DGUV Information 202-087 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Ballwurfsicherheit

Verglasungen in Sporthallen gelten nach DIN 18032-3 "Sporthallen - Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung - Teil 3: Prüfung der Ballwurfsicherheit" als ballwurfsicher, wenn sie die Prüfungen mit Beschuss durch den Handball und Hockeyball bestanden haben.

Als "eingeschränkt ballwurfsicher" gilt eine Verglasung, wenn sie die Prüfungen mit Beschuss durch den Handball bestanden hat.