DGUV Information 207-025 - Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

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Abschnitt 6 - 6 Fazit

Der präventive Umgang mit Aggression, Gewalt und sexueller Belästigung ist Ihre Aufgabe als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.

  • Führen Sie eine systematische Gefährdungsbeurteilung durch.

  • Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Umgang mit diesen Gefährdungen. Berücksichtigen Sie dabei auch die Führungskräfte.

  • Gewaltprävention beinhaltet die Vorbereitung auf den Notfall durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation nach einem Aggressionsereignis in geeigneter Weise agiert: psychologische Erstbetreuung - Umsetzung der Nachsorgekonzeption - Dokumentation.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten umfassende Unterstützungsangebote an - von Handlungshilfen bis hin zu Beratungs- und Fortbildungsangeboten sowie zu probatorischen Sitzungen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem Unfallversicherungsträger über die konkreten Unterstützungsangebote zu informieren.