BGHM-I 102 - Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel

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Anhang 3 - 10.3 Anhang 3: Ausführungen zu psychischen Faktoren

Psychische Belastung und deren Auswirkungen als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung

Die Analyse, Bewertung und menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich psychischer Belastung und deren Auswirkung erfolgt mit dem Ziel, unter anderem durch die Vermeidung von Fehlbeanspruchungsfolgen die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu stärken (Gefährdungsbeurteilung) sowie die Anzahl von Verletzungen und Arbeitsunfällen zu verringern.

Handlungsfelder, Modell und Begriffe

Auf Grund eines komplexen multifaktoriellen Ursachen-Wirkung-Geschehens ist es jedoch zu einseitig, die Veränderung der psychischen Belastungssituation in der Arbeitswelt als eindeutige Ursache für die Zunahme von Diagnosen psychischer Störungen anzusehen.

Eine konsensorientierte Vorgehensweise beim Thema "Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz" wird durch eine Aufteilung in 2 separate Handlungsfelder unterstützt:

  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie die Ableitung von Maßnahmen und deren Wirksamkeitsprüfung hinsichtlich psychischer Belastung mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu verbessern (Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG)

  • betriebliche Handlungskonzepte für das Erkennen von, den Umgang mit und die Integration von psychisch beeinträchtigten bzw. erkrankten Beschäftigten

Psychische Belastungsfaktoren sind Einwirkungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Psyche (Wahrnehmen, Denken, Fühlen, Verhalten u. a.) nehmen. Sie können sowohl aus der Arbeitswelt als auch aus dem Privatleben resultieren.

Die Reaktion (Beanspruchung) der einzelnen Personen auf solche Einwirkungen hängt stark von ihren Leistungsvoraussetzungen sowie von anderen Einwirkungen ab. Über- bzw. Unterforderungen können zu Fehlbeanspruchungsfolgen bzw. zu Effekten wie Stress, Monotonie, psychische Sättigung oder psychische Ermüdung führen, die unter Umständen bei häufigem Auftreten langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen wie beispielsweise Schlafprobleme bewirken können.

Gleichzeitig kann dieselbe psychische Belastung bei Beschäftigten mit anderen Ressourcen - dies könnte auch dieselbe Person in einer anderen Situation sein - beispielsweise Reaktionen wie Glück, Anregungen und, langfristig betrachtet, Kompetenzentwicklung oder Motivationsverbesserungen hervorrufen.

Eine Vielzahl arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse belegt, dass Arbeit und deren Bedingungen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Die Unternehmen müssen Arbeit gestalten, d. h. Beschäftigte dürfen durch deren Ausführung keinen Schaden erleiden, sie sollten möglichst wenig Beeinträchtigungen erleben und idealerweise sollte Arbeit Gesundheit und Persönlichkeit fördern.

Integration psychischer Belastung und Beanspruchung in die Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsbedingungen unter Beachtung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse sind die Basis des Arbeitsschutzes.

Der Prozess einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz kann als KVP-Projekt gesteuert werden.

Grundvoraussetzung einer nachhaltigen Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, insbesondere bezogen auf psychische Faktoren, ist ein betrieblicher Konsens hinsichtlich Zielen, Vorgehensweise und Handlungsrahmen. Dieser kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben und veröffentlicht werden. Ein solcher Konsens schafft Handlungssicherheit und das notwendige Vertrauen. Die Minimalanforderungen haben die Sozialpartner einvernehmlich in der Gemeinsamen Erklärung zur Psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt festgeschrieben.

Die Auswahl von Instrumenten/Verfahren sollte von den Antworten auf folgende Fragestellungen bestimmt werden:

  1. 1.

    Welche Schutz- und Unternehmensziele werden mit der Berücksichtigung arbeitsbedingter psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung verfolgt?

  2. 2.

    Sollen psychische Belastung und deren Auswirkungen (Beanspruchung/Beanspruchungsfolgen) erfasst sowie als Ansatzpunkte für Präventionsmaßnahmen genutzt werden?

  3. 3.

    Wer soll in die Analyse und Bewertung einbezogen werden - Führungskräfte, Beschäftigte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen?

  4. 4.

    Wie sollen die Erfassung, Analyse und Bewertung durchgeführt werden (Beobachtungen, Interviews, Fragebogenaktion, Workshops)?

Gleichzeitig empfiehlt sich eine vorherige grundsätzliche Reflexion der im Unternehmen vorkommenden Faktoren, da auch ein sehr gutes Instrument nur etwas über die gemessenen Sachverhalte aussagen kann. Belastungsfaktoren, die im Unternehmen auftreten, die vielleicht auch von großer Bedeutsamkeit und nicht Betrachtungsgegenstand des ausgewählten Verfahrens/Instrumentes sind, werden dann in eine entsprechende Beurteilung nicht einbezogen. Es kann dabei zu einer Verfälschung der Ergebnisse kommen. Hilfsmittel zur qualitativen Beurteilung von Instrumenten sind mögliche vorhandene Aussagen zu deren Qualität, Gültigkeit und Genauigkeit.

Vor der eigentlichen Durchführung sind die dialogorientierte Information und Schulung der Beschäftigten hilfreich. Ausgewählte Vorgehensweisen, Verfahren und Maßnahmen sollten anfangs in einzelnen Arbeitsbereichen erprobt werden, die im ASA festgelegt werden.

Die zusammenfassende Betrachtung mehrerer Arbeitsplätze hilft, eine Vertrauensbasis herzustellen, die das wichtige Erfassen von Auswirkungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglich macht.

Bei der Beurteilung der einzelnen Faktoren ist zu berücksichtigen, dass die meisten Faktoren auch mit ungünstigen Ausprägungen in der betrieblichen Situation vorkommen (z. B. einzelne Stunden/Tage mit großem Aufgabenvolumen), jedoch die Häufigkeit und Dauer des Auftretens (dauerhaft hohe Arbeitsintensität) einen ganz entscheidenden Einfluss darauf hat, ob diese zu negativen Auswirkungen in Form von Fehlbeanspruchungsfolgen führen oder nicht.

Die Ableitung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen sollte auf der Basis der (bekanntzugebenden) Ergebnisse unter Beteiligung der Beschäftigten erfolgen.

Eine regelmäßige Überprüfung der dokumentierten Gefährdungsbeurteilung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Auch der Prozess der Beurteilung und die ausgewählten Instrumente sollten regelmäßig einer Wirksamkeitskontrolle unterzogen werden.

Ausgewählte, häufig vorkommende psychische Belastungsfaktoren und deren Quellen

Die Konzentration auf eine Betrachtung branchentypischer psychischer Belastungsfaktoren kann hilfreich sein. In der Folge sind diese exemplarisch aufgeführt:

Arbeitstätigkeiten lassen sich u. a. durch folgende psychisch wirkenden Merkmale charakterisieren:

  • Vollständigkeit der Aufgabe

  • Handlungsspielraum

  • Variabilität (Abwechslungsreichtum)

  • Information/Informationsangebot

  • Verantwortung

  • Qualifikation

  • Emotionale Inanspruchnahme

Die Arbeitsorganisation wird zumeist durch folgende psychische Einflussfaktoren determiniert:

  • Arbeitszeit

  • Arbeitsablauf

  • Kommunikation/Kooperation

Einige Faktoren, die aus den sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz oder den Rahmenbedingungen resultieren, verändern sich meist schneller als tätigkeitsbezogene Merkmale. Sie sollten deshalb auch häufiger reflektiert werden. Dazu gehören:

  • Kollegen

  • Vorgesetzte

Die systematische Reflexion der spezifischen psychischen Belastung, die sich aus den sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz ergibt, erweist sich häufig als besonders schwierig, da auch hier von einer begrenzten zeitlichen Stabilität der Belastungssituation auszugehen ist, die häufig auch in der Wahrnehmung der Betroffenen stark variiert und meist nicht allein durch Beobachtungen bzw. Bewertungen Dritter beurteilt werden kann. Hier sollten daher die Beschäftigten einbezogen werden. Auch die systematische Ableitung von Maßnahmen bedarf einerseits klarer betrieblicher Vorgaben, z. B. in Form von Betriebsvereinbarungen, aber andererseits die zwingende Bereitschaft der Einzelnen, Verhaltensmodifikationen vorzunehmen.

Auch in der Arbeitsumgebung/am Arbeitsplatz gibt es verschiedene Faktoren, die die Psyche der Beschäftigten beeinflussen. Dazu gehören:

  • physikalische und chemische Faktoren (Lärm/Beleuchtung/Gefahrstoffe)

  • physische Faktoren

  • Arbeitsplatz und Informationsgestaltung

  • Arbeitsmittel

Führungskräfte unterliegen auf Grund ihrer spezifischen Aufgaben psychischen Belastungen, mit denen Beschäftigte ohne Personalverantwortung häufig weniger Berührungspunkte haben. Deshalb sollten bei diesen u. a. Faktoren wie:

  • Verantwortung

  • Entscheidungsfreiheit

  • Führungsspanne

Beachtung finden.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und Beanspruchung ist eine gut zu bewältigende, interessante Aufgabe, die neben der Erfüllung der gesetzlichen Forderungen nach einer ganzheitlichen Betrachtung des Arbeitssystems auch die Möglichkeit eröffnet, nichtmonetäre Arbeitsanreize zu identifizieren sowie die Leistungsbereitschaft, Beschäftigungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten zu fördern.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten und informieren die betrieblichen Akteure bei der Prozessgestaltung sowie Verfahrens- und Instrumentenauswahl:

www.bghm.de webcode/Suchwort: 234.

Daneben helfen allgemeine Festlegungen der Gemeinsamen Arbeitsschutz-Strategie (www.gda-psyche.de), die Datenbank "Toolbox" der BAuA sowie Handlungshilfen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, sich für ein passendes Instrument / Verfahren zu entscheiden.