DGUV Information 215-121 - Gestaltung barrierefreier Tagungen, Seminare und sonstiger Veranstaltungen

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Barrierefrei wohin (Veranstaltungsort)?

Wo soll Ihre Veranstaltung stattfinden?

  • Inhouse: bei Ihnen oder bei Ihren Teilnehmenden

  • Extern: in Hotels, Gast- oder Tagungsstätten

Was für eine Veranstaltung wollen Sie durchführen?

  • Tagung oder Kongress

  • Workshops und Arbeitskreise

  • Seminar oder Lehrgang

  • Messe- oder Infostand

  • Personal- oder Betriebsversammlung

Welche Voraussetzungen hat Ihr Veranstaltungsort?

Bestimmte Veranstaltungsorte wie Hotels, Messen und Kongresszentren sind teilweise auf Menschen mit Behinderung eingestellt. Bitte klären Sie, welche Maßnahmen der Barrierefreiheit bereits vorhanden sind. Prüfen Sie, ob die baulichen Anforderungen unter anderem gemäß DGUV Informationen 215-112 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil 2" erfüllt sind.

ccc_3642_03.jpgNutzen Sie Vorhandenes!
Machen Sie Notwendiges aus!

Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit darüber hinaus erforderlich sind, müssen Sie festlegen und/oder bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfragen (siehe Barrierefrei informieren - Information, Einladung und Anmeldung).