DGUV Information 209-091 - Führen von Kranen Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 10 - 10 Kontrollen und Prüfungen

Große Hüttenwerkskrane sind sehr komplex aufgebaut; die Anzahl der zu prüfenden Komponenten erfordert einen großen zeitlichen Aufwand und fundiertes Fachwissen.

Um die Sicherheit beim Benutzen der Krane immer sicherstellen zu können, müssen die Krane vor und während der Benutzung regelmäßig auf ihre Zuverlässigkeit kontrolliert werden.

Diese Verpflichtung gilt nicht nur für Kranführerinnen und Kranführer, sondern für alle Personen, die mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Kranen beauftragt sind.

Die Organisation der Kontrollen und Prüfungen erfolgt durch die Betriebe. Die Aufgaben können von Instandhaltungspersonal oder gegebenenfalls von geschulten und geeigneten Kranprüfpersonen übernommen werden. (befähigte Personen).

Wartung, Inspektionen und wiederkehrende Prüfung sind gemäß der DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane" durchzuführen. Die Grundlagen für diese Tätigkeiten sind unter anderem in der DGUV Information 209-015 "Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen" genauer beschrieben.