DGUV Regel 113-602 - Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Transport und Lagerung im Betonfertigteilwerk

3.9.1
Transport von Frischbeton

Innerhalb der Herstellungsbetriebe für Betonfertigteile wird der Frischbeton vom Mischer zu den jeweiligen Verarbeitungsstellen mit unterschiedlichen Verfahren transportiert. Diese sind zum Beispiel: Flurförderzeuge mit Betonkübeln, Betontransporter, Fahrmischer, Kübelbahnen, Krane mit Kübeln, stationäre Betonpumpen, autonome, fahrerlose Transportsysteme.

Im Betrieb dieser Anlagen sind sogar tödliche Verletzungen der Beschäftigten möglich.

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Abb. 102 Betontransport mit Kübelbahn

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"

  • DGUV Vorschrift 68 und 69 "Flurförderzeuge"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121, Teil 1-4 "Gefährdung von Personen durch Absturz"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"

  • DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"

  • DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Flurförderzeugen mit Betonkübeln, Betontransportern oder auch Fahrmischern

  • Verletzungen beim Auf- und Absteigen

  • Umkippen der Arbeitsmittel

  • Anfahren von Personen und Geräten

  • Herabstürzen bzw. Herunterrutschen von Lasten

  • Einwirkung von Abgasen

  • gequetscht werden an Austragsschiebern und Stellteilen

  • verletzt werden durch autonome, fahrerlose Transportsysteme

Kübelbahnen

  • gequetscht bzw. angefahren werden im Bewegungsbereich der Kübelbahn, insbesondere wegen Umgehen oder Manipulieren von Schutzeinrichtungen

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere bei Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten

  • getroffen werden von herabstürzendem Frischbeton

  • Augenverletzungen beim Reinigen, zum Beispiel durch den Einsatz von Hochdruckreinigern

  • elektrische Gefährdungen

Kranbetrieb mit Kübeln

  • Verletzungen durch Fehlbedienungen an den Anlagen

  • Anstoßen des Kübels an Personen oder Anlagen

  • geklemmt werden an Austragsschiebern und Stellteilen

  • mechanische Gefährdungen bei Personen aufgrund fehlender Sicherheitsabstände oder Warneinrichtungen sowie pendelnder Lasten

  • Absturz des Kübels

  • Absturz von Personen von der Krankonstruktion, insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten

  • Pendelbewegungen des Kübels beim Einwirken von Wind im Außenbereich

Autonome fahrerlose Transportsysteme

  • Anfahren, Überfahren oder mechanische Gefährdungen von Personen

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 103 Gabelstapler mit Transportkübel

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Flurförderzeuge mit Betonkübeln/Betontransporter/Fahrmischer

  • Rüsten Sie bei alten Flurförderzeugen Fahrerrückhalteeinrichtungen nach.

  • Bevorzugen Sie bei Neuanschaffungen Fahrzeuge, die sich ohne das korrekte Anlegen der Fahrerrückhalteeinrichtung nicht starten lassen.

  • Veranlassen Sie, dass an den Fahrzeugen für Rückwärtsfahrten Kamerasysteme installiert werden. Ansonsten darf der Fahrzeugführer nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch eine Person einweisen zu lassen.

  • Richten Sie ausreichend breite und übersichtliche Fahrwege ein.

  • Installieren Sie an unübersichtlichen Stellen geeignete Einrichtungen, wie zum Beispiel Spiegelsysteme oder Rundumleuchten.

  • Trennen Sie Personen- und Fahrzeugverkehrswege, insbesondere an Engstellen wie Tordurchfahrten. Nutzen Sie hierzu zum Beispiel Geländer oder Fahrbahnmarkierungen.

  • Installieren Sie durchsichtige Pendeltüren oder Tore mit Sichtfenstern sowie ggf. weitere Warneinrichtungen wie zum Beispiel Rundumlichter.

  • Verringern Sie den Helligkeitsunterschied zwischen der Halle und dem Außenbereich.

  • Beachten Sie beim Einsatz von Staplern mit Verbrennungsmotor die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung schädlicher Emissionen (zum Beispiel Partikelfilter).

  • Sichern Sie Quetsch- und Scherstellen an Stellteilen und weisen Sie Ihre Beschäftigten auf die besondere Gefährdung an den Austragsschiebern hin.

  • Achten Sie auf richtiges Ein- und Aussteigen Ihrer Beschäftigten (zum Beispiel kein Abspringen).

  • Veranlassen Sie die konsequente Nutzung der Fahrerrückhalteeinrichtungen, zum Beispiel Anlegen der Gurte, Schließen von Bügeln und Kabinentüren.

  • Achten Sie auf die notwendige, regelmäßige Prüfung der innerbetrieblich eingesetzten Fahrmischer.

  • Achten Sie auf angepasste Geschwindigkeit beim Durchfahren von Kurven. Beim Befahren von Steigungen und Gefällen ist der Kübel immer bergseitig zu führen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten Warnkleidung mit Reflektoren tragen.

Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten, dass Sie Blickkontakt zum Fahrer bzw. zur Fahrerin und zum Bediener bzw. zur Bedienerin herstellen.

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Abb. 104 Betonkübel am Kran

Zum Führen von Gabelstaplern dürfen Sie nur

  • Personen einsetzen, die ausgebildet (Staplerführerschein),

  • mindestens 18 Jahre alt und

  • vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind.

Jugendliche dürfen Flurförderzeuge nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht führen.

Kübelbahnen

Technische Anforderungen

  • Sorgen Sie entlang der gesamten Kübelbahn für einen Mindestabstand von 0,5 m zwischen Kübel und stehenden Teilen der Umgebung.

  • Beachten Sie den Mindestabstand zu Verkehrswegen unter der Bahn:

    • bei Personenverkehr: mind. 2,5 m

    • bei Fahrzeugverkehr: maximale Fahrzeughöhe + 0,5 m Sicherheitszuschlag.

  • Installieren Sie trennende Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Umzäunung, Unterbaugitter, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

  • Lassen Sie feste Wartungsbühnen parallel zur Bewegungsrichtung, das heißt außerhalb des Fahrweges, montieren.

  • Richten Sie Waschplätze mit Absturzsicherung ein.

  • Sichern Sie die Zugänge zu den Reinigungs- und Wartungsbühnen sowie zu den Aufgabetrichtern, zum Beispiel mit elektrischen Verriegelungen.

  • Sorgen Sie für akustische und/oder optische Signalgebung für Kübelbewegungen und für eine beidseitige Abschalteinrichtung an den Kübelgefäßen, zum Beispiel Abschaltbügel.

Maßnahmen bei Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung/Reinigung

  • Sorgen Sie dafür, dass Anlagenteile zuverlässig abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

  • Veranlassen Sie, dass Arbeiten vorzugsweise von Wartungs- bzw. Reinigungsbühnen aus ausgeführt werden.

  • Achten Sie darauf, dass bei stehengebliebenem Kübel

    • dieser gegen Drehen bzw. Entleeren gesichert wird

    • mobile Hubarbeitsbühnen, Hubsteiger oder Gabelstapler mit zugelassenem Arbeitskorb verwendet werden und

    • Arbeiten in der Höhe auf Leitern vermieden werden.

  • Sorgen Sie für eine eindeutige Kommunikation zwischen Anlagenpersonal am Steuerstand und Wartungspersonal

  • Achten Sie darauf, dass sich vor Wiederinbetriebnahme der Anlage keine Personen im Bewegungs-/Verkehrsbereich der Kübelbahn aufhalten; lassen Sie dies durch verantwortliche Personen kontrollieren (zum Beispiel Führungskraft, Elektrofachkraft).

  • Achten Sie auf die elektrische Gefährdung bei Arbeiten an der Kübelbahn.

  • Setzen Sie für Wartungs- und Reparaturarbeiten nur ausgebildetes geeignetes Personal ein und unterweisen Sie es regelmäßig.

  • Erstellen Sie betriebliche Checklisten und lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere auch auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen hin.

  • Stellen Sie die regelmäßige Prüfung - mindestens einmal jährlich - durch eine zur Prüfung befähigte Person sowie

  • die Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Schalt- und Signaleinrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme nach Wartungs- und Reparaturarbeiten und nach Störungsbehebung sicher.

  • Sichern Sie bei Kran und Kübel möglichst Austragsschieber und Stellteile mit Schutzeinrichtungen und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten im sicheren Umgang mit dem Kübel.

  • Sorgen Sie für ausreichend große und gegen Absturz gesicherte Arbeitsbereiche.

  • Beauftragen Sie nur Personen mit dem Führen des Kranes, die Ihre Befähigung zum Führen von Kranen nachgewiesen haben.

  • Lassen Sie Arbeiten im Außenbereich bei Einwirkung von Wind einstellen.

3.9.2
Transport mit Kranen

Bei der Herstellung von Betonfertigteilen ist der Kran für den Transport aller notwendigen Materialien, aber auch des produzierten Fertigteils unersetzlich. Der Einsatz dieser mobilen Anlagen bedeutet besondere Gefährdungen und Maßnahmen zum sicheren Betrieb.

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Abb. 105 Transport eines Doppelwandelementes mit Hallenkran

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung,

    Anhang 1 - Kapitel 2 und Anhang 3 - Abschnitt 1

  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Informationen

    • 209-012 "Kranführer"

    • 209-013 "Anschläger"

  • DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern"

  • BG RCI Praxishandbuch "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Baustoffindustrie" Kapitel A 3.6, A 3.7

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • durch Fehlbedienung des Kranes

  • anstoßen der Last an Personen und Anlagen

  • Quetschung von Personen aufgrund fehlender Sicherheitsabstände oder Warneinrichtungen sowie pendelnder Lasten

  • Lastabsturz

  • Gefährdung von Personen durch unerlaubte Sicherung von Personen am Kranhaken

  • Verletzen von Personen durch am Kranhaken hängende Lasten, die durch Windeinwirkung unkontrolliert bewegt werden

  • ungewollte Bewegung von Portalkranen auf den Schienen durch Windeinwirkung

  • witterungsbedingte Gesundheitsgefahren durch Zug, Nässe und Kälte beim Transport der Produkte ins Freie.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 106 Kranhaken mit Sicherung

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Technische Anforderungen

  • Achten Sie auf sichtbare Hinweise zur zulässigen Tragfähigkeit bzw. Lastmoment am Hebezeug bzw. Lastaufnahmemittel.

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Hakensicherung.

Achten Sie darauf, dass beim Betrieb der Krananlagen folgende Regelungen beachtet werden:

  • nur bestimmungsgemäß nach der Betriebsanleitung des Herstellers verwenden, insbesondere bei Fahrzeug- und Turmdrehkranen.

  • kraftbewegte äußere Teile von Kranen müssen einen Sicherheitsabstand von mind. 0,5 m zu bestehenden Teilen der Umgebung haben, sonst besteht Quetschgefahr.

  • die Standsicherheit aller Krananlagen muss gewährleistet sein.

  • es darf kein Schrägzug bzw. Losreißen festsitzender Lasten erfolgen, da sonst die Standsicherheit gefährdet wird.

  • Überwachungseinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden.

  • Die Verständigung mit dem/der Einweiser/in bzw. Anschläger/in ist durch vereinbarte Handzeichen, Geräte oder Funk zu gewährleisten.

  • Nur geeignete Anschlagmittel dürfen verwendet werden.

  • Personen dürfen sich nicht unter schwebenden Lasten aufhalten.

  • Die Last darf nicht über Personen geführt werden.

  • Dem Wind ausgesetzte Krane dürfen nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden und müssen rechtzeitig, spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss, durch die Windsicherung festgelegt werden.

  • Legen Sie fest, bis zu welcher Windgeschwindigkeit Lasten im Freien in Abhängigkeit Ihrer Größe noch sicher bewegt werden können.

Achten Sie darauf, dass beim Betrieb der Krananlagen regelmäßige Prüfungen erfolgen:

  • Krane sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich, jedoch mindestens einmal, durch eine befähigte Person zu prüfen (Sonderregelung für Turmdrehkrane ab dem 14. und für Fahrzeugkrane ab dem 13. Betriebsjahr beachten).

  • der zu verbrauchte Anteil der theoretischen Nutzungsdauer der Kranwinde bzw. der Restnutzungsdauer ist durch eine befähigte Person zu ermitteln.

Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten, die Krane führen,

  • mit dem Führen des Kranes zu beauftragen sind und mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet sowie zuverlässig sind

  • im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

  • eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erhalten haben

  • im Ausfahrbereich Wetterschutzkleidung zur Verfügung gestellt bekommen.

3.9.3
Transport mit Gabelstaplern

Bei der Herstellung von Betonfertigteilen und -steinen werden Gabelstapler in allen Gewichtsklassen zum Entladen, Beladen sowie zum Beispiel auch Transport von Rohstoffen und Produkten eingesetzt.

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Abb. 107 Stapler mit großformatigem Rohr

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Abb. 108 Freilager-Wegrollsicherung durch Kanthölzer

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • DGUV Vorschrift 68 und 69 "Flurförderzeuge"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • Straßenverkehrsordnung

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Verletzungen beim Auf- und Absteigen

  • umkippende Gabelstapler

  • Anfahren von Personen und Geräten

  • Anfahren von Hindernissen, Zusammenstoßen von Fahrzeugen

  • Herabfallen von Lasten

  • besondere Gefährdungen durch große Helligkeitsunterschiede zwischen Halleninnerem und Außenbereichen

  • Lärm und Vibration

  • Auseinanderrollende und wegrollende Betonrohre

  • Stichverletzung durch Nägel

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Betrieb

  • Achten Sie darauf, dass nach Möglichkeit getrennte Verkehrswege für Fußgänger und Gabelstapler vorhanden sind.

  • Schaffen Sie eine eindeutige Verkehrsregelung.

  • Versuchen Sie große Helligkeitsunterschiede zwischen dem Halleninneren und den Außenbereichen durch geeignete Beleuchtung oder anderen Maßnahmen zu vermeiden. Die Beschäftigten sind zu unterweisen. Gegebenenfalls ist die Fahrt kurz zu unterbrechen, damit sich die Augen an die veränderten Lichtverhältnisse anpassen können.

  • Sorgen Sie an unübersichtlichen Stellen durch geeignete Hilfsmittel für eine Verbesserung der Einsehbarkeit.

  • Rüsten Sie die Gabelstapler zur Verbesserung der Sichtverhältnisse für Rückwärtsfahrten mit Sichthilfsmitteln aus, zum Beispiel Kamera mit Monitoren.

  • Fahrerrückhalteeinrichtungen, zum Beispiel Fahrerkabine, Gurt, Bügel, müssen benutzt, ggf. nachgerüstet werden.

  • Sorgen Sie für ebene befestigte Verkehrswege und rüsten Sie die Stapler mit schwingungsgedämpften Sitzen aus.

  • Unterweisen Sie Ihre Gabelstaplerfahrer bzw. Staplerfahrerinnen in folgenden Verhaltensweisen:

    • Beim Beladen ist das Tragfähigkeitsdiagramm zu beachten.

    • Die Last ist möglichst nahe am Gabelrücken aufzunehmen und in niedriger Stellung der Gabelzinken zu verfahren.

    • Kurven sind mit angepasster Geschwindigkeit zu durchfahren. Beim Befahren von Steigungen und Gefällen ist die Last bergseitig zu führen.

    • Bei behinderter Sicht nach vorn durch zu große Last ist rückwärts zu fahren.

    • Personen dürfen nur auf hierfür vorgesehenen Mitfahrersitzen befördert werden.

  • Anbaugeräte müssen entsprechend der Bedienungsanleitung auf den Gabelstapler abgestimmt sein und vom Hersteller freigegeben werden.

  • Gabelstapler sind gegen unbeabsichtigte Benutzung zu sichern, zum Beispiel durch Abziehen des Schlüssels.

  • Beim Abstellen des Staplers sind die Gabeln abzusenken, die Feststellbremse zu betätigen und Verkehrswege freizuhalten.

  • Beim Transport von hängenden Lasten müssen mitgehende Personen, die die Lasten führen, Hilfsmittel benutzen und dürfen sich nicht innerhalb der Fahrspur des Gabelstaplers aufhalten.

  • Gabelstapler mit Flüssiggasbetrieb dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche untergestellt werden, weil sich bei Leckagen Flüssiggas im Raum ansammeln kann. Gleiches gilt für Räume, in denen sich Gruben, Schächte, Kanäle oder ähnliche Vertiefungen befinden.

  • Beachten Sie beim Einsatz von Staplern mit Verbrennungsmotor die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung schädlicher Emissionen (zum Beispiel Partikelfilter).

  • Ladestationen für Elektrostapler stets gut belüften und offene Zündquellen (offenes Licht, Rauchen) vermeiden.

  • Sorgen Sie dafür, dass auf dem Betriebsgelände Warnkleidung getragen wird.

  • Setzen Sie nur geeignete und geprüfte Anbaugeräte und Lastaufnahmeeinrichtungen ein.

  • Beachten Sie bei teilöffentlichem Betriebsgelände die besonderen Anforderungen an die Ausstattung des Gabelstaplers und die Fahrerlaubnis der Fahrer bzw. der Fahrerinnen.

Bei dem Einsatz von Personenaufnahmemitteln achten Sie auf folgende Regelungen:

  • Für Montagearbeiten sind Arbeitsbühnen mit Seiten- und Rückenschutz zu verwenden und sicher zu befestigen. Überzeugen Sie sich, ob der Gabelstapler vom Hersteller für das Heben von Personen freigegeben ist. Hierbei sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten.

  • Der Rückenschutz des PAM muss mindestens 1,8 m hoch und durchgriffsicher sein. Die Arbeitsbühnen müssen formschlüssig am Gabelträger befestigt werden.

  • Personen dürfen nur auf und ab bewegt werden.

  • Fahrbewegungen sind nur für die Feinpositionierung zulässig. Der Fahrer oder die Fahrerin darf seinen oder ihren Platz während des Vorgangs nicht verlassen.

Berücksichtigen Sie, dass bei den Gabelstaplern

  • regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person

  • tägliche Sichtprüfungen durch den Fahrer bzw. Fahrerin

  • regelmäßige Prüfungen der Lastaufnahmemittel durchgeführt werden.

Zum Führen von Gabelstaplern dürfen Sie nur

  • Personen einsetzen, die ausgebildet (Staplerführerschein),

  • mindestens 18 Jahre alt und

  • vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind.

  • Jugendliche dürfen Flurförderzeuge nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht steuern.

3.9.4
Lagerung der Betonfertigteilelemente - innerbetrieblich

Die unterschiedlichen Betonfertigteilelemente werden nach der Fertigung zum Lagerplatz gebracht. Durch den innerbetrieblichen Transport und den je nach Art des Fertigteils vorgesehenen Lagerung ergeben sich besondere Gefährdungen und Verantwortlichkeiten auch hinsichtlich der Verladung der Betonfertigteile, die entsprechende Maßnahmen erfordern.

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Abb. 109 Lagerung von Rohren

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Abb. 110 sichere Lagerung von flächigen Betonfertigteilen

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121, Teil 1-4 "Gefährdung von Personen durch Absturz"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtung und -geräte"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Transport- und Lagerarbeiten"

  • VDI 2700 Blatt 10.1: "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Ladungssicherung von Betonfertigteilen - Flächige Betonfertigteile", Ausgabedatum: 2016-12

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Getroffen und/oder geklemmt werden:

    • durch umkippende Betonfertigteile, zum Beispiel Rungenlager, A-Bock

    • durch herabstürzende Teile

    • zwischen gelagerten Betonfertigteilen und Stapeln oder Transporteinrichtungen, wie zum Beispiel Flurförderzeugen, Kranen, schienengebundene Transportwagen

  • Zusammenstoßen von Fahrzeugen und Anfahren von Personen, zum Beispiel zwischen den gelagerten Betonfertigteilen und Stapeln

  • Stolpern Stürzen und Umknicken, zum Beispiel auf dem Lagerplatz, auf den Betonfertigteilen

  • Absturzgefahren, zum Beispiel

    • beim An- und Abschlagen von Lasten, insbesondere bei konstruktiv höher gelegenen Lastaufnahmesystemen

    • bei "kosmetischen Arbeiten"

    • auf Leitern und Tritten

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sichern Sie die Elemente gegen Kippen und unkontrollierte Bewegung.

  • Achten Sie darauf, dass sich Beschäftigte nicht im Kippbereich der Betonfertigteile aufhalten.

  • Sichern Sie die Lagerung von Rundrohren auf Holzbalken und zusätzlichen Holzkeilen.

  • Verwenden Sie Lagereinrichtungen, die geeignet und ausreichend dimensioniert sind (Statik) und prüfen Sie diese in regelmäßigen Abständen auf sicheren Zustand.

  • Sichern Sie die Elemente gegen Kippen und unkontrollierte Bewegung.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Lagereinrichtungen auf tragfähigem und ebenem Untergrund stehen.

  • Sorgen Sie dafür, dass keine Teile aus hoch gestapelten Produkten heraus bzw. herunterstürzen können.

  • Sorgen Sie dafür, dass die verwendeten Paletten, Unterlagshölzer usw. in einwandfreiem Zustand sind und für die Lastaufnahme geeignet sind.

Legen Sie in einer Lager- und Stapelordnung zum Beispiel folgende Inhalte fest:

  • Stapelhöhen

  • Breite der Verkehrswege und Abstände der Produktstapel

  • Vermeidung von unübersichtlichen Bereichen. Ist dies nicht möglich, ist die Verkehrssicherheit zum Beispiel durch Sichthilfen zu gewährleisten

  • Trennung der Verkehrswege für Personen und Fahrzeugverkehr, zum Beispiel durch Markierungen auf dem Boden

  • Freihalten der Transportwege

  • Deutliche Erkennbarkeit von Personen im Lagerbereich, zum Beispiel durch das Tragen von Warnkleidung oder die Nutzung elektronischer Hilfsmittel.

  • Rüsten Sie Ihre Transportmittel mit Warneinrichtungen aus und sorgen Sie dafür, dass sie immer funktionsfähig sind.

  • Entwickeln Sie ein Verkehrskonzept nach Möglichkeit mit Einbahnstraßenregelung und festen Ladezonen für Kunden.

  • Sorgen Sie dafür, dass der Lagerplatzbereich ausreichend ausgeleuchtet ist.

  • Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, dass Blickkontakt zwischen Fahrpersonal und Fußgänger unerlässlich ist.

  • Setzen Sie bei eingeschränkter Sicht Einweiser bzw. Einweiserinnen ein.

  • Achten Sie darauf, dass bei Transportmittel bzw. Krananlagen und feststehenden Einrichtungen ein Sicherheitsabstand von 0,5 m eingehalten wird.

  • Sorgen Sie dafür, dass Personen, die sich auf dem Lagerplatz aufhalten, unterwiesen und eingewiesen sind und verhindern Sie den Zugang für unbefugte Personen.

  • Gewährleisten Sie eine eindeutige Kommunikation der Beteiligten auf dem Lagerplatzbereich.

  • Sorgen Sie auf dem Lagerplatz für Ordnung und Sauberkeit um Stolper- und Sturzunfälle zu vermeiden

  • Sorgen Sie für ein sicheres An- und Abschlagen der Elemente, zum Beispiel mit ferngesteuerten Lastaufnahmemitteln, Podestleitern oder Arbeitskörben.

  • Schützen Sie den Beschäftigten vor Witterungseinflüssen, zum Beispiel mit Wetterschutzkleidung.

  • Richten Sie einen Winterdienst im Außenbereich ein.

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Abb. 111 Gefahren durch Unordnung und fehlende Sauberkeit

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Abb. 112 Lagerung von Winkelstützen