DGUV Information 209-091 - Führen von Kranen Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien

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Abschnitt 6 - 6 Gefährdungen durch Kranbetrieb

Im Hüttenwerksbetrieb ist die Anwendung von Kranen risikoreicher als im normalen Industriebereich (z. B. Transport von feuerflüssigen Massen, Gefahr des Überschwappens von feuerflüssigen Massen). Daher müssen Personen, die Hüttenkrane führen, besonders unterwiesen werden. Hierzu gehört wesentlich die Schulung von Notfallszenarien, wie Verhalten bei Pfannendurchbruch, Notguss, Benutzung von Selbstrettern, etc.

Siehe hierzu auch Kap. 3.2 "Eignung zur Führung von Kranen" und 5.2.3 "Verlassen der Krankabine im Notfall".