DGUV Information 209-091 - Führen von Kranen Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Sicherung gegen ungewolltes Aushängen/Abrutschen der Last

Gegen das ungewollte Aushängen/Abrutschen der Last sind Hakenmaulsicherungen vorgesehen. Bei Gefährdung des Anschlägers oder der Anschlägerin beim Anhängen/Aushängen der Last kann auf die Verwendung von Hakenmaulsicherungen verzichtet werden. Dies ist in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Beispiele hierfür sind Pfannentransportkran oder Pfannentransportgehänge.

Bei Verwendung von flexiblen Anschlagmitteln (z. B. Kette) oder da, wo der Haken sich nicht selbständig aushängen kann, kann auf eine Hakenmaulsicherung verzichtet werden.

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Abb. 15 Labyrinthhaken

Die typische Hakenmaulsicherung kann durch eine gleichwertige Lösung, zum Beispiel spezielle Formgebung oder Labyrinthhaken, ersetzt werden.