DGUV Regel 113-602 - Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Sonderbetonfertigteile

3.8.1
Herstellung von Bauteilen aus Polymerbeton

Polymerbeton besteht aus mineralischen Körnungen sowie einem Gemisch aus Reaktionsharzen (zum Beispiel Polyester, Epoxid, Phenol), Härter und Beschleunigerstoffe. Hierdurch erhalten diese Baustoffe eine höhere chemische Beständigkeit sowie eine größere mechanische Festigkeit. Bei der Verarbeitung der Polymerbetone kommt es insbesondere durch den Einsatz der chemischen Bindemittel zu besonderen Gefährdungen.

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Abb. 88 getrennte Lagerung von Härter und Beschleuniger

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Achten Sie bei der Verarbeitung von Polymerbetonen insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Brand- und Explosionsgefahr

  • Gesundheitsgefährdung beim Einatmen und Verschlucken

  • Reizung oder Verätzung der Augen, Haut und Atmungsorgane

  • sensibilisierende Wirkung.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz der Gefahrstoffe durch.

  • Ersetzen Sie Gefahrstoffe nach Möglichkeit durch weniger gefährliche Stoffe (Substitutionsgebot).

  • Setzen Sie nach Möglichkeit geschlossene Systeme und geeignete Absaugeinrichtungen ein.

  • Bevorraten Sie die Gefahrstoffe nur in geeigneten Behältnissen und Lägern.

  • Halten Sie im Arbeitsbereich nur die für den Arbeitsprozess erforderlichen Mengen vor.

  • Vermeiden Sie Hitzeeinwirkungen durch offene Flammen und heiße Oberflächen.

  • Vermeiden Sie elektrostatische Aufladung zum Beispiel durch Erdung sowie geeignete Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe.

  • Setzen Sie explosionsgeschützte Armaturen und funkenfreie Werkzeuge ein.

  • Halten Sie geeignete Löschmittel in ausreichender Menge vor.

  • Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten geschlossene Arbeitskleidung tragen und beschmutzte oder getränkte Kleidungsstücke wechseln.

  • Stellen Sie geeignete Schutzhandschuhe und geeigneten Augenschutz bereit. Achten Sie auf chemische Beständigkeit des Handschuhmaterials gegenüber den eingesetzten Arbeitsstoffen und Lösemitteln. Beachten Sie die Durchschlagzeiten der Handschuhe.

  • Sorgen Sie für die konsequente Nutzung der persönlichen Schutzausrüstungen.

  • Stellen Sie einen Hautschutzplan auf und sorgen Sie für seine Beachtung.

  • Beim Umgang mit den Gefahrstoffen dürfen Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht essen, trinken oder rauchen.

  • Saugen Sie anfallende Stäube beim Nachbearbeiten ausgehärteter Produkte ab.

  • Treffen Sie auch bei der Reinigung der Arbeitsmittel die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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Abb. 89 Mischanlage mit Abluftabsaugung

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Abb. 90 Nutzung einer Absaugeinrichtung bei der Bearbeitung von Betonprodukten aus Polymerbeton

3.8.2 Schleuderbetonfertigteile

Eine Methode zur Herstellung von Bauteilen in zentralsymmetrischen Querschnitt, wie zum Beispiel Masten, Pfeiler, Stützen und Rohre ist das Schleuderbetonverfahren. Dabei wird der Beton in schnell rotierende Schalungen verdichtet, die in der Regel aus Stahlformen bestehen. Bei diesem Fertigungsverfahren entstehen insbesondere infolge der schnellen Rotation besondere Gefährdungen durch zum Beispiel Lärm, Vibration, Quetsch-, Scher- und Fangstellen.

Das Herstellungsverfahren beinhaltet folgende Arbeiten:

  • Einschalen, Schließen der Schalung, Ausschalen

  • Bewehren, Betonieren und Verdichtungen

  • Reinigen und Lagern der Schalungen

  • Lagern der Fertigteile

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Abb. 91 Bewehrung in der halben Schalungsform für das Betonfertigteil

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

  • Lastenhandhabungsverordnung

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Information 240-460 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen""

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Abb. 92 Entnahme des Betonfertigteils aus der Schalung

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Bei den Schalungs-, Bewehrungs-, Betonier- und Verdichtungsarbeiten achten Sie grundsätzlich auf folgende Gefährdungen:

  • Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Anstoßen im Bereich der Stahlschalungen

  • Schneiden, Stechen, an zum Beispiel überstehenden Spannstählen, scharfen Kanten

  • Quetschen, Scheren von Körperteilen wegen Umgehen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen

  • manuelle Gefährdungen bei der Montage von zum Beispiel Schalungsteilen, Einheben der Bewehrungsteile, manuellen Arbeiten mit beziehungsweise an Bewehrungsstählen

  • Herabstürzen von Verbindungsmitteln von Schalungsteilen, -elementen beim Aufbau oder dem Entschalen nach dem Erhärtungsprozess

  • Verletzungen beim Einsatz von Handwerkzeugen, zum Beispiel Hammer, Schraubenschlüssel

  • Augen- und Hautverletzungen durch zum Beispiel Beton

  • beim Einölen der Schalungen besteht Ausrutschgefahr sowie Belastungen der Haut und der Atemwege

  • Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Trennmitteln, zum Beispiel beim Versprühen

  • Heben und Tragen von schweren Lasten

  • Funkenflug, Lärm, Schnitt-, Quetsch- und Abtrennverletzungen beim Durchtrennen von Bewehrungsstählen

  • getroffen werden durch nicht sicher angeschlagene oder nicht ausreichend ausgehärteten Fertigteile und

  • getroffen werden beim Transport von Stahlschalungen oder ungewollte Pendelbewegungen der Lasten

  • manuelle Gefährdungen:

    • bei der Verdichtung des Frischbetons durch die Rotation der Schalung

    • bei Nachbehandlungsarbeiten beim Drehen des Fertigteils auf der Lagerungsrollen

  • Lärm bei Verdichtung

  • Gefahrstoffe - Zement, Beschichtungen, zum Beispiel Nachbehandlungsmittel bei "Betonkosmetikarbeiten"

  • Verletzungen durch unsachgemäße Lagerung der Betonfertigteile und der Schalungen

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Arbeits- und Verkehrsbereich und vermeiden Sie Stolperstellen.

  • Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, insbesondere Augen-, Gehör-, Hand- und Fußschutz, auch Kopfschutz.

  • Achten Sie darauf, dass beim Zusammenbau der Schalungsteile die Gefahrbereiche immer optimal einsehbar sind und sorgen Sie dafür, dass sich nur mit diesen Arbeiten beauftragte Beschäftigte in diesem Bereich aufhalten.

  • Beseitigen Sie auf sich bewegenden Teilen, zum Beispiel Schalungen, Betonfertigteile lose Teile die herabstürzen können.

  • Stellen Sie nur geeignete und sichere Werkzeuge zu Verfügung und verweisen auf deren bestimmungsgemäße Verwendung.

  • Verwenden Sie möglichst Trennmittel, die keine gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung besitzen.

  • Sollte dies nicht möglich sein, sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel:

    • der Hautkontakt mit Trennmittel vermieden wird

    • Lagermengen von Trennmitteln am Arbeitsplatz gering zu halten sind

    • Zündquellen vermieden werden (Rauchverbot) und

    • die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes getroffen werden.

  • Vermeiden Sie Zündquellen wie zum Beispiel Funkenflug, Rauchen, offenes Feuer.

  • Stellen Sie Löscheinrichtungen zur Verfügung.

  • Vermeiden Sie das regelmäßige Heben und Tragen von schweren Lasten und sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel Hebehilfen verwendet werden bei Gewichten mit mehr als 15 bzw. 25 kg (Beurteilung nach der Leitmerkmalmethode).

  • Achten Sie beim Transport von Lasten auf die geeignete Auswahl von Lastaufnahmemitteln, Hebezeugen und Transportmitteln.

  • Achten Sie vor dem Transport der Betonfertigteile auf ausreichende Festigkeit des Betons.

  • Sorgen Sie dafür, dass für das Durchtrennen der Bewehrungsstähle sichere Verfahrensweisen zu Verfügung gestellt werden, die zum Beispiel keinen Funkenflug oder Lärm verursachen.

  • Sorgen Sie für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten, zum Beispiel kein ruckhaftes Bewegen der Hebezeuge.

  • Alle beweglichen Teile der Schleudereinrichtung müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) in diesem Bereich vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass:

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen insbesondere auch auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen hin und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • "Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"

    • "allpolig vom Netz trennen"

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

  • Sehen Sie insbesondere bei neuen Betriebsstätten technische Maßnahmen, zum Beispiel schallschutzmindernde Decken/Wände, vor.

  • Verwenden Sie bei der "Betonkosmetik" möglichst Stoffe, die keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind.

  • Sorgen Sie dafür, dass für die Lagerung der Betonfertigteile Formen ungewollte Lageveränderungen verhindert werden, zum Beispiel durch ausreichend tragfähige Untergründe und Regale.

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Abb. 93 sichere Lagerung von Schleuderbetonfertigteilen

3.8.3
Sonderbauteile aus Beton

Sonderbauteile aus Beton sind besondere Betonfertigteile, die nach Angaben beziehungsweise Plänen des Auftraggebers hergestellt werden. Bei der Fertigung treten durch die Individualität der geometrischen Formen der Betonfertigteile oft besondere Gefährdungen auf.

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Abb. 94 Schalung für Betonsonderteil

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabstürzenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 553 "Holzstaub"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Information 209-031 "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien"

  • DGUV Information 240-460 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen""

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Bei der Herstellung von Sonderbauteilen aus Beton achten Sie auf folgende Gefährdungen:

  • Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Anstoßen im Bereich der Schalungen, zum Beispiel durch überstehende Verbindungsmittel wie Gewindestangen oder durch herumliegendes Material

  • Schneiden, Stechen, zum Beispiel durch Einbau von Hilfs- und Verbindungsmitteln wie Nägel, Anker, Gewindestangen

  • mechanische Gefährdungen bei der Montage oder Demontage von Schalungsteilen

  • Abstürzen von höher gelegenen Arbeitsplätzen, zum Beispiel bei der Montage oder Demontage.

  • ungewolltes Auslösen von zum Beispiel Druckluftnaglern, -tackern

  • Herabstürzen von Schalungsteilen, -elementen von dem Schalungstisch beim Aufbau oder dem Entschalen nach dem Erhärtungsprozess

  • Augen- oder Handverletzungen, durch zum Beispiel Späne, Splitter, Holzteile und Nägel

  • Verletzungen beim Einsatz von Handwerkzeugen, wie zum Beispiel Hammer und Nageleisen

  • Exposition gegenüber Gefahrstoffen, zum Beispiel bei der Herstellung von Formteilen aus Polyurethan

  • beim Einölen der Schalungen besteht Ausrutschgefahr

  • Belastungen der Haut und der Atemwege durch Trennmittel

  • Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Trennmitteln, zum Beispiel beim Versprühen

  • Gesundheitsgefahr durch Trennmittel, zum Beispiel Schädigung der Haut

  • Zwangshaltungen bei Montage und Demontage von Schalungsteilen oder der kompletten Schalung

  • Heben und Tragen von schweren Lasten

  • Holzstäube, zum Beispiel durch Holzbearbeitungsmaschinen, manueller Holzbearbeitung

  • Lärm, zum Beispiel durch Holzbearbeitung, beim Schalungsbau und Verdichtung

  • Mineralische Stäube bei der Bearbeitung von fertiggestellten Produkten

  • Schnitt- und Stichgefahren an scharfkantigen Bewehrungsstählen und Drahtenden

  • Verletzungen durch Herabspringen und Abstürzen von den Formen

  • Funkenflug, Lärm, Schnitt-, Quetsch- und Abtrennverletzungen beim Durchtrennen von Bewehrungsstählen

  • Haut- und Augenverletzungen durch Beton, zum Beispiel Spritzer beim Einbringen des Betons in die Schalung oder Herabstürzen aus dem Kübel

  • Lärm und Vibrationen durch Rüttler

  • Verletzungen durch defekte Arbeitsmittel, zum Beispiel Innenrüttler und Anschlagmittel

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Arbeits- und Verkehrsbereich und vermeiden Sie Stolperstellen.

  • Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, insbesondere Augen-, Gehör-, Hand- und Fußschutz, auch Kopfschutz.

  • Achten Sie darauf, dass:

    • beim Zusammenbau von Schalungsteilen ausreichende Platzverhältnisse gegeben sind

    • günstige Sichtverhältnisse vorliegen

    • sich nur beauftragte Beschäftigte in diesem Bereich aufhalten.

  • Gleichen Sie unterschiedliche Arbeitshöhen möglichst durch Zwischenpodeste aus.

  • Achten Sie beim Einsatz von Druckluftnaglern auf folgende Punkte:

    • Einwandfreie Beweglichkeit der Freischusssicherung oder des Sicherheitskontaktauslösers muss gewährleistet sein.

    • Nagler nie mit gezogenem Abzugsbügel transportieren.

    • Vor dem Anschließen des Gerätes an die Druckluftleitung Magazin entleeren.

    • Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.

    • Beim Nageln immer seitlich vom Gerät stehen.

    • Geräte so ablegen, dass nicht durch Anstoßen oder Hängenbleiben die Freischusssicherung auslöst.

    • Nach beendeter Arbeit Druckluftnagler von Druckluftleitung trennen.

    • Bei Störungen Gerät abkuppeln, Magazin entleeren und dann erst Fehler suchen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Schalungsteile, Befestigungselemente und Anschlagmöglichkeiten haben.

  • Berücksichtigen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung die verwendeten chemischen Stoffe, zum Beispiel Polyurethane, Trennmittel und prüfen Sie, inwieweit diese durch weniger gefährliche ersetzt werden können.

  • Sorgen Sie insbesondere in dem Arbeitsbereich, in dem mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, für ausreichende Be- und Entlüftung. Für die Gestaltung von raumlufttechnischen Maßnahmen lassen Sie sich fachlich zum Beispiel durch Ihren Unfallversicherungsträger oder andere Fachleute beraten.

  • Setzen Sie Trennmittelsprühgeräte ein, die die Arbeitsplatzatmosphäre möglichst wenig belasten.

  • Vermeiden Sie Zündquellen wie zum Beispiel Funkenflug, Rauchen, offenes Feuer.

  • Treffen Sie die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

  • Sorgen Sie für technischen Hilfsmittel, zum Beispiel Hebehilfen, um die ergonomischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz zu optimieren. Binden Sie Ihre Betriebsärztin bzw. Ihren Betriebsarzt ein und lassen Sie sich hierzu beraten.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten Treppen und Tritte zum sicheren Auf- und Absteigen zur Verfügung.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

  • Zur Vermeidung von Lärmgefährdungen treffen Sie folgende Maßnahmen:

  • Trennen Sie die Arbeitsbereiche so, dass unbeteiligte am Arbeitsprozess nicht durch Lärm gefährdet werden.

  • Sorgen Sie bei der Einrichtung neuer Arbeitsstätten dafür, dass die Schallausbreitung minimiert wird, zum Beispiel durch Kapselung, absorbierende Abschirmungen, Decken und Wände.

  • Achten Sie insbesondere bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel darauf, dass diese dem fortschrittlichen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend beschafft und betrieben werden, zum Beispiel Frequenzgesteuerte Rüttler, Einsatz von selbstverdichtendem Beton oder lärmarmen Verdichtungsverfahren, zum Beispiel Schüttelverfahren.

  • Vermeiden Sie lose Teile auf den Schalungen beziehungsweise Tischen.

  • Stellen Sie sicher, dass die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung auch getragen wird.

  • Sie haben dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden. Stellen Sie nur geprüfte und intakte Anschlagmittel und Werkzeuge zur Verfügung.

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Abb. 95 Betonteil für Bahnsteigkante

3.8.4
Betonwerkstein

Betonwerkstein wird in baulichen Einrichtungen zum Beispiel als Stufen, Verkleidungsplatten, Beläge verwendet. Oft werden geschliffene Betonwerksteine als Terrazzoplatten bezeichnet. Bei der Herstellung und Bearbeitung der Produkte treten Gesundheitsgefährdungen durch mineralischen Staub und Lärm auf. Ansonsten ist von gleichen Gefährdungen wie bei der Herstellung von Sonderbauteilen auszugehen. Weiterhin werden auch bei der Herstellung von Betonwerksteinprodukten und Terrazzoplatten Schleif-, Polier- und Sägeeinrichtungen in oft automatisierten Anlagen, das heißt mit speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS) eingesetzt. Daraus ergeben sich zusätzliche Gefährdungen.

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Abb. 96 Sägeeinrichtung für den Zuschnitt einer Betonwerksteinplatte

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabstürzenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe:

    • TRGS 553 "Holzstaub"

    • (TRGS 559) Mineralischer Staub

    • (TRGS 900) Arbeitsplatzgrenzwerte

  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2)

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • Handlungsanleitung "Staub bei Steinmetz- und Natursteinbearbeitung"

  • DIN EN 60825; VDE 0837-1: "Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen", Ausgabedatum: 2015-07

  • DGUV Information 240-460 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen""

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Bei den zusätzlichen Schleif-, Polier- und Sägearbeiten von Betonwerksteinprodukten achten Sie auf folgende Gefährdungen:

  • mechanische Gefährdungen zum Beispiel an Drehtischen, Polier und Schleifanlagen

  • Verletzungen durch unzureichend abgedeckte, schnell laufende Werkzeuge

  • Augen- und Hautverletzungen durch Stein- und Werkzeugsplitter/-teile

  • Erkrankungen durch quarzhaltigen Feinstaub, Lärm und Vibrationen

  • Verletzungsgefahr durch nicht oder unzureichend gesicherte Gefahrstellen in Automatikbereichen, zum Beispiel SPS-gesteuerte Maschinen, insbesondere durch Umgehen oder Manipulieren von Schutzeinrichtungen

  • Verletzungsgefahr durch den Hochdruckstrahl beim Wasserstrahlschneiden

  • elektrische Gefährdung beim Gebrauch von Maschinen im Nassbereich, Augenverletzungen durch eingesetzte Laserstrahlen zum Beispiel Positionierlaser

  • Herabstürzen und Umsturz von Werkstücken

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 97 Betonblocklager für die Herstellung von Betonwerksteinprodukten

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Achten Sie darauf, dass bei Quetsch- und Schergefahren durch ausreichende Mindestabstände verhindert werden, zum Beispiel für Personen zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung mindestens 0,5 m.

  • Beim Einsatz von Säge- und Fräsmaschinen, Block- und Gattersägen achten Sie darauf, dass Sageblattschutzhauben eingesetzt werden, die das Blatt bis auf den zum Schneiden notwendigen Teil verdecken.

  • Setzen Sie möglichst vibrationsarme und schallgedämpfte Maschinen und Geräte ein. Bei Sägeblättern ist auf eine Schallminderung durch den Einsatz von zum Beispiel Sandwichblättern oder Lasereinschnitten (schlangenlinienförmig) zu achten.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen,

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

  • Verwenden Sie im Nassbereich Schutzkleinspannung oder Schutztrennung.

  • Achten Sie darauf, dass an Bearbeitungsmaschinen angebrachte Schutzeinrichtungen nicht entfernt werden.

  • Sorgen Sie dafür, dass bei Schleif- und Fräsarbeiten nass gearbeitet wird und Sprühnebel möglichst nahe am Werkzeug niederschlagen wird.

  • Achten Sie darauf, im Nassbetrieb stationär betriebene Maschinen mindestens mit der Schutzart IP 54 einzusetzen und Handmaschinen nur mit der Schutzmaßnahme "Schutzkleinspannung" oder "Schutztrennung" zu betreiben.

  • Achten Sie in der Produktion darauf, dass freigesetzte Stäube möglichst vollständig an den Entstehungsstellen erfasst werden, zum Beispiel Absaughauben, Gummibälge.

  • Setzen Sie zum Beispiel zu Messzwecken zur Positionierung von Werkstücken nur Laser ein, die den genormten Schutzklassen entsprechen.

An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers.

  • Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Manipulation von Schutzeinrichtungen und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • "Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • "Restenergien berücksichtigen".

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.

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Abb. 98 Fertigung der Werksteinprodukte in automatisierten Produktionsanlagen

3.8.5
Spaltenböden aus Beton

Spaltenböden aus Beton sind Betonfertigteile, die für die Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben als durchlässige Bodenelemente verwendet werden. Die Spaltenböden werden in manueller Arbeit aber auch teilautomatisiert hergestellt. Hierbei treten Gefährdungen auf, die mit denen vergleichbar sind, die bei der Herstellung von anderen Betonfertigteilen auftreten.

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Abb. 99 manuelles Glätten der Spaltenböden

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Lastenhandhabungsverordnung

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Information 240-460 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen""

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Stolpern, Stürzen, Ausrutschen, Umknicken, Anstoßen im Bereich der Schalungen, an Paletten

  • Herabstürzen von schweren Teilen, zum Beispiel Schalungsteile, -elemente, Betonteile

  • Schneiden, Stechen, zum Beispiel durch Bewehrungsteile, -stähle, -elemente, Verbindungsdrähten

  • mechanische Gefährdungen beim Umgang mit zum Beispiel Schalungsteilen, an Konstruktionsteilen der Fertigungsanlage

  • Quetschen, Scheren von Körperteilen wegen Umgehen oder Manipulieren von Schutzeinrichtungen

  • Abstürzen von höher gelegenen Arbeitsplätzen, zum Beispiel bei der Montage oder Demontage von Anlagenteilen, Schalungen

  • beim Einölen der Schalungen besteht Ausrutschgefahr

  • Belastungen der Atemwege durch zum Beispiel Trennmittel

  • Haut- und Augenverletzungen durch Gefahrstoffe, zum Beispiel Spritzer beim Einbringen des Betons in die Schalung, Trennmittel beim Einölen der Schalungen

  • Brand- und Explosionsgefahr, zum Beispiel durch Trennmittel

  • Zwangshaltungen bei Montage und Demontage von Schalungsteilen oder der kompletten Schalung

  • unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume

  • Schnitt- und Stichgefahren an scharfkantigen Bewehrungsstählen und Drahtenden

  • Schnitt-, Quetsch- und Abtrennverletzungen beim Durchtrennen von Bewehrungsstählen

  • Verletzungen durch defekte Arbeitsmittel, zum Beispiel Innenrüttler und Anschlagmittel

  • elektrischer Schlag und bei zum Beispiel Schweißarbeiten

  • Augenschädigungen zum Beispiel durch Lichtbögen oder Funkenflug

  • Lärm und Vibrationen durch zum Beispiel Rüttler bei der Betonverdichtung, Winkelschleifer

  • Heben und Tragen von schweren Lasten

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 100 Wenden des gefertigten Betonelementes

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Arbeits- und Verkehrsbereich und vermeiden Sie Stolperstellen.

  • Stellen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, insbesondere Augen-, Gehör-, Hand- und Fußschutz, auch Kopfschutz.

  • Achten Sie darauf, dass:

    • beim Zusammenbau von Schalungsteilen ausreichende Platzverhältnisse gegeben sind

    • günstige Sichtverhältnisse vorliegen

    • sich nur beauftragte Beschäftigte in diesem Bereich aufhalten.

  • Gleichen Sie unterschiedliche Arbeitshöhen möglichst durch Zwischenpodeste aus.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten Treppen und Tritte zum sicheren Auf- und Absteigen zur Verfügung.

  • Berücksichtigen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung die verwendeten chemischen Stoffe, zum Beispiel Polyurethane oder Trennmittle und prüfen Sie, inwieweit diese durch weniger gefährliche ersetzt werden können.

  • Setzen Sie Trennmittelsprühgeräte ein, die die Arbeitsplatzatmosphäre möglichst wenig belasten.

  • Sorgen Sie insbesondere in dem Arbeitsbereich, in dem mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, für ausreichende Be- und Entlüftung. Für die Gestaltung von raumlufttechnischen Maßnahmen lassen Sie sich fachlich zum Beispiel durch Ihren Unfallversicherungsträger oder andere Experten, beraten.

  • Vermeiden Sie Zündquellen wie zum Beispiel Funkenflug, Rauchen, offenes Feuer.

  • Treffen Sie die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes.

  • Sorgen Sie für technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel Hebehilfen, um die ergonomischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz zu optimieren. Binden Sie Ihren Betriebsarzt ein und lassen Sie sich hierzu beraten.

  • Sie haben dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen sind. Stellen Sie nur geprüfte und intakte Anschlagmittel und Werkzeuge zur Verfügung.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

  • Zur Vermeidung von Lärmgefährdungen treffen Sie folgende Maßnahmen:

    • Trennen Sie die Arbeitsbereiche so, dass unbeteiligte am Arbeitsprozess nicht durch Lärm gefährdet werden.

    • Sorgen Sie bei der Einrichtung neuer Arbeitsstätten dafür, dass die Schallausbreitung minimiert wird, zum Beispiel durch Kapselung, absorbierende Abschirmungen, Decken und Wände.

    • Achten Sie insbesondere bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel darauf, dass diese dem fortschrittlichen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend beschafft und betrieben werden, zum Beispiel Frequenzgesteuerte Rüttler, Einsatz von selbstverdichtendem Beton oder lärmarmen Verdichtungsverfahren, zum Beispiel Schüttelverfahren.

    • Vermeiden Sie lose Teile auf den Schalungen beziehungsweise Tischen.

  • Stellen Sie sicher, dass die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung auch getragen wird.

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Abb. 101 gefertigter Spaltenboden/Belüftungselement

An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass:

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Manipulation von Schutzeinrichtungen und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • "Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • "Restenergien berücksichtigen".

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.