
Abschnitt 4.4
Be- und Entladen von Fahrzeugen BGHM-I 108
Be- und Entladen von Fahrzeugen BGHM-I 108
Abschnitt 4.4 – 4.4 Ladungssicherungsmaßnahmen festlegen
Für jede Transportaufgabe muss die Ladungssicherung speziell festgelegt werden.

Abb. 4-17 bis 4-20
Beispiele verschiedener Sicherungsmöglichkeiten
Es muss ermittelt werden, welche und wie viele Hilfsmittel erforderlich sind.
Die Hilfsmittel entsprechen dem europäischen Sicherheitsstandard.

Abb. 4-21 / 4-22
Beispiele für Kennzeichnungsanhänger
Leistungsmerkmale von Sondereinrichtungen sind nachgewiesen.
Die Anforderungen sollten mit dem Spediteur besprochen und verbindlich vereinbart werden.