DGUV Information 209-091 - Führen von Kranen Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien

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Abschnitt 11 - 11 Einbindung von Kranführerinnen und Kranführern in den Produktionsprozess

In Hütten- und Walzwerksbetrieben werden Kranführungspersonal in der Krankabine nicht nur kranspezifische Daten zur Verfügung gestellt, sondern auch

  • Informationen über Produktionsprozessabläufe,

  • Daten aus dem Betriebsdatenerfassungssystem,

  • Daten aus dem Lagerverwaltungssystem

visualisiert.

Aufgrund dieser zusätzlichen Informationen müssen Kranführerinnen und Kranführer eine erweiterte Tätigkeit ausführen, die den nachfolgenden Produktionsprozess maßgeblich beeinflusst. Das kann zu Ablenkung, Reizüberflutung und Abstumpfung führen.

Kranführungspersonal muss daher in der Bedienung/Handhabung besonders unterwiesen sein. Siehe hierzu auch Kap. 3.3 "Ausbildung, Einweisung, Beauftragung"