DGUV Regel 113-602 - Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Betonrohre und Betonschächte

3.4.1
Bewehrungsbau

Als Bewehrung von Stahlbetonrohren werden Bewehrungskörbe aus wendelförmiger Ringbewehrung und Längseisen verwendet. Diese werden mit Bewehrungsschweißautomaten hergestellt. Durch das automatisierte Fertigungsverfahren entstehen Gefahrstellen, die Sie in geeigneter Weise absichern müssen.

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Abb. 40 Schweißautomat für die Bewehrungskörbe

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"; Kap. 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Stürzen, Stolpern, Rutschen, wegen zum Beispiel

    • nicht ausreichender Beleuchtung

    • Unordnung und fehlender Sauberkeit am Arbeitsplatz, zum Beispiel Herumliegen von Werkzeugen, Kabeln, Bewehrungsstählen, Schweißstäube

    • engräumige Lagerung der Bewehrungselemente

  • Klemmgefahr beim Bestücken der Anlage mit Coils und Längseisen

  • Getroffen werden von Sicherungsbändern und Drähten beim Aufschneiden der Coils

  • Schnittverletzung am Drahtende und beim Längszuschnitt der Bewehrungskörbe

  • Quetschen, Scheren von Körperteilen wegen Umgehen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen

  • Belastung der Lendenwirbelsäule beim Transport der Bewehrungskörbe durch Heben und Tragen der Bewehrungselemente sowie durch Arbeit in extremer Rumpfbeugehaltung, zum Beispiel beim Schneiden der unteren Längseisen

  • Absturz bei Wartungs- und Reparaturarbeiten

  • Brandverletzung durch Schweißfunken

  • Lärm

  • mechanische Gefährdungen, Stechen und Schneiden

  • Schweißrauch

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 41 Abnahmewagen, Anlagendarstellung mit Bereichssicherung

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Abb. 42 Einrichtung zum sicheren Aufschneiden eines Stabstahlgebindes

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich ist

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere auch auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen hin und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • Restenergien berücksichtigen.

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.

  • Sorgen Sie für die Benutzung geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel.

  • Sichern Sie den Abnahmebereich der Körbe, zum Beispiel durch eine Schaltmatte (Trittplatte) für Arbeiten an der Korbabnahme.

  • Stellen Sie geeignete Hub- und Transportvorrichtung für fertige Körbe bereit.

  • Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten sind Maßnahmen gegen Absturz zu treffen, zum Beispiel fest installierte Laufstege und Arbeitsbühnen, Fahrgerüste, Hubarbeitsbühnen.

  • Treffen Sie Maßnahmen gegen Wegschnellen der Coilenden beim Coilwechsel, zum Beispiel durch Fangkörbe.

  • Sorgen Sie für ausreichende Belüftung im Bereich der Schweißroboter.

  • Reduzieren Sie den Funkenflug der Schweißroboter.

  • Beachten Sie die notwendigen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, zum Beispiel Reduzierung der Brandlasten und ausreichender Abstand zu brennbaren Teilen.

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Stellen Sie für die Herstellung von Bewehrungskörben folgende persönliche Schutzausrichtungen zur Verfügung:

    • Sicherheitsschuhe S3

    • Schutzhandschuhe mit ausreichender Schnittfestigkeit

    • Schutzbrille

    • schwer entflammbare Kleidung

    • geeigneten Gehörschutz

    • Kopfschutz

3.4.2
Formenwechsel, Fertigung und Lagerung der Formteile

Der Formenwechsel wird im Handbetrieb durchgeführt. Formen und Kerne werden aufgrund ihres hohen Gewichts mit Flurförderzeugen oder Kranen transportiert.

Die maschinelle Fertigung erfolgt in der Regel im Automatikbetrieb. Bei einigen Produkten ist ein manuelles Eingreifen erforderlich, zum Beispiel Einlegen von Bewehrungskörben, Steigeisen und Transportankern. Darum ist hier ein taktweises Unterbrechen des Automatikbetriebes erforderlich.

Die Stahlformen, die nicht im Einsatz sind, werden nach der Benutzung gereinigt, geölt und gelagert. Bei längerer Außenlagerung werden Formen üblicherweise konserviert. Die Reinigung der Muffen erfolgt meistens in automatisch arbeitenden Anlagen.

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • VBG Praxishilfe Explosionsschutz (Katalog zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen)

  • DGUV Information 208-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Bei Formwechsel und Fertigung:

  • getroffen und geklemmt werden durch Bewegung von Anlagenteilen sowie Transporteinrichtungen

  • Quetschen, Scheren von Körperteilen wegen Umgehen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen

  • getroffen werden durch kippende Formteile oder Kerne

  • Sturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Absturz in den Fertigungskeller

  • Rutschgefahr durch Lecköl

  • Brand- und Explosionsgefahr bei der Herstellung der Styroporkerne

  • Gesundheitsgefahren durch Frischbeton

Bei der Reinigung und Lagerung der Formteile:

  • Klemmgefahren durch umfallende Formteile

  • Staub, Lärm (Reinigungsstation)

  • umherfliegende Teile, zum Beispiel Betonsplitter, Bürstendrähte

  • Absturzgefahr bei der Reinigung hoher Formteile

  • Belastung der Wirbelsäule durch ungünstige Körperhaltung beim Aufziehen der Gummidichtungen auf die

  • gereinigten Untermuffen

  • Hautgefährdung durch Trenn- und Konservierungsmittel

  • Brandgefahr durch Trenn- und Konservierungsmittel

  • Ausrutschen auf Trennmitteln

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Gefahrbringende Bewegungen sind nur im Handbetrieb ohne Selbsthaltung auszuführen.

  • Sorgen Sie dafür, dass für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der Höhe sichere Zugänge und Arbeitsplätze vorhanden sind.

  • Der Zugang zum Keller und andere Bodenöffnungen sind nach dem Formenwechsel durch Abdeckungen wieder gegen Absturz zu sichern.

  • Außenform mit Montageplatte einsetzen, welche die Kelleröffnung überdecken.

  • Für das Entspannen der Hydraulik Druckentlastungsschrauben oder -ventile benutzen.

  • Achten Sie bei Transport und Lagerung der Formen darauf, dass die Hydraulikschläuche nicht geknickt oder gequetscht werden. Führen Sie regelmäßig Sichtkontrollen durch.

  • Halten Sie ausreichende Mengen Ölbindemittel vor.

  • Das Einsprühen der Formen mit Betontrennmitteln soll oberflächennah erfolgen, da beim Verwirbeln ein explosionsfähiges Mineralöl-Luft-Gemisch entstehen kann.

  • Beim Arbeiten unter angehobenen Lasten sind diese gegen unbeabsichtigtes Absinken mechanisch zu sichern.

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Abb. 43 automatisierte Betonierstation

Bei Reinigungsarbeiten mit Druckluftlanzen ist folgendes zu beachten:

  • Luftlanzen mit ausreichender Länge verwenden, um Verletzungen durch fliegende Teile zu vermeiden

  • vor jedem Einsatz Schläuche und Luftlanzen auf augenscheinliche Mängel prüfen

  • nicht von Leitern aus mit Luftlanzen arbeiten

  • andere Personen dürfen nicht gefährdet werden.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen,

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

  • Beim Aufnehmen der Formen oder Kerne mit dem Stapler darauf achten, dass sich niemand im Kippbereich der Formteile befindet.

  • Beim Aufnehmen der Formen oder Kerne mit dem Kran darauf achten, dass zum Beispiel die Ringschrauben vollständig eingeschraubt sind und regelmäßig geprüft werden.

  • Hautkontakt vermeiden, verunreinigte Kleidung wechseln, bei Augenkontakt spülen und augenärztlich untersuchen lassen.

  • Rauch- und Feuerverbot.

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Abb. 44 Absturzsicherung Keller

An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass:

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • Restenergien berücksichtigen.

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere auf Manipulationen.

  • Bei der Fertigung von zum Beispiel Schachtunterteilen, die vor dem Entschalen gedreht werden, müssen die Unterlagsbretter fest verspannt werden. Die Verspannkräfte der Palette mit der Schalung muss ausreichend groß eingestellt sein, um ein Herausrutschen der Bretter zu verhindern.

  • Verwenden Sie Hilfsgestelle für Arbeiten unter angehobenen Formkernen oder Schachtteilen.

  • Sorgen Sie dafür, dass für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der Höhe sichere Zugänge und Arbeitsplätze vorhanden sind.

  • Achten Sie darauf, dass der Zugang zum Keller und andere Bodenöffnungen durch Abdeckungen gegen Absturz gesichert werden.

  • Unterweisen Sie den Anlagenbediener bzw. die Anlagenbedienerin darüber, dass sich keine Personen in den gesicherten Bereichen befinden dürfen.

  • Reinigungsarbeiten dürfen nur bei stehenden Bandförderern ausgeführt werden.

  • Berücksichtigen Sie bei dem vorbeugenden Brandschutz die Mengen an gelagertem Styropor.

  • Achten Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung auf eine mögliche Explosionsgefährdung durch Styroporstaub, der beim Fräsen von Kernen entsteht.

  • Stellen Sie geeignete Lagerbereiche für die stehende Lagerung von schlanken Formteilen bereit. Sichern Sie diese gegen Umfallen, zum Beispiel durch Lagergestelle oder Stützfüße.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Anstoßkappe, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe), Gehörschutz zur Verfügung.

  • Sorgen Sie dafür, dass für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der Höhe sichere Zugänge und Arbeitsplätze vorhanden sind.

  • Stellen Sie bei Konservierungsarbeiten Rauch- und Feuerverbot sicher.

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Abb. 45 Lagerung von Rohrschalungen

3.4.3
Erhärten der Betonrohre

Nach dem Formen der Rohre, beziehungsweise der Schächte, werden diese entweder direkt entschalt und mit einem Manipulator in die Aushärteposition gefahren oder sie werden in der Form auf die Aushärteposition transportiert und erst dort entschalt. Sofern die Rohlinge in eine Klimakammer gefahren werden, erfolgt das Entschalen auf der Warteposition des Umlaufsystems.

In einigen Anlagen erfolgt nach dem Entschalen ein manuelles Nacharbeiten der Spitzenden. Hierbei werden mit Mörtel die Poren geschlossen, die Grate entfernt und Stützhauben aufgesetzt. Bei einem anderen Verfahren werden die Spitzenden vor der Druckprüfung durch Fräsen nachbearbeitet.

Nach dem Aushärten werden die Rohre mit einem Manipulator von der Unterlage abgehoben und die Untermuffen werden entfernt. Die Untermuffen werden in der Regel mit pneumatischen Klopfern gelöst. Bei den unterschiedlichen Fertigungsverfahren müssen Sie die unterschiedlichen Gefährdungen berücksichtigen.

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Abb. 46 Absetzen und Ausschalen der Betonrohre vor der Härtekammer

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • Merkblatt der BG RCI T008 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • getroffen und geklemmt werden durch Bewegung von Anlagenteilen sowie Transporteinrichtungen

  • Quetschen, Scheren von Körperteilen wegen Umgehen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen

  • getroffen werden durch kippende Formteile oder Rohre

  • Hautgefährdung durch den Umgang mit Mörtel, Frischbeton und Trennmittel

  • Gefährdung durch Lärm unter anderem beim Abschlagen der Untermuffen und im Bereich des Fertigers

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nicht trennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen insbesondere hinsichtlich der Manipulation von Schutzeinrichtungen und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • "Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • "Restenergien berücksichtigen".

Achten Sie darauf, dass:

  • in den Bereichen, in denen nachgearbeitet wird, Anlagen nicht im Automatikbetrieb arbeiten

  • Bereiche, in denen Gefahr durch kippende Rohre besteht, nicht betreten werden dürfen

  • das Einsprühen der Untermuffen im Automatikbetrieb erfolgen soll, ohne dass Personen durch Aerosole gefährdet werden

  • Hautkontakt mit Mörtel, Frischbeton und Trennmittel vermieden wird

  • beim Betreten des gesicherten Fertigungsbereichs durch das plötzliche Anhalten der dort transportierten Rohre erhöhte Kippgefahr besteht

  • Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung regelmäßig unterwiesen werden.

Fertigung in stehenden Formen

Bei der Einzelfertigung in freistehenden Formen werden viele manuelle Tätigkeiten durchgeführt. Hierdurch entstehen besondere Gefährdungen.

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Abb. 47 Arbeitsbühne zur manuellen Nachbearbeitung

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Sturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen oder in Fertigungskeller

  • getroffen und gequetscht werden von Formteilen, Betonkübel oder Traverse

  • getroffen werden von kippenden oder abstürzenden Formteilen

  • Handverletzungen beim Zusammen- oder Umbau der Formteile

  • Stolpern über Elektrokabel

  • Lärm, zum Beispiel bei dem Einsatz von Schlagschraubern und Rüttlern

  • Hautreizung und Augenverletzung durch feuchten Beton

  • Ganzkörperschwingungen auf der Arbeitsbühne beim Rütteln

  • Hand- Armschwingungen beim Einsatz von Schlagschraubern

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass für Arbeiten in der Höhe Bühnen (Abbildung 47) mit Absturzsicherungen und sicherem Aufstieg oder geeignete Leitern, Podestleitern und fahrbare Gerüste vorhanden sind.

  • Sorgen Sie dafür, dass der Ringspalt bei Unterflurfertigung gegen Hineinstürzen gesichert wird.

  • Stellen Sie sicher, dass bei hydraulisch zusammenfahrbaren Formenteilen sich niemand im Gefahrbereich aufhält. Die Steuerung muss ohne Selbsthalt ausgestattet sein (Totmannschalter).

  • Sorgen Sie dafür, dass schlanke Formenteile nicht umfallen können, zum Beispiel durch Stützfüße.

  • Achten Sie auf die Einhaltung des Aufenthaltsverbot unter schwebenden Lasten.

  • Sorgen Sie für geeignete Anschlagmittel für den Formentransport und lassen Sie regelmäßig die Ringschrauben prüfen.

  • Vermindern Sie Stolperstellen durch günstige Kabelführung und den Einsatz von Verteilerkästen an der Form (Abbildung 49).

  • Setzen Sie auf den Arbeitsbühnen schwingungsdämpfende Puffer ein.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Anstoßkappe, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe) und gegebenenfalls Gehörschutz zur Verfügung.

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Abb. 48 regelgerechte Absicherung eines automatisierten Fertigungsprozesses

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Abb. 49 hochgelegener Arbeitsplatz an Formen für Einzelfertigung

3.4.4
Nacharbeiten und Druckprobe

Die frisch gefertigten Betonrohre müssen nachgearbeitet werden. Diese Arbeiten sind sicher auszuführen. In der Regel wird hierfür eine Bühne am Rande der Rohrfertigungsmaschine genutzt.

Zur Qualitätssicherung werden die Rohre einer Druckprüfung unterzogen. Übliche Verfahren sind die Serienprüfung und die Strangprüfung. Anschließend erfolgt die Kennzeichnung der Rohre bei der Serienprüfung durch eine Stempeleinrichtung.

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Abb. 50 Nacharbeit der Spitzenden der frisch geformten Rohre

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 553 "Holzstaub"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DIN EN 131-3 "Leitern - Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen", Ausgabedatum: 2018-3

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Absturz der Beschäftigten von hochgelegen Arbeitsplätzen

  • Hautschäden durch Frischbeton

  • Gehörschäden durch Lärm an benachbarten Arbeitsplätzen

  • Gesundheitsschäden durch Arbeiten in Zwangshaltung

  • Gefährdung durch silikogenen Staub bei Schleifarbeiten

Serienprüfung, Stempeln:

  • Klemmgefahr beim Drehen und Aufgeben der Rohre auf das Förderband

  • Klemmgefahr beim Abdichten der Rohre in der Prüfeinrichtung

  • Klemmgefahr beim Abnehmen der Rohre

  • Verätzungsgefahr beim Reinigen der Beschriftungsdüsen der Stempeleinrichtung mit Lösemitteln

Strangprüfung:

  • getroffen werden zum Beispiel von

  • aus den Rohrenden herausfliegenden Absperrscheiben bei unsachgemäßer Verwendung

  • wegplatzenden Betonteilen oder Verschraubungen

  • Anlagenteilen durch ungewolltes Entspannen

Spitzendenfräser:

  • Staubentwicklung beim Fräsen der Betonrohrenden

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Achten Sie darauf, dass:

  • die Bühne für die Tätigkeiten angepasst ist, zum Beispiel sichere Aufstiege, ausreichende Geländerhöhe

  • es einen sicheren Standplatz bei Arbeiten mit Handmaschinen gibt

  • Handmaschinen mit angeschlossener Absaugung betrieben werden.

Serienprüfung, Stempeln

  • Verkehrswege kennzeichnen und freihalten

  • Bereichssicherung schaffen

Strangprüfung

  • Strangprüfeinrichtung nur entsprechend der Herstellerangaben verwenden

  • Strangprüfung nur normgerecht durchführen

  • die Entlüftungsleitung darf beim Befüllen der Rohrleitung nicht verschlossen sein

  • der Durchmesser der Zulaufleitung sollte nicht größer sein als der der Entlüftungsleitung

  • Spitzendfräsen

  • Absaugung nutzen

  • Ihre Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Anstoßkappen, Schutzbrillen, geeignete Schutzhandschuhe, Gehörschutz zu Verfügung haben und auch nutzen.

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Abb. 51 Nachbearbeitung mit einem Winkelschleifer und Absaugung

3.4.5
Komplettieren und Anpassen

Einige Rohre und Schachtteile müssen nach Kundenwunsch angepasst werden. Dies erfolgt in gesonderten Bereichen der Fertigung. Hier werden ausgehärtete Elemente gesägt, gebohrt, gestemmt, ausgemauert oder zusammengefügt.

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Abb. 52 Ausbau eines Schachtes mit gemauertem Gerinne vor der Verfugung

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 553 "Holzstaub"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DIN EN 131-3 "Leitern - Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen", Ausgabedatum: 2018-3

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Absturz beim Ein- und Aussteigen

  • abstürzende Teile zum Beispiel Rohransatzstücke

  • angefahren werden von Staplern

  • getroffen werden von hängenden Lasten (Kranbetrieb)

  • Splittergefahr beim Anpassen von Klinkern

  • Gefahrstoffe, zum Beispiel Zement, Kleber, Beschichtungen

  • Lärm, Staub beim Einsatz von zum Beispiel Sägen, Winkelschleifern, Meißelhämmern, Kernbohrgeräten

  • Wirbelsäulenbelastung, zum Beispiel bei Dauerzwangshaltung

  • Kniebelastung

  • Hautschäden bei Feuchtarbeiten

  • Einwirkung von Gefahrstoffen

  • Schnittverletzungen an Säge- und Fräseinrichtungen

  • getroffen werden von pendelnden Lasten durch unklare Schwerpunktlage

  • Gefahr durch umkippende oder wegrollende Betonteile beim Abtrennen und Zusammenfügen

  • Wegrollen von Rohren

  • generelle Sensibilisierung bei Verwendung von Spezialklebern (zum Beispiel Epoxidharze)

  • Zwangshaltungen bei den Ausbesserungsarbeiten

  • stolpern und ausrutschen durch nassen Untergrund, Schläuche und Abwasserkanäle

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 53 Säge für Klinker (Spritzschutz)

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Trennung der Fahrwege vom Arbeitsbereich (zum Beispiel Kennzeichnung der Fahrwege).

  • Stellen Sie geeignete Leitern und Podeste zur Verfügung und sorgen Sie für deren regelmäßige Prüfungen.

  • Sicherung von Rohransatzstücken gegen Absturz.

  • Spritzschutzmatten an Nasssägen, Gummischutzhandschuhe mit Stulpen.

  • Kein Aufenthalt unter schwebenden Lasten.

  • Berücksichtigen Sie ergonomische Aspekte bei der Konstruktion der Schachtunterteile und stellen Sie Hilfsmittel zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsgänge, zum Beispiel Tritte, zur Verfügung, um Zwangshaltung möglichst zu vermeiden.

  • Sorgen Sie dafür, dass im Arbeitsbereich die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe aushängen.

  • Unterweisen Sie die Beschäftigten über Gefahrstoffe.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Anstoßkappen, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe), Gehörschutz, Staubmasken für Arbeiten mit Sägen, Winkelschleifern, Meißelhämmern und Kernbohrgeräten sowie Knieschoner für kniende Tätigkeiten zur Verfügung

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Abb. 54 Steinsäge im Einsatz

An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken, bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich ist

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • Restenergien berücksichtigen.

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung:

    • dass zu positionierenden Betonteilen genügend Abstand zu halten ist

    • die Transportanker gemäß Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers eingebaut werden

    • gegebenenfalls müssen an gesägten Bauteilen zusätzliche Anschlagmittel eingebracht werden

    • Teile gegen Wegrollen und Kippen gesichert werden

    • zum Wenden der Betonteile geeignete Vorrichtungen genutzt werden, zum Beispiel Wendetraverse oder Kipptisch.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Anstoßkappe, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe) und bei Bedarf Gehörschutz zur Verfügung.

  • Stellen Sie sicher, dass:

    • Verkehrswege freigehalten und Stolperstellen vermieden werden

    • Spritzschutzmatten an den Sägen vorhanden sind

    • bei Fräsarbeiten im Trockenverfahren eine Staubabsaugung eingesetzt wird

    • beim Einsatz von Spezialklebern ausreichend Raumluftwechsel erfolgt und Ihre Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstungen benutzen.

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Abb. 55 Rohransatzstück mit Abstützung

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Abb. 56 Fräseinrichtung