DGUV Information 209-091 - Führen von Kranen Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Gefährdungen im Zusammenhang mit Zustiegen und Aufgängen

4.2.1 Umfeld

Hüttenwerkskrane arbeiten meist in einem sehr rauen Umfeld, was mit erhöhten Gefährdungen verbunden ist.

Krane können im Freien durch wechselnde Wetterverhältnisse und in der Halle durch Betriebsverhältnisse stark beeinflusst werden.

  • Regen, Nebel, Dämpfe und Stäube können die Sicht behindern.

  • Sonnenlicht und/oder Scheinwerfer können die Sicht durch Blendung einschränken.

  • Schnee, Eis, Wind und Dämpfe (z. B. Ölnebel) können zu erhöhter Gefährdung auf den Laufwegen führen.

4.2.2 PSA

In einigen Fällen, zum Beispiel bei Wartungsarbeiten am Kran, kann es erforderlich sein, zusätzliche PSA zu verwenden. Hinweise zur Verwendung von PSA sind in der Betriebsanleitung des Krans beschrieben. Der Betreiber ermittelt aufgrund der Umgebungseinflüsse den Bedarf an weiterer PSA anhand einer Gefährdungsbeurteilung.

4.2.3 Verlassen der Krankabine im Notfall

Bei Kranen mit höhenverstellbarem Steuerstand muss zum Beispiel in regelmäßigen Abständen in die Benutzung von vorhandenen Notabseileinrichtungen unterwiesen und sie muss geübt werden.