DGUV Information 215-121 - Gestaltung barrierefreier Tagungen, Seminare und sonstiger Veranstaltungen

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Abschnitt 2 - 2 Barrierefreiheit: Voraussetzung für inklusive Veranstaltungen

Barrierefreiheit bei Veranstaltungen bedeutet, dass ALLE Menschen gemeinsam tagen; im Sinne von: teilnehmen, verstehen und kommunizieren.

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Abb. 1 Barrierefreiheit für ALLE

Barrieren haben viele Formen und reichen von Stufen über fehlende Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher bis hin zu Aufzügen ohne Ansage der Stockwerke.

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur rollstuhlgerechte Zugänge zu Gebäuden über Rampen und Aufzüge.

Vielmehr müssen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen genauso berücksichtigt werden wie die Belange von Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen (Aktionsplan der DGUV zur Umsetzung der UN-BRK).

ccc_3642_03.jpgJeder Mensch kann kurz-, mittel- oder langfristig auf Barrierefreiheit angewiesen sein.

Beispiele:

  • Beinbruch

  • Bänderriss

  • Bandscheibenvorfall

  • Schwangerschaft

  • Kinderwagen

  • Leseschwäche

  • Fremde Sprache

  • Gepäck

Eine Veranstaltung barrierefrei zu gestalten bedeutet einen Gewinn für alle Beteiligten. Neben der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen können auch Hindernisse für andere Teilnehmenden überwunden oder abgeschwächt werden. So bedeuten zum Beispiel die Leichte Sprache oder die Verwendung von verständlichen Symbolen für eine Veranstaltung mit Teilnehmenden unterschiedlicher Sprachen eine Erleichterung.

Barrieren sind individuell, aus diesem Grund sind die Informationen und die Tabelle mit Checkliste nicht abschließend. Sie sollen und können auf viele Barrieren hinweisen. Vor allem will Ihnen dieser Leitfaden Denkanstöße bieten, damit Sie Barrieren besser erkennen und Lösungswege finden, um Inklusion möglich zu machen.

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Abb. 2 Tagung als Beispiel einer Veranstaltung

Diese DGUV Information soll Planerinnen und Planer dabei unterstützen, Veranstaltungen unter Beachtung grundlegender Anforderungen barrierefrei zu organisieren und durchzuführen. Großveranstaltungen z. B. in Sportstadien oder Konzerthäusern mit Eventcharakter und großer Bühnenshow sowie Outdoorveranstaltungen sind hier nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie in den DGUV Informationen 215-111 bis 215-114 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil 1 bis 4".

Schon bei der Planung können wichtige Weichen für eine inklusive Veranstaltung gestellt werden. Dabei ergeben sich aus der Art und den Zielen der Veranstaltung spezifische Notwendigkeiten.

ccc_3642_03.jpgINKLUSION bedeutet,
dass ALLE an ALLEM teilhaben.

Zu beachten sind:

  • Art der Veranstaltung

  • Kreis der Teilnehmenden

  • Kreis der Referierenden

  • Ausschreibung

  • Werbung/Anzeige

  • Dauer der Veranstaltung

  • Nachbearbeitung