DGUV Information 214-062 - Anforderungen des Arbeitsschutzes an Güterwagen Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften und Regelwerken ergebenden Arbeitsschutzanforderungen sowie bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze

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Anhang 4 - Typische Tätigkeiten mit Güterwagen im Regelbetrieb

Die nachfolgende Tabelle enthält die in dieser Praxishilfe berücksichtigten typischen Tätigkeiten mit Güterwagen im Regelbetrieb aus den Tätigkeitsfeldern:

  • Inbetriebnahme,

  • Rangieren,

  • Streckenfahrt,

  • Beladung,

  • Entladung,

  • Abstellen,

  • Nothalt,

  • Reinigung,

  • vorbeugende Instandhaltung - Wartung sowie planmäßige kleine/große Revision,

  • fehlerbehebende Instandhaltung,

sowie die Berücksichtigung vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlhandlungen. Die Gefährdungsbeurteilung für diese typischen Tätigkeiten war Grundlage für die in Anhang 3 aufgeführten Arbeitsschutzanforderungen.

Zur besseren Übersichtlichkeit sind im Anhang 3 die Tätigkeiten nicht mehr aufgeführt, deren Arbeitsschutzanforderungen bereits vollständig durch andere Tätigkeiten abgedeckt wurden.

Typische TätigkeitKurzbeschreibung der Tätigkeit
Schulung am Objekt
  • Besteigen des Fahrzeugs,

  • Bedienen aller Bedieneinrichtungen am Fahrzeug,

  • Anbringen und Entfernen von Zubehörteilen, z. B. Ladungssicherungen,

  • Ausüben der notwendigen Tätigkeiten bei Probefahrten.

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Versuchsbe- und entladung Probeweises Be- und Entladen mit den vorgesehenen Ladegütern.
Durchführen aller für die Be- und Entladung einschließlich der Ladungssicherung erforderlichen Tätigkeiten, z. B.:
  • Anbringen und Entfernen von Ladungssicherungen

  • Öffnen und Schließen von Türen, Stirn- und Seitenklappen, Schiebewänden sowie Planenabdeckungen,

  • An- und Abbau bzw. Aufstellen und/oder Abklappen von Rungen, Aufsetzzapfen für Container sowie Geländern,

  • Verändern der oberen Ladebene oder von Hubdächern,

  • Aus- und Einfahren von Aufnehmern z. B. für Kombiwagen zum Transport von Sattelaufliegern.

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Durchtauchen / Durchschwingen in den bzw. aus dem Berner RaumDas Rangierpersonal betritt bzw. verlässt den freizuhaltenden Raum (Berner Raum) unter den Puffern hindurch.ccc_3621_47.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Kuppeln/Entkuppeln im Berner Raum Das Rangierpersonal
  • hängt den Kupplungsbügel ein/aus,

  • löst / verbindet die Luftleitung und ggf. Heiz- und Steuerleitungen,

  • dreht die Spindel an oder auf,

  • hängt Kupplungsbügel und Luftleitungen in/aus Aufhängeeinrichtungen,

  • öffnet und schließt Luftabsperrhähne.

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Entkuppeln mit Kuppelstange Aushebeln des Kupplungsbügels mittels Kuppelstange
  • bei lang gemachten Fahrzeugen und nur im Ablaufbetrieb.

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Betätigen von Notlöseeinrichtungen der AMKDas Rangierpersonal betätigt die Notlöseeinrichtung der automatischen Mittelpufferkupplung (AMK).ccc_3621_50.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Mitfahrt auf dem Rangierertritt
  • Lokrangierpersonal (Lrf ) steuert die Einheit bei geschobener Einheit

  • Rangierpersonal (Rf ) übernimmt Spitzenbesetzung bei geschobener Einheit und verständigt sich mit Triebfahrzeugpersonal (Tf ) über Funk oder Rangiersignale

  • Rf fährt auf Einheit mit (ohne besondere Funktion)

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Mitfahrt auf der Endbühne
  • Lrf steuert die Einheit bei geschobener Einheit

  • Rf übernimmt Spitzenbesetzung bei geschobener Einheit und verständigt sich mit Tf über Funk oder Rangiersignale

  • Rf fährt auf Einheit mit (ohne besondere Funktion)

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Sichern von Wagen
(gegen unbeabsichtigte Bewegung)
Sichern des Wagens gegen Wegrollen mittels Radvorleger oder Hemmschuh, mittels Hand- oder Feststellbremse durch Drehen der Spindel oder des Handrades ccc_3621_53.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Sichtprüfung des Wagens durch das Rangierpersonal/Wagenmeisterpersonal Kontrolle des Wagens
  • gemäß VDV 758 "Prüfen von Güterwagen im Eisenbahnbetrieb" bzw. gemäß DB Richtlinie 963.95

  • auf Ladegutrückstände,

  • ordnungsgemäße Verladung bzw. Ladungssicherung.

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Zugang zum ArbeitsplatzRangier-, Be- und Entladepersonal etc. benutzen die am Fahrzeug vorhandenen Möglichkeiten um an Arbeitsplätze am und auf dem Fahrzeug zu gelangen.ccc_3621_56.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Auf- und Abstieg während der FahrtDas Auf- und Absteigen ist bei Schrittgeschwindigkeit erlaubt.ccc_3621_57.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Be- und Entladen / Ladungssicherung / Einrichten und Umrüsten bei Wagen Be- und Entladen, Herstellen der Ladungssicherung, Einrichten und Umrüsten inklusive:
  • Be- und Entladen,

  • Herstellen der Ladebereitschaft bzw. Wiederherstellen der Fahrbereitschaft,

  • Anbringen bzw. Entfernen von Ladungssicherungen,

  • Öffnen und Schließen von Türen, Stirn- und Seitenklappen, Schiebewänden, Planenabdeckungen,

  • An- und Abbau bzw. Aufstellen und/oder Abklappen von Rungen, Aufsetzzapfen für Container sowie Geländern,

  • Verändern der oberen Ladebene oder von Hubdächern,

  • Aus- und Einfahren von Aufnehmern z. B. für Kombiwagen zum Transport von Sattelaufliegern,

  • Anbringen von Hilfskupplungen

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Zugang zu LadeflächenAufsteigen auf den Wagen über den Rangierertritt, Überklettern der Bordwände.ccc_3621_59.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Begehen der LadeflächenBe- und Entladepersonal begehen die Ladeflächen, um an die Ladegüter zu gelangen bzw. diese Flächen zu beladen.ccc_3621_60.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Prüfung durch den Be- und Entladepersonal Kontrolle des Wagens auf offensichtliche Schäden:
  • Überprüfen des Laufwerkes,

  • Prüfen der Tragfedern,

  • Prüfen der Türen, Klappen, Handräder, Hebel etc,

  • Prüfen ob bewegliche Teile in der Grundstellung festgelegt sind,

  • Prüfen der Hand- und/oder Feststellbremse.

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Manuelles Lösen von BremsenNach einem technisch bedingten Nothalt löst das Rangier- oder Triebfahrzeugpersonal die Bremsen ggf. von Hand durch Ziehen der Löseeinrichtung.ccc_3621_62.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Reinigen von GüterwagenDas Reinigungspersonal nutzt vorhandene Aufstiegsmöglichkeiten um an die zu reinigenden Flächen zu gelangen.ccc_3621_63.jpg
Lesen von KennzeichnungenDas Personal liest die Kennzeichnungen am Fahrzeug. Der eigene Standort ist dabei ca. 200 mm unterhalb Schienenoberkante anzusetzen.ccc_3621_64.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Austausch von Verschleißteilen Bei der Instandhaltung werden Teile
  • der Bremse,

  • des Aufbaus,

  • Zubehörteile,

wie z. B. Rungen, Aufbauten, Spindeln, Bremssohlen, Armaturen etc. getauscht.
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Tausch von Teilen nach Störungen Instandsetzung außerhalb von Werkstätten durch mobile Instandhaltungstrupps bei:
  • Fahrzeugen die wegen Schäden aus dem Betrieb ausgesetzt wurden

oder
  • kurzfristigen Arbeiten geringen Umfangs,

mit dem Ziel, Fahrzeuge mit größeren Schäden einer Reparaturwerkstatt zuzuführen bzw. bei Fahrzeugen mit kleineren Schäden die Betriebsfähigkeit wieder herzustellen.
Schmieren, Ölen, FettenSchmieren von Stellteilen, Lagern etc.ccc_3621_66.jpgVideoccc_3621_12.jpg
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Instandhaltung an beschichteten Teilen Arbeiten am Fahrzeug bei denen Beschichtungen, z. B. Farbanstriche und Beschriftungen angegriffen oder erneuert werden, z.B:
  • Anwärmen,

  • Brennschneiden,

  • thermisches Richten,

  • mechanisches Richten,

  • Reparaturlackierung

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Berücksichtigung vorhersehbarer Fehlhandlungen Fehlbenutzung von Teilen des Wagens z.B:
  • Längsträger als Aufstiege,

  • Stellteile als Haltegriffe

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