
Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen (DGUV Information 207-025)
Anhangteil
Anhang 1 – Exemplarische Fragen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Themenfeld "Gewaltprävention"

- 1.
Gibt es eine Unternehmenskultur, die den tabufreien Umgang mit den Themen Aggression, Gewalt und sexuelle Belästigung fördert?
Beispiele: Thematisierung im Arbeitsschutzausschuss, in Besprechungen, Personalgesprächen und Unterweisungen, Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen
- 2.
Gibt es systematische Situationsanalysen und Dokumentationen, die das Gewalt- oder Aggressionsrisiko und -geschehen beschreiben?
- 3.
Werden aufgrund der Bewertung des Risikos durch Gewalt- und Aggressionsereignisse technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umgesetzt?
- 4.
Sind alle Maßnahmen zur Gewaltprävention im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, begründet und terminiert?
- 5.
Sind diese Maßnahmen allen Beschäftigten bekannt?
- 6.
Ist sichergestellt, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft wird und diese Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden?
- 7.
Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren?
Beispiele: Sicherung kritischer Gebäude, Gebäudeteile und Zugänge gegen unbefugten Zutritt; gute Übersichtlichkeit und Beleuchtung von Parkplätzen und Zugängen; Überwachungs- oder Notrufeinrichtungen; als Waffe missbrauchbare Einrichtungsgegenstände fixieren oder entfernen.
- 8.
Sind Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Risiken, zum Beispiel bei gefährlicher Alleinarbeit, eingerichtet?
Beispiel: Personen-Notsignal-Anlagen (PNA).
- 9.
Können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gefährlichen Situationen ohne Weiteres flüchten?
- 10.
Gibt es Verfahrensweisen, die sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen zum Aggressionspotenzial und -verhalten der betreuten Menschen bei den Beschäftigten vorliegen?
Beispiele: Übergabestandards, Bewertungsbogen Risiko.
- 11.
Ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind, um im Rahmen der Arbeitsaufgabe mit Aggressionen in geeigneter Weise umzugehen?
- 12.
Sind die Schulungskonzepte, -inhalte und -umfänge zur Gewaltprävention geeignet?
Essenzielle Inhalte: Ursachen von Gewalt, Erkennen von Aggression, verbale und nonverbale Deeskalation, Abwehr von Gewalt, Dokumentation, Nachsorge.
- 13.
Existiert eine eindeutige Regelung zur Vorgehensweise nach Aggressionsereignissen und wird diese konsequent angewandt?
- 14.
Sind Notfallpläne erstellt und den Beschäftigten bekannt?
- 15.
Können Beschäftigte im Fall gewalttätiger Übergriffe schnell Hilfe erhalten?
Beispiel: Notruf, Kollegen, Wachschutz.
- 16.
Gibt es Regelungen zum Verlassen von Arbeitsplätzen nach Gewaltereignissen?
- 17.
Wird den Beschäftigten regelmäßig kollegiale Intervision oder qualifizierte Supervision angeboten?
- 18.
Ist sichergestellt, dass Gewaltereignisse Thema bei Personalgesprächen, Dienst- und Teamberatungen sind?
- 19.
Ist nach traumatisierenden Ereignissen eine betriebliche psychologische Erstbetreuung gesichert? Sind Zuständigkeiten geklärt, Ansprechpersonen benannt und qualifiziert?
- 20.
Ist sichergestellt, dass bei Bedarf eine weitere Betreuung stattfinden kann, um eine Chronifizierung und posttraumatische Belastungsstörung zu vermeiden?