BGHM-I 108 - Be- und Entladen von Fahrzeugen

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Abschnitt 9.2 - 9.2 Fahrzeugkontrollen nach dem Beladen/Dokumentation

Der "Leiter der Ladearbeit" oder eine beauftragte (und "beliehene") Person kontrolliert anhand einer Checkliste, ob die Ladungssicherung entsprechend der Be-/Verladeanweisung durchgeführt wurde und erstellt ein Protokoll und / oder eine Foto-Dokumentation.

Die DIN EN 12195-1 enthält eine als Ladungssicherungsprotokoll bezeichnete Checkliste mit vielfältigen Möglichkeiten zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Ladungssicherung (siehe Abb. 9-6 und Anhang 7)

Erst nach beanstandungsfreier Kontrolle erfolgt die Freigabe des Transports (durch Abzeichnen und Aushändigen der Transportunterlagen).
Der "Leiter der Ladearbeit" archiviert alle Kontrollunterlagen.
Der Verlader hat seine Pflichten erfüllt, wenn das Fahrzeug das Werksgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand verlässt.
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Abb. 9-3
Beispiel für einen Kontrollstempel

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Abb. 9-4 / 9-5
Beispiele für ein Ladungssicherungsprotokoll (links) sowie für eine Checkliste zur Ausfahrtkontrolle (rechts); siehe auch Anhang 14 und 15

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Abb. 9-6
Beispiel eines Ladungssicherungsprotokolls
Quelle: DIN EN 12195-1:2011-06 (siehe auch Anhang 7)