StrlSchV - Strahlenschutzverordnung

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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
(Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036) (1)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen1
Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten2
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes3
Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes4
Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen
Genehmigungsfreier Umgang5
Genehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe5a
Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen6
Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung7
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern8
Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern9
Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge10
Freigrenzen11
Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung12
Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung13
Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung14
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung15
Abschnitt 3
Bauartzulassung
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält16
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern17
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern18
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten19
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten20
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten21
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen22
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung als Vollschutzanlage23
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung24
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung25
Bekanntmachung26
Abschnitt 4
Rückstände
Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen27
Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen28
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz29
Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung als Bauprodukt30
Kapitel 3
Freigabe
Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium31
Antrag auf Freigabe32
Erteilung der Freigabe33
Vermischungsverbot34
Uneingeschränkte Freigabe35
Spezifische Freigabe36
Freigabe im Einzelfall37
Freigabe von Amts wegen38
Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling 39
Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg40
Festlegung des Verfahrens41
Pflichten des Inhabers einer Freigabe42
Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten43
Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche44
Strahlenschutzanweisung45
Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung46
Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse
Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz47
Aktualisierung der Fachkunde48
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde 49
Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse50
Anerkennung von Kursen51
Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten
Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche
Einrichten von Strahlenschutzbereichen52
Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen53
Vorbereitung der Brandbekämpfung54
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen55
Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen56
Kontamination und Dekontamination57
Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen58
Einrichten von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen59
Röntgenräume60
Bestrahlungsräume61
Räume für den Betrieb von Störstrahlern62
Unterweisung63
Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen64
Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis65
Messung der Personendosis66
Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals67
Beschäftigung mit Strahlenpass68
Schutz von schwangeren und stillenden Personen69
Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote70
Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen
Kategorien beruflich exponierter Personen71
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten72
Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten73
Besonders zugelassene Expositionen74
Sonstige Schutzvorkehrungen75
Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals76
Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen77
Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung78
Ärztliche Bescheinigung79
Behördliche Entscheidung80
Besondere ärztliche Überwachung81
Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen
Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen82
Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen
Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen
Werte für hochradioaktive Strahlenquellen83
Register über hochradioaktive Strahlenquellen84
Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen
Buchführung und Mitteilung85
Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe86
Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe87
Wartung und Prüfung88
Dichtheitsprüfung89
Strahlungsmessgeräte90
Kennzeichnungspflicht91
Besondere Kennzeichnungspflichten92
Entfernen von Kennzeichnungen93
Abgabe radioaktiver Stoffe94
Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen95
Überlassen von Störstrahlern96
Aufbewahrung und Bereithalten von Unterlagen97
Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen98
Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe99
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition100
Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition101
Zulässige Ableitungen radioaktiver Stoffe102
Emissions- und Immissionsüberwachung103
Begrenzung der Exposition durch Störfälle104
Abschnitt 7
Vorkommnisse
Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei der Anwendung am Menschen105
Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle106
Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall107
Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses108
Untersuchung, Aufzeichnung und Aufbewahrung109
Aufgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden110
Aufgaben der zentralen Stelle111
Meldung und Erfassung von Vorkommnissen nach anderen Rechtsvorschriften112
Ausnahme113
Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen
Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen114
Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung115
Konstanzprüfung116
Aufzeichnungen117
Bestandsverzeichnis118
Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
Rechtfertigende Indikation119
Schutz von besonderen Personengruppen120
Maßnahmen bei der Anwendung121
Beschränkung der Exposition122
Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie123
Informationspflichten124
Diagnostische Referenzwerte; Bevölkerungsdosis125
Risikobeurteilung vor Strahlenbehandlungen126
Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten127
Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen zur Qualitätssicherung128
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle129
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen130
Medizinphysik-Experte131
Aufgaben des Medizinphysik-Experten132
Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung133
Einwilligungen der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Person134
Aufklärung und Befragung135
Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen136
Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen137
Besondere Schutzpflichten138
Qualitätssicherung139
Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen140
Mitteilungspflichten141
Abschlussbericht142
Behördliche Schutzanordnung143
Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung144
Abschnitt 11
Berechtigte Personen
Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen145
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde146
Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde147
Kapitel 7
Informationspflichten des Herstellers
Informationspflichten des Herstellers von Geräten148
Kapitel 8
Aufsichtsprogramm
Aufsichtsprogramm149
Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Dosimetrie bei Einsatzkräften150
Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften151
Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall152
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1
Schutz vor Radon
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze
Festlegung von Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes153
Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Gebieten nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes154
Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle155
Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition156
Ermittlung der Exposition und der Körperdosis157
Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes158
Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
Ermittlung der spezifischen Aktivität159
Kapitel 3
Radioaktive Altlasten
Ermittlung der Exposition160
Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus161
Emissions- und Immissionsüberwachung bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus162
Grundsätze für die Optimierung von Sanierungsmaßnahmen163
Inhalt von Sanierungsplänen164
Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten165
Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen
Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen166
Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
Abhandenkommen167
Fund und Erlangung168
Kontaminiertes Metall169
Information des zuständigen Bundesministeriums170
Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen
Dosis- und Messgrößen171
Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition
Messstellen172
Strahlenschutzregister173
Strahlenpass174
Ermächtigte Ärzte175
Duldungspflichten176
Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen
Bestimmung von Sachverständigen177
Erweiterung der Bestimmung178
Überprüfung der Zuverlässigkeit179
Unabhängigkeit180
Fachliche Qualifikation181
Prüfmaßstab182
Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen183
Teil 6
Schlussbestimmungen
Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten184
Kapitel 2
Übergangsvorschriften
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)185
Rückstände (§ 29)186
Freigabe (§§ 31 bis 42)187
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes (§§ 44 und 45)188
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§§ 47, 49 und 51)189
Übergangsvorschriften im Zusammenhang mit Strahlenschutzbereichen (§§ 52 bis 62)190
Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten (§ 72)191
Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)192
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)193
Begrenzung der Exposition durch Störfälle (§ 104)194
Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114)195
Ärztliche und zahnärztliche Stellen (§ 128)196
Dosis- und Messgrößen (§ 171, Anlage 18)197
Strahlenpass (§ 174)198
Ermächtigte Ärzte (§ 175)199
Behördlich bestimmte Sachverständige (§ 181)200
Anlagen
Liste der nicht gerechtfertigten TätigkeitsartenAnlage 1
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von TätigkeitsartenAnlage 2
Genehmigungsfreie TätigkeitenAnlage 3
Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte TochternuklideAnlage 4
Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von RückständenAnlage 5
Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei RückständenAnlage 6
Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und AbfällenAnlage 7
Festlegungen zur FreigabeAnlage 8
Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werdenAnlage 9
StrahlenzeichenAnlage 10
Annahmen bei der Berechnung der ExpositionAnlage 11
Leitstellen des Bundes für die Emissions- und ImmissionsüberwachungAnlage 12
Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen NotfallAnlage 13
Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen AnwendungAnlage 14
Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten ExpositionssituationAnlage 15
Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen RisikosAnlage 16
Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des StrahlenschutzgesetzesAnlage 17
Dosis- und MessgrößenAnlage 18
Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des StrahlenschutzgesetzesAnlage 19

Artikel 1 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts 1 vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261)

Die Artikel 1 bis 3, 5 bis 14 und 16 bis 20 dieser Verordnung dienen der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/ Euratom (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1). Die Artikel 1 und 18 dieser Verordnung dienen auch der Umsetzung des Artikels 8d der Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (ABl. L 172 vom 2.7.2009, S. 18), in der durch die Richtlinie des Rates 2014/87/Euratom vom 8. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (ABl. L 219 vom 25.7.2014, S. 42) geänderten Fassung.