DGUV Regel 113-602 - Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Raummodule als Betonfertigteile

3.7.1
Fertiggaragen und Raummodule - Bewehrungsarbeiten

Bewehrungen für den Bau von Fertiggaragen und Raummodulen werden vor Ort angefertigt oder vorgefertigt angeliefert. Bei der Erstellung der Bewehrungen vor Ort sind Gefährdungen beim Transport, der Erstellung am Boden und beim Schweißen vorhanden. Der Frischbeton wird meist mittels Fahrmischer und Betonkübel angeliefert und eingebracht.

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Abb. 80 NEGATIV ergonomisch ungünstige Haltung bei der Erstellung von Bewehrungen

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Abb. 81 NEGATIV Einwirkung von Schweißrauchen und UV-Strahlung

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Information 240-460 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen""

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Bewehrungsarbeiten

  • Absturz bei Arbeiten von Leitern oder Wegrutschen von Leitern

  • Belastungen des Muskel-Skelett-Systems durch ergonomisch ungünstige Haltung

  • Absturz vom Schalungstisch bei der Erstellung des Bodens

  • Absturz von Schalungskernen beim Auflegen von Schalungselementen (zum Beispiel Abstandhaltern)

  • Gesundheitsgefahr durch Trennmittel zum Beispiel Schädigung der Haut und der Atemwege

  • Beeinträchtigung durch Schweißrauche

  • Einwirkung von UV-Strahlung beim Schweißen

  • Verletzungsgefahr durch Stolpern und Stürzen

  • Verletzungen beim Transport von Bewehrungsstählen und -körpern im Kranbetrieb

  • Quetschgefahr beim Schließen von hydraulischen Schalungen

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Abb. 82 Hebevorrichtung für den Bewehrungsbau zum ergonomischen Erstellen von Bewehrungskörpern

Betonierarbeiten

  • Gefahren durch die im Kranbetrieb hängenden Betonkübel oder Schalungsteile

  • Herabstürzen von aufgestellten Schalungen

  • Einwirkung von Frischbeton

  • Lärmeinwirkung während des Verdichtungsprozesses

  • Rutschgefahr durch Trennmittel

  • bei aufgeheizten Schalungen Gefahr von Verbrennungen an Teilen der Schalung oder entschaltem Produkt

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Bewehrungsarbeiten

  • Stellen Sie Einrichtungen zum Bewehrungsbau zur Verfügung, bei denen die Benutzung von Leitern nicht notwendig ist und die eine ergonomische Erstellung von Bewehrungskörpern ermöglichen.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten bei Schalungstischen geeignete Aufstiegshilfen zur Verfügung.

  • Sorgen Sie für die Verwendung von Hebehilfen bei Gewichten mit mehr als 15 bzw. 25 kg und vermeiden Sie das regelmäßige Heben und Tragen von schweren Lasten.(Beurteilung z.B. nach der Leitmerkmalmethode der BAuA).

  • Sorgen Sie bei notwendigem Auflegen von Bewehrungsteilen auf den Schalungskern für eine Sicherung gegen Absturz.

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung bei der Durchführung von Schweißarbeiten. Stellen Sie eine Absaugung zur Verfügung, zum Beispiel bei Schweißarbeiten in engen Räumen.

  • Veranlassen Sie, dass Ihre Beschäftigten bei der Durchführung von Schweißarbeiten ausreichend gegen die UV-Strahlung geschützt sind, zum Beispiel durch das Tragen langer Kleidung und die Verwendung eines Schweißschildes.

  • Verwenden Sie möglichst Trennmittel, die keine gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung besitzen. Sollte dies nicht möglich sein, sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel

    • der Hautkontakt mit Trennmittel vermieden wird

    • Lagermengen von Trennmitteln am Arbeitsplatz gering gehalten wird

    • Zündquellen vermeiden werden (Rauchverbot) und

    • die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes getroffen werden.

  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig über die Gefahren beim Transport von Bewehrungsstählen und -körpern im Kranbetrieb.

  • Treffen Sie technische Maßnahmen bei hydraulisch verstellbaren Schalungen, die vom Steuerpult nicht allseitig einzusehen sind, um ein Verletzen Ihrer Beschäftigten beim hydraulischen Öffnen und Schließen der Schalung zu verhindern (zum Beispiel Bereichssicherung).

  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten bezüglich der Gefährdungen beim hydraulischen Schließen und Öffnen der Schalung.

Betonierarbeiten

  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig über die Gefahren beim Transport von Bewehrungsstählen und -körben im Kranbetrieb und eventuellen notwendigen Traversen.

  • Stellen Sie sicher, dass die Schalungen für die Betonierarbeiten über ausreichende Einrichtungen gegen Absturz verfügen (Laufstege mit Geländer).

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten gegen spritzenden flüssigen Beton geschützt sind (zum Beispiel lange Kleidung, Schutzbrillen) und stellen Sie Waschgelegenheiten und Augenspülflasche zur Verfügung.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Rutschgefahr durch Trennmittel vermieden wird, zum Beispiel durch den kontrollierten Einsatz des Trennmittels oder rutschhemmende Beläge auf Böden und Treppen.

  • Nutzen Sie lärmreduzierte Verdichtungsverfahren.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die Gefahren der aufgeheizten Schalung und Produkten beim Entschalungsprozess.

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Abb. 83 allseitiger Laufsteg mit Geländer

3.7.2
Fertiggaragen und Raummodule - Fertigstellungsarbeiten

Nach dem Entschalen der Garagen und Raummodule ist es meist notwendig, nachbereitende Arbeiten wie "Betonkosmetik" oder Entgratungen durchzuführen, bevor die Dachbeläge, Außen- und Innenfarben aufgetragen werden können. Danach erfolgt die Montage von Elektrik, Entwässerung, Toren und Einbauteilen. Hierbei werden häufig Arbeiten unter Absturzgefahr durchgeführt.

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Abb. 84 fahrbares Gerüst für Arbeiten an den Wänden von Garagen

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten

    • ASR A1.8 "Verkehrswege"

    • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

    • ASR A3.4 "Beleuchtung"

    • ASR A3.5 "Raumtemperatur"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DIN EN ISO 13857: "Sicherheit von Maschinen- Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen" Ausgabedatum: 2008-06

  • VDI/BV-BS 6205 Blatt 1: "Transportanker und Transportankersysteme für Betonfertigteile - Grundlagen, Bemessung, Anwendungen - Allgemeine Grundlagen" Ausgabedatum: 2012-04

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Absturz bei der Aufbringung der Dachbeschichtung

  • Lärm

  • Staub

  • Einwirkung von gesundheitsgefährlichen Stoffen, zum Beispiel in Klebern, Farben, Beschichtungen

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 85 bewegliche und arretierbare Schutzgitter oberhalb der Transportstrecke für Fertiggaragen

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Maßnahmen gegen Absturz

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Hilfsmittel zur Verfügung, um Absturzunfällen entgegen zu wirken. Absturzunfälle beim Besteigen der Dächer der Fertiggaragen können zum Beispiel durch (Roll-)Gerüste und sicherheitsgerechte Aufstiege vermieden werden. Für Arbeiten an den Fertiggaragen stellen Sie zum Beispiel Podestleitern oder Leitern/Gerüste zu Verfügung.

  • Verhindern Sie möglichst das Besteigen der Fertiggaragen über Leitern. Ist dies nicht möglich, müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um die Leiter sicher besteigen zu können, zum Beispiel Einhängen der Leiter.

  • Für die notwendigen Arbeiten auf den Garagendächern sorgen Sie für geeignete Absturzsicherungen, zum Beispiel feste Geländer.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe, zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe und ggf. Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen werden.

  • Zur Vermeidung von Lärm führen Sie Lärmminderungsmaßnahmen durch

  • Durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Schalung sowie durch die Entfernung von losen Gegenständen von der Schalung, zum Beispiel abgelegtes Werkzeug, kann Lärm ebenfalls vermieden werden. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten

    • persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt

  • Bei notwendigen staubintensiven Tätigkeiten wie zum Beispiel "Betonkosmetik" stellen Sie geeignete Absauganlagen zur Verfügung, die den Staub am Entstehungsort aufnehmen.

  • Stellen Sie darüber hinaus geeignete persönliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Atemschutzmasken und Schutzbrillen zur Verfügung. Sorgen Sie für ausreichende Raumlüftung durch raumlufttechnische Anlagen.

  • Verwenden Sie möglichst Arbeitsstoffe, die keine gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung besitzen.

  • Sollte dies nicht möglich sein, sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel:

    • der Hautkontakt vermieden wird

    • Lagermengen der Stoffe am Arbeitsplatz gering zu halten sind

    • Zündquellen vermieden werden (Rauchverbot) und

    • die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes getroffen werden.

  • Setzen Sie, soweit möglich, gefahrstofffreie Arbeitsstoffe ein. Wenn dies nicht möglich ist, dann setzen Sie die Sicherungsmaßnahmen aus den Sicherheitsdatenblättern um und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten diesbezüglich.

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Abb. 86 In Abhängigkeit von der Länge der Fertiggaragen heranschwenkbare Schutzeinrichtung gegen Absturz

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Abb. 87 NEGATIV: Arbeiten ohne Absturzsicherung