter Aufsicht benutzen

  • Länderspezifische Regelungen beachten

  • Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:

    • Angaben zum Auf- und Abbau, einschließlich der Schritte, bei denen mehr als ein Erwachsener erforderlich ist

    • Angaben zu Transport und Lagerung

    • Platzbedarf des Gerätes

    • Angaben zur Wartung

    • Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte

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ccc_3672_09.jpgWeitere Informationen:
DGUV Information 202-081 "Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen"

DGUV Information 202-033 "Minitrampolin - mit Leichtigkeit und Sicherheit"
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Turnbänke

  • Unbeschädigter Gleitschutz

  • Feste Verbindung von Füßen und Mittelstück mit der Turnbankplatte

  • Feste Schraubverbindungen

  • Oberflächen splitterfrei

  • Standsicherheit gewährleistet

Turnböcke

  • Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung

  • Einstellbares Bein mit sicherem Klemmverschluss (zum Ausgleich von Bodenunebenheiten)

  • Unbeschädigter Gleitschutz

  • Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung

Turnpferde

  • Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung

  • Unbeschädigter Gleitschutz

  • Bein mit sicherem Klemmverschluss (zum Ausgleich von Bodenunebenheiten)

  • Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung

  • Fester Sitz der Pauschen in den Metallbügeln

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