BGHM-I 102 - Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6 - 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Sollten Personen ihren Pflichten nicht nachkommen, kann dies rechtliche Folgen haben nach:

  • Strafrecht

  • Ordnungswidrigkeitsrecht

  • Arbeitsrecht

  • Zivilrecht

Nach einem Unfall kommt das Strafrecht zur Anwendung: Bei einer fahrlässigen Körperverletzung kann der Staatsanwalt gegen die verursachende Person ermitteln. Je nach Umständen rechnet man für die verursachende Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe. Kommt es zu einer Körperverletzung mit Todesfolge, muss der Staatsanwalt ermitteln. Die Freiheitsstrafe kann in diesem Fall sogar bis zu 5 Jahre betragen und die Geldstrafe entsprechend höher ausfallen.

Betroffene können sogar bestraft werden, wenn es zu keinem Schadensereignis gekommen ist. Ein Bußgeld ist auch möglich, wenn nur ein fahrlässiger Verstoß gegen eine bußgeldbewehrte Vorschrift vorliegt. Ein Bußgeld kann ebenfalls die Folge sein, wenn die Verantwortlichen gegen eine Einzelanordnung verstoßen. Eine Gefährdungsbeurteilung kann z. B. vom Amt für Arbeitsschutz oder von der Gewerbeaufsicht angeordnet werden. Die Geldbuße beträgt bei einem Verstoß gegen eine Anordnung bis zu 25.000 €.

Aufgrund einer Pflichtverletzung im Arbeitsschutz besteht nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen die Möglichkeit, Personen abzumahnen oder zu entlassen.

Das Zivilrecht eröffnet der Berufsgenossenschaft zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit die Möglichkeit, die Auslagen bei den Betroffenen einzufordern.