DGUV Information 202-087 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch
Abschnitt 3.7 - 3.7 Glassteine
Begriff, Eigenschaften
Glassteine sind gepresste, weiße oder farbige, hohle oder massive Glaskörper.
Hohl-Glassteine sind für Wände geeignet.
Betonglas wird für begeh- und befahrbare Decken verwendet.
Sicherheitseigenschaften
Anwendungsbereich
Glassteine sind nur bedingt tragfähig. Deshalb müssen die einzelnen Felder gleitend eingebaut und mit Betonstahlstäben bewehrt werden.
Bei fachgerechter Verglasung bestehen Glassteine den Pendelschlagversuch und sind dann in Aufenthaltsbereichen zulässig.
Glassteine in Sporthallen müssen ballwurfsicher sein.
Sie eignen sich für Brüstungs- und Umwehrungsverglasungen (siehe auch Abschnitt 4.1).