Abschnitt 9.2 - 9.2 Fahrzeugkontrollen nach dem Beladen/Dokumentation
Der "Leiter der Ladearbeit" oder eine beauftragte (und "beliehene") Person kontrolliert anhand einer Checkliste, ob die Ladungssicherung entsprechend der Be-/Verladeanweisung durchgeführt wurde und erstellt ein Protokoll und / oder eine Foto-Dokumentation. |
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Die DIN EN 12195-1 enthält eine als Ladungssicherungsprotokoll bezeichnete Checkliste mit vielfältigen Möglichkeiten zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Ladungssicherung (siehe Abb. 9-6 und Anhang 7)
Erst nach beanstandungsfreier Kontrolle erfolgt die Freigabe des Transports (durch Abzeichnen und Aushändigen der Transportunterlagen). |
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Der "Leiter der Ladearbeit" archiviert alle Kontrollunterlagen. |
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Der Verlader hat seine Pflichten erfüllt, wenn das Fahrzeug das Werksgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand verlässt. |
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Abb. 9-3
Beispiel für einen Kontrollstempel
Abb. 9-4 / 9-5
Beispiele für ein Ladungssicherungsprotokoll (links) sowie für eine Checkliste zur Ausfahrtkontrolle (rechts); siehe auch Anhang 14 und 15
Abb. 9-6
Beispiel eines Ladungssicherungsprotokolls
Quelle: DIN EN 12195-1:2011-06 (siehe auch Anhang 7)