DGUV Information 202-087 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Glassteine

Begriff, Eigenschaften

  • Glassteine sind gepresste, weiße oder farbige, hohle oder massive Glaskörper.

  • Hohl-Glassteine sind für Wände geeignet.

  • Betonglas wird für begeh- und befahrbare Decken verwendet.

Sicherheitseigenschaften

  • Glassteine zählen zu den bruchsicheren Werkstoffen.

  • Sie wirken Absturz und Durchsturz hemmend.

Anwendungsbereich

  • Glassteine sind nur bedingt tragfähig. Deshalb müssen die einzelnen Felder gleitend eingebaut und mit Betonstahlstäben bewehrt werden.

  • Bei fachgerechter Verglasung bestehen Glassteine den Pendelschlagversuch und sind dann in Aufenthaltsbereichen zulässig.

  • Glassteine in Sporthallen müssen ballwurfsicher sein.

  • Sie eignen sich für Brüstungs- und Umwehrungsverglasungen (siehe auch Abschnitt 4.1).