DGUV Regel 113-602 - Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Betonschwellen

3.6.1
Betreiben von automatisierten Anlagen zur Herstellung von Betonschwellen

Für die Herstellung von Betonschwellen werden zwei grundsätzliche Verfahren verwendet.

Weichenschwellen werden auf langen Spannbahnen produziert. Bei der Herstellung von Weichenschwellen bestehen ähnliche Gefährdungen wie bei der Herstellung von Spannbetondecken auf Bahnen. Die eigentlichen Bahnschwellen werden in automatisierten Anlagen hergestellt. Diese Anlagen, Aggregate und Fördereinrichtungen, wie zum Beispiel Rollenbahnen und Manipulatoren, die zu einem Umlauf verbunden sind, bedeuten besondere Gefährdungen an den dort vorhandenen Arbeitsplätzen. Auch bei manuellen Tätigkeiten in der Produktion, der Reparatur und Wartung sind erhebliche Gefährdungen gegeben. Diese müssen mit entsprechenden Maßnahmen beseitigt bzw. minimiert werden.

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Abb. 71 automatisierte Spannstahlstation

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Abb. 72 automatisiertes Abstapeln

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herab fallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Verletzt werden durch bewegte Anlagenteile oder Produkte:

    • wegen fehlender Kenntnis oder Nichtbeachtung des Sicherheitskonzeptes der Hersteller

    • durch Umgehen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen

    • infolge betrieblicher Veränderungen des technologischen Ablaufs durch zum Beispiel Produkt- bzw. Anlagenerweiterung (Abweichung vom bzw. fehlende Einbindung in das Sicherheitskonzept des Herstellers)

    • durch nicht sicherheitsgerechte und nicht dokumentierte betriebliche schaltungs- und steuerungstechnische Veränderungen.

  • Psychische Belastung durch zum Beispiel Produktionsdruck und monotone Arbeit.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen (zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken) bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass:

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen insbesondere auch auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen hin und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • Restenergien berücksichtigen.

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.

  • Lassen Sie Ihre Beschäftigten durch den Anlagenhersteller in sein Sicherheitskonzept einweisen.

  • Gewährleisten Sie, dass vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich ist. Regeln Sie eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes.

  • Die Reichweite der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen kann verständlich durch Aushänge in der Anlage dargestellt werden (zum Beispiel durch Piktogramme oder Darstellung im Anlagenschema).

  • Führen Sie Veränderungen an den Anlagen in Übereinstimmung mit dem Sicherheitskonzept des Herstellers durch und binden Sie im Bedarfsfall den Hersteller mit ein.

  • Verringern Sie die Störanfälligkeit Ihrer Anlagen durch regelmäßige Wartung und Pflege.

  • Lassen Sie schaltungs-, steuerungs- und sicherheitstechnische Veränderungen nur durch fachkundiges, unterwiesenes und beauftragtes Fachpersonal vornehmen.

  • Sorgen Sie dafür, dass insbesondere schaltungs-, steuerungs- und sicherheitstechnische Veränderungen dokumentiert und unterwiesen werden.

  • Stellen Sie durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Konzepte eine Verringerung der psychischen Belastungen sicher (zum Beispiel rotierender Arbeitsplatzwechsel).

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Abb. 73 Herstellung Gleisschwelle

3.6.2
Vorbereitungsarbeiten an der Betonschwellenschalung

Die Vorbereitungsarbeiten bei der Herstellung der Betonschwelle umfassen die Stationen:

  • Reinigen der Form

  • Trennmittelaufgabe

  • Einbringen von Bewehrungselementen

  • Dübelplatz

  • Spannstahl einlegen und Wachsplatz

  • automatisierte Spannstation

  • manuelle Spannkraftmessung.

Hierbei treten eine Vielzahl von besonderen Gefährdungen auf.

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Abb. 74 Dübelstation

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • Merkblatt der BG RCI T008 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • beim Reinigen der Form, Aufbringen von Trennmittel, Dübeln, Einlegen von Bewehrungselementen und beim Wachsen:

    • mechanische Gefährdungen, wie z.B. Stoßen durch ungeschützt bewegte Maschinenteile an der Umlaufanlage

    • verletzt werden durch rotierende Teile von Handmaschinen, zum Beispiel Winkelschleifer

    • Staubbelastung

    • Lärmbelastung

    • klimatischen Belastungen

    • Hautverletzungen durch Abschürfungen an rauen oder scharfkantigen Oberflächen

    • Hautreizungen durch Produktionsmaterialien, zum Beispiel Beton und Trennmittel

    • Brand- und Explosionsgefahr durch die Verwendung von Trennmitteln

    • getroffen werden durch Materialteile und Flüssigkeiten

    • Stolpern und Stürzen durch herumliegende Materialien und Abfälle

    • Zwangshaltung am Dübel- und Wachsplatz

    • Verbrennungen und heiße Dämpfe am Wachsplatz

    • getroffen werden von reißenden Spannstählen bei

      • der Störungsüberprüfung im Automatikbereich

      • der manuellen Spannkraftmessung.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass bewegte Maschinenteile und Einrichtungen ständig durch geeignete Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Schutzgitter, Schaltmatten, Lichtschranken, elektrische Verriegelungen gesichert sind.

  • Setzen Sie nur Kipptische ein, bei denen ein Überkippen ausgeschlossen ist.

  • Achten Sie darauf, dass der Gefahrbereich des Kipptisches durch eine Bereichssicherung gesichert ist.

  • Ist der Gefahrbereich einsehbar, kann die Sicherheit während der gefahrbringenden Bewegung des Kipptisches zum Beispiel durch Tippschalter mit selbsttätiger Rückstellung gewährleistet werden.

  • Stellen Sie sicher, dass der Gefahrbereich beim Kippvorgang nicht betreten wird.

  • Handmaschinen sind möglichst zweihändig zu führen.

  • Verringern Sie die Staubbelastung durch wirksame Entstaubungstechnik.

  • Verringern Sie die Lärmbelastung durch technische Maßnahmen.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

  • Stellen Sie geeigneten Fuß-, Hand-, Augen- und ggf. Atemschutz zur Verfügung.

  • Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit.

  • Verwenden Sie möglichst Trennmittel, die keine gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung besitzen.

  • Sollte dies nicht möglich sein, sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel:

    • der Hautkontakt mit Trennmitteln vermieden wird

    • Lagermengen von Trennmitteln am Arbeitsplatz gering gehalten werden

    • Zündquellen vermieden werden (Rauchverbot) und

    • die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes getroffen werden.

  • Um die Belastung durch Zwangshaltungen zu reduzieren, ist das Personal in festgelegten Zeitabständen zu wechseln (Rotationsprinzip).

  • Begrenzen und kontrollieren Sie die Temperaturen regelmäßig am Wachsbad, um die Dampfentwicklung einzuschränken.

  • Veranlassen Sie, dass bei hohen Temperaturen geeignete Schutzkleidung, zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schürzen und Lederbekleidung, getragen werden.

  • Sorgen Sie für die sichere Handhabung beim Umgang mit Heißwachs, zum Beispiel beim Aufstellen, Einfüllen und Abstellen des Heißwachsbehälters.

  • Schützen Sie Ihre Beschäftigten für den Fall abreißender Spannstähle, zum Beispiel durch Prallwände und -platten.

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Abb. 75 Spannstahlmessung mit Schutzschürze und Prallwand

3.6.3
Betonieren, Erhärten, Entschalen, Aufplatten und Abstapeln der Betonschwellen

Diese Fertigungsverfahren sind überwiegend automatisiert. Lediglich der Bereich des Aufplattens, die Montage der Gleisbefestigungselemente, ist mit einer Vielzahl von manuellen Arbeiten verbunden. Hier gibt es viele manuell gesteuerte Transportprozesse und Fertigungsarbeiten, die erhöhte Verletzungsgefahr bedeuten. Danach erfolgen das automatische Abstapeln, Zusammenführen der Schwellen zu Tansporteinheiten und die Zuführung zum Lagerplatz.

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Abb. 76 Betonieren der Betonschwellen

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Abb. 77 Verschieben der Schalungen in die Härtekammer

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Lasthandhabungsverordnung

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • Merkblatt der BG RCI T008 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • mechanische Gefährdungen und Stoßen durch Bewegungen

    • des bzw. an Teilen des Betonverteilers

    • der Schalungen bzw. der erhärteten Schwellen beim

      • Betonierprozess

      • Erhärtungsprozess

      • Entschalen

      • Aufplatten

      • Abstapeln

      • Transport zum und vom Lagerplatz

  • Verletzungen durch schwebende/abstürzenden Lasten

  • Staubentwicklung durch erhärtete Betonreste beim Verdichtungsprozess

  • Lärm- und Vibrationsbelastung

  • Hautbelastung durch Beton

  • Hautverletzungen durch Abschürfungen, Holzsplitter an zum Beispiel anhaftenden Restbetonteilen

  • Hautreizungen durch Produktionsmaterialien, zum Beispiel Restbeton, Trennmittel und Trennmittelrückstände

  • getroffen werden durch zum Beispiel Betonspritzer

  • Stolpern und Stürzen wegen herumliegender Materialien und Abfälle

  • getroffen oder geschnitten werden durch rotierende Teile von betrieben Handmaschinen, zum Beispiel Schrauber

  • Verletzungen durch umfallende, abstürzende Stapelhölzer/Kanthölzer

  • witterungsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch Zug, Nässe und Kälte beim Transport der Schwellen ins Freie

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 78 Aufplatten

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Abb. 79 Lagerplatz für die Betonschwellen

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

An automatisierten Anlagen haben Sie folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken, Trittschaltmatten bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass:

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind und der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere auch auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen hin und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • "Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern"

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • "Restenergien berücksichtigen".

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.

  • Verhindern Sie Aufenthalt und Arbeiten unter schwebenden Lasten.

  • Sorgen Sie für von Betonresten gereinigte Schalungen.

  • Verringern Sie die Staubbelastung durch wirksame Entstaubungstechnik.

  • Verringern Sie die Lärmbelastung durch technische Maßnahmen, zum Beispiel Lärmschutzkapsel.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe) und ggf. Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen werden.

  • Handmaschinen sind möglichst zweihändig zu führen.

  • Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit.

  • Um die Belastung durch Zwangshaltungen zu reduzieren ist das Personal in festgelegten Zeitabständen zu wechseln.

  • Stellen Sie für die Verkehrswege sicherheitsgerechte Übergänge über Schwellentransportbahnen zu Verfügung.

  • Sicherungsstangen, zum Beispiel Rungen gegen abstürzende Stapelhölzer verwenden.

  • Achten Sie darauf, dass in Ausfahrbereich witterungsbedingt Wetterschutzkleidung getragen wird.