DGUV Information 209-091 - Führen von Kranen Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien

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Abschnitt 9.1 - 9 Sichere Lastaufnahme
9.1 Allgemeines

DIN 15003:1970-02 "Hebezeuge; Lastaufnahmeeinrichtungen, Lasten und Kräfte, Begriffe" enthält eine Definition der Begriffe (z. B. Kübel).

Beim Umgang mit Lastaufnahmemitteln sind unter anderem die Vorgaben der DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln" und der DGUV Information 209-012 "Kranführer" einzuhalten.

Zur Vermeidung von Lastabsturz aus Lastaufnahmemitteln/Tragmitteln müssen sich kranführende und anschlagende Personen davon überzeugen, dass die Last sicher angeschlagen ist.

9.1.1 Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel (z. B. Traverse, C-Haken, Magnete, Vakuumheber) sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können.

Nachfolgend werden einige der im Hütten- und Walzwerksbereich üblichen Lastaufnahmemittel dargestellt.

9.1.2 Anschlagmittel

Anschlagmittel (z. B. Ketten, Seile, Bänder) sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder zwischen Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.

9.1.3 Tragmittel

Tragmittel sind fest mit dem Hebezeug verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten. Tragmittel gehören zum Kran.

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Abb. 16 Magnettraverse