DGUV Information 202-087 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch

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Abschnitt 4.1 - 4 Spezielle Anwendungsbereiche
4.1 Umwehrungen und Brüstungen

Für Umwehrungen und Brüstungen eignen sich ESG, VSG und Glassteine. Bei Umwehrungen und Brüstungen über Aufenthalts- und Verkehrsbereichen wird VSG-Verglasung empfohlen (siehe Abschnitt 3.3).

Die Anforderungen an die Unterkonstruktion sind in der eingeführten technischen Baubestimmung (ETB) "Bauteile, die gegen Absturz sichern" enthalten. Die Anforderungen an die Verglasung können den "Technischen Regeln für die Verwendung von Absturz sichernden Verglasungen (TRAV)"oder der DIN 18008-4 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen" entnommen werden.

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Abb. 10
Treppengeländer mit ESG-Verglasung