BGHM-I 102 - Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel

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Anhang 2 - 10.2 Anhang 2: Gefährdungs-Check

GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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1mechanische Gefährdungen
1.1ungeschützt bewegte Maschinenteile
Hinweis:
  • Fangstellen

  • Einzugsstellen

  • Quetschstellen

  • Scherstellen

  • Schneidstellen

  • Stichstellen

  • Stoßstellen

1.1.1-Werden die Gefahrstellen durch eine Schutzeinrichtung gesichert?n / j j
1.1.2-Werden die Sicherheitsabstände eingehalten?n / j j
1.1.3-Können die vorhandenen oder entstehenden Gefahrstellen erkannt werden?n / j j
1.1.4-Werden die vorhandenen elektrischen bzw. mechanischen Verriegelungen aktiviert?n / j j
1.1.5-Kann verhindert werden, die Schutzeinrichtungen zu umgehen oder gar außer Betrieb zu setzen?n / j j
1.1.6-Wird in besonderen Situationen (z. B. Instandhaltung, Werkzeugwechsel) verhindert, dass weitergehende Gefahren entstehen?n / j j
1.2Teile mit gefährlichen Oberflächen
Hinweis:
  • Ecken, Kanten

  • Rauigkeit

  • Spitzen, Schneiden

1.2.1-Sind die Beschäftigten vor scharfkantigen, spitzen oder rauen Teilen geschützt? Dies kann erreicht werden durch technische Hilfsmittel, technische Schutzeinrichtungen oder PSA.n / j j
1.2.2-Werden Gefährdungen bei lichtdurchlässigen Flächen von Türen durch bruchsichere Werkstoffe verhindert?n / j j
1.3bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel
Hinweis:
  • Abstürzen

  • Anfahren

  • Aufprallen

  • falsch bemessene und schlecht gekennzeichnete Verkehrswege

  • Überfahren

  • Umkippen

1.3.1-Wurde die Tragfähigkeit des Transportmittels berücksichtigt?n / j j
1.3.2-Sind für Ihr Ladegut die Kippsicherheit und uneingeschränkte Fahrsicherheit sichergestellt?n / j j
1.3.3-Werden die Transportwege freigehalten?n / j j
1.3.4-Kann die notwendige Sicherheit für den Benutzer sichergestellt werden, indem die Verkehrswege ausreichend bemessen bzw. gekennzeichnet sind? Gilt dies auch für die angrenzenden Arbeitsbereiche?n / j j
1.3.5-Besteht vor Türen, Toren und Durchgängen mindestens ein Abstand von 1 m zu den Verkehrswegen von Fahrzeugen?n / j j
1.3.6-Ist links und rechts der Verkehrswege für Fahrzeuge mindestens noch ein Sicherheitsabstand von 50 cm für Personen? Ist es bei regem Fußgängerverkehr sogar ein Abstand von mindestens 75 cm?n / j j
1.3.7-Sind die Verkehrswege in Arbeits- und Lagerräumen mit mehr als 1000 m2 deutlich gekennzeichnet? n / j j
1.3.8-Ist sichergestellt, dass sich alle Fahrzeuge in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befinden? Werden Stürze von Transportmitteln vermieden?n / j j
1.3.9-Werden die Transportmittel nur von geeigneten und ausgebildeten Personen geführt?n / j j
1.4unkontrolliert bewegte Teile
Hinweis:
  • berstende und wegfliegende Teile

  • gleitende Teile

  • herabfallende oder sich lösende Teile

  • kippende Teile

  • pendelnde Teile

  • rollende Teile

  • unter Druck austretende Medien

1.4.1-Ist sichergestellt, dass Arbeitsgegenstände, Arbeitsmittel oder Teile aufgrund ihrer ungünstigen Schwerpunktlage nicht kippen können? Dies kann gewährleistet werden durch Anfahrschutz, ebene Flächen oder Kippsicherungen.n / j j
1.4.2-Existieren Hilfsmittel, die ein Gleiten oder Rollen verhindern? Oder sind Hilfsmittel vorhanden, die die rollenden oder gleitenden Teile auffangen können? Sind diese Hilfsmittel wirksam? Zu den wirksamen Hilfsmitteln gehören unter anderem Anfahrschutz und Wegrollsicherungen wie z. B. Keile.n / j j
1.4.3-Sind Werkzeuge und andere Arbeitsmaterialien sicher gelagert?n / j j
1.4.4-Werden Ladungen korrekt gesichert?n / j j
1.4.5-Ist Transportgut sicher zu befördern?n / j j
1.4.6-Handelt es sich um geeignete Lastaufnahmeeinrichtungen?n / j j
1.4.7-Sind Schutzeinrichtungen wie Auffangeinrichtungen und Schutzwände vorhanden, die herabfallende Teile ausreichend auffangen?n / j j
1.4.8-Wird die Gefahr durch austretende und unter Druck stehende Medien verhindert?n / j j
1.5Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken
Hinweis:
  • herumliegende Teile

  • nasse Trittflächen

  • Unebenheiten, Höhenunterschiede

  • unzureichende Form und Größe der Trittfläche

  • Verunreinigungen wie Öl oder Fett

  • witterungsbedingte Glätte

1.5.1-Ist dafür gesorgt, dass die Transportwege und Arbeitsflächen weder verstellt noch eingeengt und absolut trittsicher sind?n / j j
1.5.2-Besteht die Gefahr, über Kabel oder Leitungen zu stolpern?n / j j
1.5.3-Wurden Gitterroste gegen Abheben und Verschieben abgesichert?n / j j
1.5.4-Sind die Trittflächen ausreichend groß und in der Form geeignet, damit es nicht zu Fehltritten kommt?n / j j
1.5.5-Wenn Gefährdungen nicht vollkommen zu vermeiden sind, wurden die Stellen dementsprechend gekennzeichnet wie z. B. durch Farbe, Hinweisschilder oder geeignete Beleuchtung?n / j j
1.6Absturz
Hinweis:
  • ungesicherte Absturzkanten

  • ungesicherte Öffnungen

  • unzureichende Standsicherheit

  • unzureichende Tragfähigkeit

1.6.1-Sind die hochgelegenen Arbeitsplätze und deren Zugänge standsicher? Ist z. B. Folgendes vorhanden: Stabile Schwerpunktlage, Verankerung, tragfähiger Untergrund, funktionsfähige Feststelleinrichtung, Berücksichtigung äußerer Einwirkungen?n / j j
1.6.2-Ist für hochgelegene Arbeitsplätze und deren Zugänge die Tragfähigkeit gegeben? Beispiele: Aufbau nach Herstellerangaben, Sichtprüfung auf Verschleiß und Korrosion, richtige Abmessung und Einhalten der Belastungsgrenzwerten / j j
1.6.3-Kommt man sicher zu den hochgelegenen Arbeitsplätzen? Beispiele: über Treppen, Laufstege, Treppentürme oder Steigleiternn / j j
1.6.4-Befinden sich Absturzsicherungen an den hochgelegenen Arbeitsplätzen und deren Zugängen? Geeignet dafür sind z. B. Geländer und Abdeckungen.n / j j
1.6.5-Sind die Absturzsicherungen so bemessen, dass sie die zu erwartenden Kräfte aufnehmen können?n / j j
1.6.6-Sind die Absturzsicherungen so gestaltet, dass niemand hindurchfallen kann?n / j j
1.6.7-Sind an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen Beschäftigte versinken können, unabhängig von der Absturzhöhe, Absturzsicherungen angebracht, die verhindern, dass Beschäftigte hineinfallen können?n / j j
1.6.8-Werden bei Bauarbeiten Absturzsicherungen ab 1 m Absturzhöhe an freiliegenden Treppen incl. Absätzen, an Wandöffnungen und an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen verwendet?n / j j
1.6.9-Werden bei Bauarbeiten Absturzsicherungen ab 2 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen verwendet? Es gibt folgende Ausnahmen: Ab 3 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und ab 5 m Absturzhöhe beim Mauern "über die Hand" und bei Arbeiten an Fenstern.n / j j
1.6.10-Sind Hubarbeitsbühnen immer standsicher aufgestellt? Werden sie vorschriftsgemäß bedient? Sind sie geprüft?n / j j
1.6.11-Werden Boden- und Deckenöffnungen ebenfalls durch Absturzsicherungen gesichert?n / j j
1.6.12-Es gibt hochgelegene Arbeitsplätze, die eine Absturzsicherung nicht zulassen. Ist in solchen Fällen der Schutz vor Absturz auf eine andere Art und Weise gesichert, wie z. B. durch PSA gegen Absturz?n / j j
1.6.13-Ist gewährleistet, dass Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen nur durchgeführt werden, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit nicht beeinträchtigen (z. B. bei Schnee, Glätte oder starkem Wind)?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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2elektrische Gefährdungen
2.1elektrischer Schlag
Hinweis:
  • Berühren leitfähiger Teile, die im Fehlerfall unter Spannung stehen

  • Berühren unter Spannung stehender Teile

2.1.1-Wurden die Arbeitsmittel den Betriebsbedingungen und den äußeren Einwirkungen entsprechend ausgewählt? Sind u. a. die IP-Schutzart und der mechanische Schutz korrekt ausgewählt?n / j j
2.1.2-Verwenden die Beschäftigten die elektrischen Arbeitsmittel immer bestimmungsgemäß?n / j j
2.1.3-Ist der Basisschutz vorhanden und ausreichend? Basisschutz ist der Schutz gegen direktes Berühren. Zur Sicherheit tragen bei: Isolierung, Abdeckung und sicherer Abstand.n / j j
2.1.4-Ist der Fehlerschutz durchgeführt und wirksam? Fehlerschutz ist der Schutz bei indirektem Berühren. Dieser kann gewährleistet werden durch Schutz durch Abschaltung oder Meldung bzw. Schutzisolierung.n / j j
2.1.5-Ist der Zusatzschutz (wenn erforderlich) vorhanden und wirksam? Zusatzschutz ist eine Ergänzung der Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren bei Basis- und Fehlerschutzversagen. Schutz wird gewährleistet u. a. durch Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) I∆N ≤ 30 mA.n / j j
2.1.6-Ist der geforderte Schutz bei erhöhter elektrischer Gefährdung vorhanden und wirksam? Geeignet sind Kleinspannung mittels SELV oder PELV, Schutztrennung und Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) mit I∆N ≤ 30 mA.n / j j
2.1.7-Ist sichergestellt, dass die Arbeiten an aktiven Teilen erst nach erfolgreichem Herstellen des spannungsfreien Zustands durchgeführt werden ( z. B. durch Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen und kurzschließen sowie benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken)?n / j j
2.1.8-Manchmal ist das Herstellen eines spannungsfreien Zustands bei Arbeiten an aktiven Teilen nicht möglich. Werden dann sichere Verfahren z. B. nach TRBS 2131-1, DIN VDE 0105-100 Abschnitt 6.3 durchgeführt?n / j j
2.1.9-Sollte in der Nähe von unter Spannung stehenden Anlagen gearbeitet werden, so müssen die festgelegten Sicherheitsabstände eingehalten werden. Ist dies gewährleistet?n / j j
2.1.10-Wird doch in der Nähe aktiver Teile gearbeitet (Sicherheitsabstände nicht einhaltbar), so ist eine der folgenden Maßnahmen anzuwenden: Sicherstellung des spannungsfreien Zustands oder Schutz gegen zufälliges Berühren durch isolierte Umhüllung, Kapselung, Abdeckung oder sonstige Schutzeinrichtung.n / j j
2.1.11-Werden im Rahmen von Bau- und Montagearbeiten bei der Bereitstellung und Benutzung von elektrischen Arbeitsmitteln die besonderen Umgebungsbedingungen berücksichtigt ? Beispiele: Schalt- und Verteileranlagen, Leitungsroller, handgeführte Elektrowerkzeuge, Leuchten.n / j j
2.1.12-Werden im Rahmen von Bau- und Montagearbeiten zur Versorgung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur Stromkreise benutzt, die durch Schaltgeräte freigeschaltet werden können?n / j j
2.1.13-Werden im Rahmen von Bau- und Montagearbeiten Arbeitsmittel nur an zugeordnete Speisepunkte angeschlossen, wie z. B. Baustromverteiler, Ersatzstromerzeuger oder Transformatoren mit getrennten Wicklungen?n / j j
2.1.14-Werden im Rahmen von Bau- und Montagearbeiten nur bewegliche Gummischlauchleitungen mit der Bezeichnung H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart verwendet? Handgeführte elektrische Arbeitsmittel mit Anschlussleitung bis 4 m dürfen auch mit Schlauchleitungen des Typs H05RN betrieben werden. Auch diese sind Gummischlauchleitungen.n / j j
2.1.15-Werden Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vor Inbetriebnahme, nach Reparaturen und in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt?n / j j
2.1.16-Arbeiten nur Personen an elektrischen Anlagen, die aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung die auftretenden elektrischen Gefährdungen erkennen und erforderliche Schutzmaßnahmen einleiten können?n / j j
2.2Lichtbögen
Hinweis:
  • ungeeignete Messgeräte

  • Kurzschlüsse

  • Schalthandlungen unter Last

2.2.1-siehe 2.1.1 - 2.1.16n / j j
2.2.2-Wird bei Schalthandlungen unter Last die PSA benutzt?n / j j
2.2.3-Wird beim Ziehen von NH-Sicherungen - falls erforderlich - ebenfalls die PSA benutzt?n / j j
2.2.4-Kommen geeignete Messgeräte zum Einsatz (Cat III, Cat IV)?n / j j
2.3elektrostatische Aufladungen
Hinweis:
  • Funkenbildung bei Entladung von elektrostatisch aufgeladenen Personen

  • Funkenbildung bei mechanischer Ladungstrennung

  • Prozessbedingtes Auftreten z. B. beim Zerkleinern, Versprühen, Zerstäuben, Strömen, Fördern, Abfüllen, Trennen und Reiben

2.3.1-Ist abgesichert, dass keine zündfähigen Entladungen auftreten können?n / j j
2.3.2-Werden gefährliche Aufladungen vorbeugend vermieden? Wenn dies nicht möglich ist, werden sie dann gefahrlos abgeleitet?n / j j
2.3.3-Gewährleisten Anlagenteile und Einrichtungen, dass durch sie eine explosionsfähige Atmosphäre nicht gezündet werden kann?n / j j
2.3.4-Gewährleisten sicherheitsrelevante Steuerungen, dass sie durch elektrostatisch aufgeladene Beschäftigte nicht beeinträchtigt werden?n / j j
2.3.5-Erfolgt ein Potenzialausgleich zwischen allen leitfähigen Ausrüstungsteilen? Das heißt, sind diese Teile miteinander verbunden und geerdet?n / j j
2.3.6-Tragen die Beschäftigten leitfähige Kleidungsstücke und Sicherheitsschuhe mit leitfähiger Sohle?n / j j
2.3.7-Ist sichergestellt, dass der Fußboden ausreichend leitfähig ist?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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3Gefahrstoffe
3.1Gase
3.2Dämpfe
3.3Aerosole (z. B. Stäube, Rauche, Nebel)
3.4Flüssigkeiten
3.5Feststoffe
Hinweis:
  • Gefährdung durch Einatmen

  • Gefährdung durch Verschlucken

  • Gefährdung durch Einwirkung auf Schleimhäute (z. B. Augen)

  • Gefährdung durch Einwirkung auf die Haut durch

    • abrasive Hautreinigung

    • Hautaustrocknung

    • hautreizende und sensibilisierende Stoffe

    • Lösungsmittel

    • Nässe

    • Öle, Fette

    • Kühlschmierstoffe

    • Säure, Laugen

    • starke Verschmutzung

3.x.1-Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten während ihrer Tätigkeit keinen Gefahrstoffen ausgesetzt sind?n / j j
3.x.2-Ist sichergestellt, dass auch verfahrensbedingt keine Gefahrstoffe entstehen?n / j j
3.x.3-Können durch Anwendung anderer Verfahren Gefahrstoffe gänzlich vermieden oder können die Gefahrstoffe durch andere Arbeitsstoffe ersetzt werden?n / j j
3.x.4-Liegen Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen vor?n / j j
3.x.5-Liegt ein Gefahrstoffverzeichnis vor?n / j j
3.x.6-Wurden vorhandene Gefahrstoffe und Zubereitungen korrekt gekennzeichnet?n / j j
3.x.7-Sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der ermittelten Gefährdung festgelegt:n / j j
  • Grundpflichten bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen (§ 7)

  • allgemeine Schutzmaßnahmen bei geringer Gefährdung und "normaler" Gefährdung (§ 8)

  • zusätzliche Schutzmaßnahmen bei "erhöhter" Gefährdung (§ 9)

  • besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 (§ 10)?

3.x.8-Existieren weitere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkung (d. h. insb. gegen Brand- und Explosionsgefahren)?n / j j
3.x.9-Sind die Beschäftigten im Arbeitsbereich und in den Nachbarbereichen geschützt (z. B. geschlossene Anlagen, Absaugung, Lüftung, ggf. PSA, Expositionszeitbeschränkung) und sind sie über die Gefährdungen und die möglichen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit den Gefahrstoffen informiert (z. B. über Betriebsanweisung und Unterweisung)?n / j j
3.x.10-Liegen Messungen der gefährlichen Stoffe in der Luft vor und werden die Arbeitsplatzgrenzwerte sicher eingehalten?n / j j
3.x.11-Erfolgen eine sichere Lagerung und Entsorgung der Gefahrstoffe?n / j j
3.x.12-Existieren Maßnahmen gegen Unfälle und Betriebsstörungen, die mit hohen Gefahrstoffkonzentrationen verbunden sein können?n / j j
3.x.13-Erfolgt eine Reinigung der Arbeitsmittel den hygienischen Anforderungen entsprechend?n / j j
3.x.14-Halten die Beschäftigten die ermittelten Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen ein, z. B. Rauch-, Ess- und Trinkverbot?n / j j
3.x.15-Kennen die Beschäftigten die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf die Haut und den Körper?n / j j
3.x.16-Werden den Beschäftigten geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung gestellt ? Werden diese benutzt?n / j j
3.x.17-Hängen tätigkeitsbezogene Hautschutzpläne gut sichtbar in der Nähe der Arbeitsplätze aus?n / j j
3.x.18-Wird bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt bzw. angeboten?n / j j
3.x.19-Wird verhindert, dass die Beschäftigten Arbeiten im feuchten Milieu mit ihren Händen ausführen ?n / j j
3.x.20-Ist die Tragedauer von flüssigkeitsdichten Handschuhen auf das zwingend notwendige Maß reduziert?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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4biologische Gefährdungen
4.1Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen
Hinweis:
  • dazu zählen: Bakterien, Viren, Pilze

  • Infektion durch Umgang mit infizierten oder kontaminierten Materialien, Menschen oder Tieren

4.1.1-Ist es möglich, dass die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit unbeabsichtigt oder beabsichtigt mit krankheitserregenden Biostoffen in Verbindung kommen (wie bei Tätigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Krankenhaus, Biotechnologie, Abfall- oder Abwasserwirtschaft)?n / j j
4.1.2-Ist sicher, dass die gefährlichen Biostoffe nicht durch nicht oder weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können?n / j j
4.1.3-Ist eine Einstufung des Gefährdungspotenzials der Biostoffe vorgenommen worden, und werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen über die allgemeinen Hygieneregeln hinaus eingehalten?n / j j
  1. 1.

    Freisetzen von Biostoffen vermeiden,

  2. 2.

    sichere Arbeitsverfahren, Begrenzung der Exponierten, Exposition auf ein Minimum reduzieren,

  3. 3.

    zusätzliche PSA zur Verfügung stellen, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.

4.1.4-Erfolgt die Reinigung der Arbeitsstätten den hygienischen Anforderungen entsprechend?n / j j
4.1.5-Wurden entsprechend der Schutzstufe die erforderlichen Maßnahmen festgelegt, die bei Betriebsstörungen, Notfällen und Unfällen notwendig sind?n / j j
4.1.6-Wurde eruiert, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen notwendig ist?n / j j
4.1.7-Werden die Beschäftigten geimpft, wenn sie in tropischen und subtropischen Gebieten eingesetzt werden?n / j j
4.2Sensibilisierende und toxische Wirkungen von Mikroorganismen
Hinweis:
  • Gefährdung durch Einatmen

  • Gefährdung durch Hautkontakt

  • Gefährdung durch Verschlucken

4.2.1-Wird Folgendes verhindert: Schimmelbildung, Staub- oder Nebeleinwirkung, Bildung von Faulgasen? Letztere entstehen insbesondere in wässrigen Systemen, z. B. wassergemischten Kühlschmierstoffen und Lackabscheidewänden.n / j j
4.2.2-Ist sicher, dass nur Geräte zur Luftbefeuchtung eingesetzt werden, die keine Schimmel- oder Schmutzbeläge und keine Schlamm- oder Staubablagerungen aufweisen?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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5Brand- und Explosionsgefährdungen
5.1brennende Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
Hinweis:
  • Brandausbreitung

  • Brandentstehung

5.1.1-Wurde eruiert, ob leichtentzündliche oder selbstentzündliche Arbeitsstoffe an den Arbeitsplätzen der Beschäftigten vorhanden sind?n / j j
5.1.2-Ist sichergestellt, dass maximal nur so viele der o. g. Stoffe direkt am Arbeitsplatz gelagert werden, wie für den Fortgang der Arbeit erforderlich sind?n / j j
5.1.3-Ist sichergestellt, dass die o. g. Stoffe nicht mit Zündquellen in Berührung kommen?n / j j
5.1.4-Haben feuergefährdete Bereiche eine entsprechende Kennzeichnung, die deutlich erkennbar und dauerhaft ist?n / j j
5.1.5-Je nach Brandgefährdung und Größe: Sind die erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden und geprüft sowie gekennzeichnet und leicht zugänglich?n / j j
5.1.6-Können die Beschäftigten die Feuerlöscheinrichtungen bedienen?n / j j
5.1.7-Ist ein Alarmplan für den Brandfall vorhanden, und kennen die Beschäftigten die notwendigen Maßnahmen und Verhaltensregeln?n / j j
5.2explosionsfähige Atmosphäre
Hinweis:
  • durch Dämpfe

  • durch Gase

  • durch Nebel

  • durch Stäube

5.2.1-Wurde ermittelt, ob brennbare Stoffe wie Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube vorhanden sind und ob durch ausreichende Verteilung in der Luft ein explosionsfähiges Gemisch entstehen kann?n / j j
5.2.2-Sind Maßnahmen festgelegt worden, die die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge verhindern oder einschränken?n / j j
Hilfreiche Maßnahmen:
  • Vermeiden von Stoffen, die explosionsfähige Gemische bilden

  • Konzentrationsbegrenzung

  • Inertisierung

  • Belüftungsmaßnahmen

  • Überwachung der Konzentration

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Staubablagerungen

5.2.3-Sind Maßnahmen festgelegt, die die Entzündung dieser explosionsfähigen Atmosphäre verhindern?n / j j
Maßnahmen können sein:
  • Zoneneinteilung explosionsfähiger Bereiche (Zone 0,1,2 bzw. 20,21,22)

  • Vermeiden von Zündquellen

  • Ermittlung möglicher Zündquellenarten

  • Festlegung von Schutzmaßnahmen

5.2.4-Sind Maßnahmen festgelegt, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken?n / j j
Hilfreiche Maßnahmen:
  • explosionsfeste Bauweise

  • Explosionsdruckentlastung

  • Explosionsunterdrückung

  • Verhinderung der Flammen und Explosionsübertragung

  • flammendurchschlagsichere Einrichtungen für Gase, Dämpfe und Nebel

  • Entkopplungseinrichtung für Stäube

5.2.5-Sind solche Maßnahmen festgelegt, die die bisher genannten durch Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, wie z. B. Prozessleittechnik, aufrechterhalten?n / j j
5.2.6-Ist sichergestellt, dass nur solche Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, die unter den tatsächlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ausschließlich dafür geeignet sind? Es wird auf die Gerätekategorien verwiesen.n / j j
5.2.7-Erfolgte eine Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche? Ist die Kennzeichnung deutlich erkennbar und dauerhaft?n / j j
5.2.8-Ist ein Explosionsschutzdokument vorhanden? Ist es aktuell?n / j j
5.2.9-Ist ein System vorhanden, das eine Arbeitsfreigabe regelt, wie z. B. durch Freigabescheine für die Instandhaltung?n / j j
5.2.10-Überprüfen befähigte Personen die Wirksamkeit von Explosionsschutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen?n / j j
5.2.11-Sind zusätzlich notwendige organisatorische Maßnahmen notwendig, wie z. B. Qualifikation der Beschäftigten, Unterweisung der Beschäftigten sowie Betriebsanweisungen?n / j j
5.2.12-Steht ein Koordinator beim Einsatz voneinander unabhängiger Personen in explosionsgefährdeten Bereichen zur Verfügung?n / j j
5.3Explosivstoffe
Hinweis:
  • pyrotechnische Artikel

  • Sprengstoffe

  • Sprengzubehör

5.3.1-Wurde die Verwendung von Sprengstoffen genehmigt?n / j j
5.3.2-Erfolgte eine Genehmigung bei Verwendung von Sprengstoffen?n / j j
5.3.3-Werden ausschließlich zugelassene Sprengstoffe und zugelassenes Sprengstoffzubehör verwendet?n / j j
5.3.4-Gehen ausnahmslos Fachkundige und beauftragte Personen mit den o. g. Stoffen um?n / j j
5.3.5-Werden sämtliche Sicherheitsbestimmungen realisiert (Einrichtung von Betriebsanlagen und Schutzabständen)?n / j j
5.3.6-Liegen Spreng- und Zündpläne vor?n / j j
5.3.7-Kann sichergestellt werden, dass es nicht zu ungewollten Zündungen kommt, wenn an Airbag- und Gurtstraffereinheiten gearbeitet wird?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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6thermische Gefährdungen
6.1heiße Medien/Oberflächen
Hinweis:
  • heiße Flüssigkeiten

  • heiße Oberflächen von Arbeitsmitteln, Werkstücken, Werkzeugen, Brennöfen, Rohrleitungen

  • Heißdampf

  • offene Flammen

  • Spritzer von heißen Materialien

6.1.1-Wird die Berührung von heißen Medien verhindert, indem geschlossene Systeme für heiße Medien, Isolierung oder trennende Schutzeinrichtung verwendet werden?n / j j
6.1.2-Erfolgt die notwendige Kennzeichnung?n / j j
6.2kalte Medien/Oberflächen
Hinweis:
  • kalte Arbeitsmittel

  • kalte Rohrleitungen und Metallteile

  • Kälte- und Kühlmittel

6.2.1-Wird die Berührung mit kalten Medien verhindert (etwa durch Nutzung von Hilfsmitteln für Transport kalter Produkte)?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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7Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.1Lärm
Hinweis:
  • fehlender Gehörschutz

  • fehlende arbeitsmedizinische Vorsorge

  • fehlende Unterweisung

  • Gefahrsignale können nicht erkannt werden

  • hohe Spitzenpegel

  • Lärmquellen

  • keine Angaben zur Geräuschemission

  • keine Kennzeichnung von Lärmbereichen

  • kein Programm zur Verringerung der Lärmexposition

  • Schallreflexion

7.1.1-Sind Maßnahmen realisiert, die den Lärm auf den niedrigsten Pegel senken?n / j j
7.1.2-Sind die Lärmbereiche ermittelt?n / j j
7.1.3-Wurden Maschinen mit hohem Lärmpegel räumlich getrennt aufgestellt, oder zumindest gekapselt oder abgeschirmt?n / j j
7.1.4-Wurden bei der Analyse zusätzliche Lärmquellen berücksichtigt (z. B. Walkman am Arbeitsplatz)? Sind diese verboten oder müssen leise gestellt werden?n / j j
7.1.5-Wurden aus der Betriebsanleitung von Arbeitsmitteln oder anderen technischen Dokumentationen Angaben zur Geräuschemission berücksichtigt?n / j j
7.1.6-Werden bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel die Geräuschemissionen berücksichtigt?n / j j
7.1.7-Ist sichergestellt, dass keine extrem hohen Spitzenpegel entstehen?n / j j
7.1.8-Sind Maßnahmen zur Vermeidung von Schallreflexionen durchgeführt?n / j j
7.1.9-Wird der Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) erreicht oder überschritten, und sind Maßnahmen zur Verminderung von Schallreflexionen realisiert?n / j j
7.1.10-Werden die Beschäftigten in den Themen Lärmgefährdung und Schutzmaßnahmen unterwiesen, wenn der vorangegangene Punkt erfüllt ist?n / j j
7.1.11-Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend G20 angeboten, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) überschritten ist?n / j j
7.1.12-Wird geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) bzw. der Lärmschalldruckpegel von 135 dB(C) überschritten ist?n / j j
7.1.13-Werden die Beschäftigten bei der Auswahl von Gehörschutz einbezogen?n / j j
7.1.14-Tragen die Beschäftigten Gehörschutz, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) erreicht oder überschritten wird?n / j j
7.1.15-Ist sichergestellt, dass der maximal zulässige Pegel auch unter dem Gehörschutz eingehalten wird?n / j j
7.1.16-Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend G20 durchgeführt, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) erreicht oder überschritten ist?n / j j
7.1.17-Sind die Lärmbereiche gekennzeichnet, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) überschritten ist?n / j j
7.1.18-Wird ein Programm zur Verringerung der Lärmexposition aufgestellt, wenn der Tageslärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) überschritten ist?n / j j
7.1.19-Können Gefahrensignale trotz des Betriebslärms wahrgenommen werden?n / j j
7.2Ultraschall/Infraschall
Hinweis:
  • luftgeleiteter Schall

7.2.1-Ist sichergestellt, dass keine zusätzlichen Maßnahmen an Arbeitsmitteln getroffen werden müssen, die Ultraschall bzw. Infraschall verwenden oder abstrahlen?n / j j
7.2.2-Sind die o. g. Schallquellen gekapselt oder zumindest abgeschirmtn / j j
7.3Ganzkörpervibrationen
Hinweis:
  • Einleitung über das Gesäß beim sitzenden Menschen (auf Fahrzeugen und Transportmitteln)

  • fehlende Unterweisung

  • fehlende arbeitsmedizinische Vorsorge

  • keine Maßnahmen beim Überschreiten des Auslösewertes

7.3.1-Sind schwingungsdämpfende Maßnahmen realisiert?n / j j
7.3.2-Arbeiten Beschäftigte oft über längere Zeiträume auf Fahrzeugen oder Transportmitteln, bei denen Schwingungen im Sitz vorhanden sind, wie z. B. bei Gabelstaplern, LKW, Traktoren, Baggern, Elektrokarren und Schleppern?n / j j
7.3.3-Wird vermieden, in ungünstiger oder verdrehter Körperhaltung zu fahren?n / j j
7.3.4-Sind die zu befahrenden Strecken eben und werden Fahrbahnunebenheiten, wie sie durch Schienen oder Schlaglöcher entstehen, gemieden?n / j j
7.3.5-Wird durch organisatorische Maßnahmen erreicht, dass die effektiven Fahrzeiten möglichst gering sind?n / j j
7.3.6-Werden nur Fahrzeuge mit geringen Vibrationswerten beschafft? (Hersteller sind verpflichtet, diesen Wert anzugeben.) n / j j
7.3.7-Sind die Fahrzeuge mit schwingungsdämpfenden Sitzen ausgestattet? Werden diese richtig eingestellt?n / j j
7.3.8-Werden die Beschäftigten über die Gefährdung durch Ganzkörpervibration informiert, wenn der Auslösewert von A(8) = 0,5 m/s2 (Tagesexpositionswert) erreicht ist? n / j j
7.3.9-Werden technische, organisatorische oder Minderungsmaßnahmen durchgeführt, wenn der Auslösewert für Ganzkörpervibrationen überschritten ist?n / j j
7.3.10-Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten? (Pflicht: ab einem Expositionsgrenzwert von A(8) = 0,8 m/s2) n / j j
7.4Hand-Arm-Vibrationen
Hinweis:
  • Einleitung der Vibration über Hände und Arme bei handgehaltenen und -geführten Arbeitsmitteln

  • fehlende Unterweisung

  • fehlende arbeitsmedizinische Vorsorge

  • keine Maßnahmen bei Überschreiten des Auslösewertes

7.4.1-Ist sichergestellt, dass keine zu hohe tägliche Schwingungsbelastung entsteht?n / j j
7.4.2-Können handgehaltene und -geführte Arbeitsmittel ersetzt werden, die zu Belastungen der Gelenke führen?n / j j
7.4.3-Können hochtourige Arbeitsmittel (20 bis 1.000 Hz) ersetzt werden, die zu Belastungen der Hände führen?n / j j
7.4.4-Werden schwingungsgeminderte Arbeitsmittel eingesetzt (z. B. entsprechende Schleifscheiben)?n / j j
7.4.5-Werden Handgriffe mit Dämpfungen oder Abfederungen eingesetzt?n / j j
7.4.6-Ist versucht worden, hohe Expositionen zu beseitigen oder zu mindern?n / j j
7.4.7-Werden ausschließlich neue Geräte mit geringen Vibrationswerten beschafft? (Hersteller sind zu dieser Angabe verpflichtet.)n / j j
7.4.8-Werden hohe Greif- und Andruckkräfte durch technische Mittel oder andere Arbeitsweisen vermieden?n / j j
7.4.9-Ist sichergestellt, dass spezielle Schwingungsschutz-Handschuhe eingesetzt werden?n / j j
7.4.10-Werden die Beschäftigten über die Gefahren der Hand-Arm-Vibrationen informiert, wenn der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s2 (Tagesexpositionswert) erreicht ist? n / j j
7.4.11-Werden technische, organisatorische Maßnahmen und Minderungsprogramme durchgeführt, wenn der Auslösewert überschritten ist?n / j j
7.4.12-Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten? (Diese ist Pflicht ab einem Expositionsgrenzwert von A(8) = 5 m/s2.) n / j j
7.5nichtionisierende Strahlung (z. B. UV-, IR-, Laserstrahlung)
Hinweis:
  • Arbeitsplätze mit hoher Sonnen- und Hitzeexposition

  • Strahlenexposition durch optische Strahlung wie z. B. bei:

    • UV-Trocknung und -Härtung

    • Lichtbogenschweißen

    • Entladungslampen

    • Infrarottrocknung

    • Laser und Laserdioden

7.5.1-Werden Geräte, die Strahlung emittieren, nur entsprechend der Betriebsanweisung des Herstellers betrieben?n / j j
7.5.2-Werden Geräte, die Strahlung emittieren, regelmäßig überprüft?n / j j
7.5.3-Sind Arbeitsanweisungen vorhanden?n / j j
7.5.4-Sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlen getroffen, wie z. B. Augenschutz?n / j j
7.5.5-Wird auf UV-Schutz geachtet, wenn im Freien gearbeitet wird?n / j j
7.5.6-Ist sichergestellt, dass Menschen vor Wärmestrahlung geschützt sind, wenn mit starker Infrarotstrahlung gearbeitet wird?n / j j
7.5.7-Erfolgte eine Zuordnung aller Laser zu den entsprechenden Klassen, und sind diese gekennzeichnet (Klassen:1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4)? n / j j
7.5.8-Ist sichergestellt, dass die Lasereinrichtungen durch Abschirmungen schützen?n / j j
7.5.9-Sind ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen, wenn durch UV Ozon oder andere Gase entstehen?n / j j
7.5.10-Werden die Grenzwerte für Ozon und andere Gase eingehalten?n / j j
7.5.11-Ist sichergestellt, dass die zulässigen Werte für optische Strahlung und Hitze eingehalten werden?n / j j
7.6ionisierende Strahlung (z. B. Röntgen-, Gamma-, Teilchenstrahlung)
Hinweis:
  • Strahlenexposition durch externe Bestrahlung beim Arbeiten an Röntgenanlagen und Bestrahlungseinheiten im Rahmen der Materialprüfung, der Mess- und Regelungstechnik

  • Strahlenexposition durch interne Bestrahlung bzw. Inkorporation bei:

    • Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Isotopenlaboren oder Leuchtfarbensetzereien

    • Vorliegen von Kontaminationen mit radioaktiven Stoffen

    • Störfällen

    • unbeabsichtigter Entgegennahme von radioaktiv kontaminierten Stoffen

    • Transport von Schrott und Abfällen

7.6.1-Werden Geräte, die Strahlen emittieren, ausschließlich den Herstelleranweisungen entsprechend betrieben?n / j j
7.6.2-Ist der Betrieb von Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial z. B. über Bauartzulassung genehmigt?n / j j
7.6.3-Erfolgen die Abgrenzung und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche?n / j j
7.6.4-Ist sichergestellt, dass die Dauer des Aufenthaltes, der Abstand und die Abschirmung optimal sind? n / j j
7.6.5-Erfolgt die Bestellung einer/eines Strahlenschutzbeauftragten? Ist die nötige Ausbildung vorhanden?n / j j
7.6.6-Liegen Betriebsanweisungen bezüglich der organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen vor?n / j j
7.6.7-Wurde eruiert, ob Beschäftigte als beruflich strahlenexponiert gelten?n / j j
7.6.8-Ist ein Abfallkonzept für radioaktive Stoffe vorhanden?n / j j
7.6.9-Ist eine Strahlenschutzanweisung vorhanden?n / j j
7.7elektromagnetische Felder
Hinweis:
  • Exposition durch elektromagnetische Wechselfelder sowie statische, elektrische und magnetische Felder; sie kommen vor bei Induktionsschmelzöfen, Induktionsschweißen, Mikrowellenöfen, Hochfrequenzschweißanlagen für PVC, Hochspannungsanlagen und Starkstromanlagen, Sendeantennen, Galvanisierungsanlagen, Schweißautomaten und Magnetprüfung

  • ungenügende elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten

7.7.1-Wurde eruiert, ob Beschäftigte elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden?n / j j
7.7.2-Sind die Expositionsbereiche beurteilt worden und sind Expositionsbereiche festgelegt, auftretende elektromagnetische Felder ermittelt, Expositionen durch Vergleich mit zulässigen Werten beurteilt worden?n / j j
7.7.3-Sind Maßnahmen getroffen, die eine unzulässige Exposition verhindern? Dies kann erreicht werden durch Sicherung des Gefahrenbereiches, Abschirmung, Abstand, Reduzierung der Leistung, Abschaltung, Begrenzung der Aufenthaltsdauer, mit Zugangskontrollen, PSA.n / j j
7.7.4-Wurden alle Gefahrenbereiche bestimmt und gekennzeichnet, wenn Beschäftigte mit Herzschrittmachern im Betrieb sind?n / j j
7.7.5-Existieren Betriebsanweisungen?n / j j
7.7.6-Erfolgt alle 12 Monate eine Unterweisung der Beschäftigten, die in Gefahrenbereichen arbeiten?n / j j
7.7.7-Werden die zulässigen Basiswerte für elektromagnetische Feldexpositionen am Arbeitsplatz eingehalten?n / j j
7.7.8-Werden technische Einrichtungen, Geräte und Anlagen geschützt, wenn Gefährdungen durch ungenügende elektromagnetische Verträglichkeit vorliegen?n / j j
7.8Unter- oder Überdruck
Hinweis:
  • Luftdruckänderungen im Bergbau, Caisson- und Tunnelarbeiten

  • Tätigkeiten in Höhenlagen

7.8.1-Werden beim Arbeiten unter Überdruck Schädigungen beim Einschleusen (zu schnell), bei der Arbeit (zu hoher Druck) und beim Ausschleusen (zu schnell) ausgeschlossen?n / j j
7.8.2-Kann ein Arzt während der Arbeiten schnell zum Einsatzort kommen oder ist er anwesend? (Siehe § 12 DruckLV)n / j j
7.8.3-Ist sichergestellt, dass bei Arbeiten in Höhenlagen in den ersten Tagen schwere körperliche Arbeiten vermieden werden (Höhenlagen: ab ca. 2.500 m)?n / j j
7.8.4-Erfolgt eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn Tätigkeiten in Druckluft durchgeführt werden?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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8Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1Klima (z. B. Hitze, Kälte)
Hinweis:
  • Arbeiten im Freien

  • Arbeiten im Kältebereich

  • Aufenthalt in Kühlräumen

  • falsche Raumtemperatur

  • Hitzearbeit

  • nicht richtig dimensionierter Luftraum

  • relative Luftfeuchtigkeit

  • Tabakrauch

  • unzureichende Belüftung

  • Wärmebelastung durch Strahlungswärme

8.1.1-Werden die folgenden Werte eingehalten?n / j j
überwiegend sitzende Tätigkeit
mittelschwere Arbeit:19 °C
leichte Arbeit (z. B. im Büro):20 °C
überwiegende Tätigkeit im Stehen und/oder Sitzen
schwere Arbeit:12 °C
mittelschwere Arbeit:17 °C
leichte Arbeit (z. B. im Verkauf ):19 °C
8.1.2-Werden Raumtemperaturen über +26 °C vermieden?n / j j
Führt die Sonneneinstrahlung zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26 °C, so müssen geeignete Sonnenschutzsysteme vorgesehen werden wie z. B.:
  • Sonnenschutzeinrichtungen, die das Fenster von außen beschatten

  • im Zwischenraum der Verglasung angeordnete reflektierende Vorrichtungen

  • innenliegende Sonnenschutzeinrichtungen

-Wird die Raumtemperatur von +30 °C überschritten, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, wie:
  • effektive Steuerung der Schutzeinrichtung (Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)

  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen wie Nachtauskühlung

  • Reduzierung der inneren thermischen Last wie elektrische Geräte nur begrenzt betreiben

  • Lüftung in den frühen Morgenstunden

  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung

  • Lockerung der Bekleidungsregelungen

  • geeignete Getränke bereitstellen

-Ist die Raumtemperatur von +35 °C überschritten, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
  • Luftduschen und Wasserschleier (als technische Maßnahme)

  • Entwärmungsphasen (als organisatorische Maßnahme)

  • persönliche Schutzausrüstung wie Hitzeschutzkleidung

8.1.3-Wird die Luftfeuchtigkeit im Arbeitsraum berücksichtigt?n / j j
Bestehen Belastungen durch Luftfeuchte, so dürfen die folgenden Werte nicht überschritten werden (Ausnahmen sind z. B. Räume, die wegen der Natur des Betriebes höhere Luftfeuchten erfordern wie z. B. in der Lebensmittelherstellung, in Gewächshäusern oder Schwimmbädern):
Lufttemperaturrelative Luftfeuchtigkeit
+20 °C80 %
+22 °C70 %
+24 °C62 %
+26 °C55 %
8.1.4-Sind die Arbeitsplätze ausreichend belüftet?n / j j
8.1.5-Ist der Raum ausreichend groß? Das ist abhängig von der Art der körperlichen Belastung und der Anzahl der Beschäftigten einschließlich sonstiger anwesender Personen.n / j j
8.1.6-Werden nicht rauchende Personen geschützt?n / j j
8.1.7-Wird Zugluft unterbunden?n / j j
8.1.8-Wird für Luftbewegung gesorgt oder wird die Luft bei Hitzearbeit gekühlt?n / j j
8.1.9-Haben die Beschäftigten bei Hitze- und körperlich schwerer Arbeit ausreichende Pausen?n / j j
8.1.10-Sind bei Hitzearbeit geeignete Pausenräume vorhanden?n / j j
8.1.11-Sind zur Regulierung des Flüssigkeitshaushaltes geeignete Getränke vorhanden?n / j j
8.1.12-Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt, wenn extreme Hitzebelastungen vorliegen?n / j j
8.1.13-Sind für Personen, die einer effektiven Bestrahlungsstärke von über 300 W/m2 ausgesetzt sind, thermisch neutrale Bereiche vorhanden? n / j j
8.1.14-Werden die Vorschriften für Kältearbeit eingehalten?n / j j
8.1.15-Sind bei Kältearbeiten Aufwärmräume vorhanden?n / j j
8.1.16-Sind Aufwärmzeiten bei Kältearbeit festgelegt?n / j j
8.1.17-Sind bei Kältearbeiten die entsprechenden Kennzeichnungen angebracht?n / j j
8.1.18-Können Beschäftigte ortsfeste, begehbare Kühlräume mit einer Grundfläche von mehr als 10 m2 jederzeit verlassen? n / j j
8.1.19-Ist in ortsfesten, begehbaren Kühlräumen mit einer Temperatur von unter -10 °C und einer Grundfläche von über 20 m2 eine vom allgemeinen Stromversorgungsnetz unabhängige Notrufeinrichtung vorhanden? n / j j
8.1.20-Besteht bei Arbeiten im Freien ein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse?n / j j
8.2Beleuchtung, Licht
Hinweis:
  • Direkt- und Reflexionsbindung

  • Flimmern

  • fehlende Not- und Sicherheitsbeleuchtung

  • mangelhafte Beleuchtungsstärke

  • örtliche Ungleichmäßigkeit

  • schlechte Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld (Kontraste)

  • stroboskopischer Effekt

  • ungeeignete Lichtfarbe und Farbwiedergabe

  • ungeeignete Lichtrichtung und Schatten

  • unzureichender Tageslichteinfall

8.2.1-Ist das Tageslicht in Arbeitsräumen ausreichend?n / j j
8.2.2-Sind die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz erreicht, wie:n / j j
allgemeine Beleuchtung für Verkehrswege auf Baustellen, Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr20 lx
im Bereich von Absätzen und Fluren100lx
Lagerräume100 lx
Treppen und Maschinenhallen100 lx
Verarbeitung schwerer Bleche und Gießhallen200 lx
Kfz-Werkstätten und Verarbeitung leichter Bleche300 lx
Büroräume500 lx
Metallverarbeitung mit Genauigkeit ›0,1 mm300 lx
Metallbearbeitung mit Genauigkeit ‹0,1 mm500 lx
Feinstmontage und Qualitätskontrolle1.000 lx
8.2.3-Wird die Beleuchtung als störend empfunden?n / j j
8.2.4-Sind die Decken und Wände hell?n / j j
8.2.5-Ist z. B. für Rettungswege und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung realisiert?n / j j
8.2.6-Sind häufige Blickwechsel zwischen sehr hellen und sehr dunklen Flächen ausgeschlossen? Und liegen die Unterschiede der Leuchtdichte im empfohlenen Bereich?n / j j
8.2.7-Sind Blendquellen in oder nahe der Hauptblickrichtung ausgeschlossen?n / j j
8.2.8-Sind Leuchten so angebracht, dass Blendung und Reflexionen auf Tisch- und auf Bildschirmoberflächen vermieden werden?n / j j
8.2.9-Befinden sich Leuchten an Bildschirmarbeitsplätzen parallel zur Hauptblickrichtung?n / j j
8.2.10-Werden "Dunkelstellen" vermieden? Sie treten auf bei allen Einfahrten, Durchfahrten, Treppen und Toren. n / j j
8.2.11-Ist ein Flimmern ausgeschlossen?n / j j
8.2.12-Werden stroboskopische Effekte vermieden? Dieser Effekt tritt dann ein, wenn rotierende Teile als stehend empfunden werden. n / j j
8.2.13-Wurden die Leuchten so installiert, dass der für das räumliche Sehen notwendige Schatten vorhanden ist?n / j j
8.2.14-Leuchten Lampen in der Lichtfarbe neutral weiß oder zumindest warmweiß? Und besitzen alle Leuchtmittel die gleiche Lichtfarbe?n / j j
8.2.15-Sind die erforderlichen Farbwiedergabeeigenschaften eingehalten?n / j j
8.3Ertrinken
Hinweis:
  • Arbeiten an, auf und über dem Wasser

  • Arbeiten an Klärbecken

  • Arbeiten in Abwassersystemen

8.3.1-Haben alle Beschäftigten geprüfte und automatisch aufblasbare Rettungskragen?n / j j
8.3.2-Besitzen die Rettungskragen eine ausreichende Auftriebskraft? Dies ist u. a. abhängig von Kleidung, mitgeführtem Werkzeug und Strömungsgeschwindigkeit.n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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9physische Belastungen
9.1schwere dynaische Arbeit
Hinweis:
  • dynamische Ganzkörperarbeit

  • Faktoren, die einzeln oder im Komplex wirken können:

    • Benutzung von PSA, wie Atemschutz oder Schutzanzug

    • hohe Intensität, wie Geschwindigkeit, Häufigkeit

    • klimatische Belastung, wie Schaufelarbeiten, Holzhacken, Arbeiten des Hafenfachpersonals

weiterer Hinweis:
  • Bewegung des ganzen Körpers (›1/7 der gesamten Skelettmuskelmasse)

9.1.1-Wird körperlich schwere Arbeit ohne Belastungswechsel vermieden?n / j j
9.1.2-Wurde bereits versucht, Arbeit unter Beteiligung großer Muskelmassen, insbesondere der Arm, Bein- und Rumpfmuskulatur zu verringern?n / j j
9.1.3-Werden häufiger kleine Pausen eingelegt, um die Muskulatur zu entspannen, wenn zusätzlich klimabelastende Bedingungen hinzukommen?n / j j
9.2einseitige dynamische Arbeit
Hinweis:
  • hohe Wiederholfrequenz mit mehr als 15 Betätigungen/min (Richtwert) wie z. B. bei

    • Betätigung einer Schere

    • Dateneingabe

    • Pedalbetätigung an Maschinen



weiterer Hinweis:
  • Einsatz kleiner Muskelgruppen mit ‹ 1/7 der gesamten Muskelmasse, z. B. ein Fuß, ein Arm, ein Bein, Finger unter Bewegung der Unterarme

9.2.1-Wurde untersucht, ob kraftaufwendige Tätigkeiten mit hoher Bewegungsfrequenz reduziert werden können?n / j j
9.3statische Arbeit, Haltungsarbeit/Haltearbeit
Hinweis:
  • beengte Raumverhältnisse

  • Zwangshaltung, Haltungskonstanz wie z. B. Hocken, Knien, Rumpfbeugung, Drehen, Seitneigung



weiterer Hinweis:
  • Haltungsarbeit = keine Bewegung von Gliedmaßen, keine Kräfte wirken auf Werkstück, Werkzeug oder Stellteile

  • Haltearbeit = keine Bewegung von Gliedmaßen, Kräfte wirken auf Werkstück, Werkzeug oder auf Stellteile, wie z. B. bei Arbeiten über Kopf, Halten schwerer Teile bei der Montage und beim Schweißen

9.3.1-Ist durch Gestaltung versucht worden, ungünstige Körperhaltungen und Zwangshaltungen zu reduzieren?n / j j
Gemeint sind Gestaltungen:
  • des Arbeitsplatzes (z. B. Arbeitshöhe, Arbeitstiefe, Sehabstand und Blickwinkel entsprechend der Arbeitsaufgabe, Greifarm)

  • des Arbeitsmittels, z. B. Anordnung von Bedienelementen an Maschinen

  • der Arbeitsumgebung (Anordnung der Beleuchtungsanlage)

  • durch Bereitstellen von Hilfs- und Körperunterstützungssystemen (z. B. Stehhilfen, Kniepolster, Abstützung, Armauflagen)

9.3.2-Können Beschäftigte ihre Körperhaltungen ändern, wie z. B. dynamisches Sitzen oder Wechsel zwischen Sitzen und Stehen?n / j j
9.3.3-Gilt es als sicher, dass möglichst keine Haltearbeit ohne Belastungswechsel über einen längeren Zeitraum getätigt wird?n / j j
9.3.4-Ist überprüft worden, dass möglichst keine Teiltätigkeiten in deutlicher Rumpfbeugehaltung und/oder -verdrehung vorkommen?n / j j
9.4Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit
Hinweis:
  • Durchblutungsminderung und Muskelanspannung bei statischer Arbeit

  • Herz-Kreislauf-Überbeanspruchung bei dynamischer Arbeit. Negative Einflussfaktoren sind:

    • ruckartige Bewegungen

    • Rumpfverdrehung

    • Rumpfseitneigung

    • deutliche Rumpfbeugung

    • große Greifweiten

    • ungünstige geometrische Eigenschaft der Last

  • manuelle Handhabung von Lasten wie z. B. lang andauerndes und/oder häufiges Aufbringen hoher Kräfte

  • Hand/Unterarm statisch und Oberarm/Oberkörper dynamisch, z. B. beim Schieben und Ziehen



weiterer Hinweis:
  • Heben = Greifen, Anheben bzw. Absetzen mit einer Dauer ‹ 6 sec

  • Tragen (Halten) = Greifen, Anheben und Gehen mit einer Dauer › 6 sec, für Oberkörper statisch und für Beine dynamisch



weiterer Hinweis:
  • Messungen von:

    • Einzellast in Kilogramm

    • Häufigkeit der Lastenhandhabung

    • Hubhöhe

    • Dauer des Einzelvorgangs

    • Trageentfernung/-dauer

    • Rumpfneigungs- und -verdrehungswinkel

    • horizontaler Abstand Last - Wirbelsäule

9.4.1-Ist ausgeschlossen, dass Lasten von 50 kg und mehr auf der Schulter getragen werden?n / j j
9.4.2-Ist ausgeschlossen, dass werdende und stillende Mütter Gewichte über 10 kg bzw. 5 kg (wenn es wiederholt vorkommt) heben?n / j j
9.4.3-Wird versucht, Belastung durch Heben und Tragen zu reduzieren unter:n / j j
  • Einsatz von Tragehilfen

  • Einbeziehen zusätzlicher Personen

  • Verringerung der Lastgewichte und des Arbeitstempos

  • Verringerung der Trageentfernung

  • Anpassung der Arbeitshöhe an die Greifhöhe

9.4.4-Werden Schiebe- und Ziehvorgänge von Lasten mit hohem Kraftaufwand reduziert?n / j j
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweiserelevantberücksichtigt
nein/jaja
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10psychische Faktoren
10.1ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe
Hinweis auf kritische Ausprägung einschlägiger wesentlicher Merkmale psychischer Belastung:
  • zyklisch unvollständige Tätigkeiten

  • ungenügender Handlungs- und Kontrollspielraum

  • ungenügende Abwechslung durch einseitige bzw. sich häufig wiederholende Arbeitsanforderungen

  • ungenügende Bereitstellung oder Aufbereitung notwendiger Informationen

  • fehlende Transparenz/Abgrenzung hinsichtlich Kompetenzen und Verantwortung

  • die Arbeitsanforderungen entsprechen nicht der Fähigkeiten der Beschäftigten (Über- bzw. Unterforderung)

  • emotionale Inanspruchnahme durch arbeitsbedingte stark berührende Ereignisse, überproportional häufiges Eingehen auf die Bedürfnisse anderer Menschen (z. B. Kunden, Patienten, Schüler usw.) oder Bedrohung durch Gewaltausübung anderer Personen

10.1.1-Sind Arbeiten möglichst zyklisch vollständig ? Eine Tätigkeit wird als zyklisch vollständig bezeichnet, wenn sie die Phasen Vorbereiten, Organisieren, Ausführen und Kontrollieren enthält. Eine Tätigkeit sollte nicht nur vorbereitende oder nur kontrollierende oder nur aus führende Handlungen enthalten.n / j j
10.1.2-Werden folgende Tätigkeiten vermieden: Überwiegendes Routinevorgehen bzw. eine sich ständig wiederholende Arbeit, bei der wenig bewusst wahrgenommen, nachgedacht oder geplant wird?n / j j
10.1.3-Wird das Arbeiten unter Daueraufmerksamkeit vermieden? Dies kommt vor bei einseitiger Belastung, bei Fehlen von aktiven Tätigkeiten (z. B. Überwachung automatischer Anlagen).n / j j
10.1.4-Werden Tätigkeiten vermieden, bei denen eine qualitative Unterforderung auftritt (z. B. durch einseitige, sich ständig wiederholende, gleiche Tätigkeit)?n / j j
10.1.5-Werden widersprüchliche Anforderungen vermieden, z. B. Sicherheit vs. Leistung?n / j j
10.1.6-Ist berücksichtigt, dass die Komplexität der zu bewältigenden Aufgabe nicht zwingend eine qualitative Überforderung zur Folge hat?n / j j
10.1.7-Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten quantitative Leistungsanforderungen dauerhaft beeinträchtigungsfrei bewältigen können (zu reflektierende Sachverhalte: Arbeitsdichte, Informationsdichte)?n / j j
10.1.8-Entsprechen die zu erfüllenden Arbeitsanforderungen grundsätzlich der Qualifikation der Beschäftigten?n / j j
10.1.9-Erfolgt eine Unterweisung der Beschäftigten vor deren Tätigkeitsaufnahme? Werden sie regelmäßig über mögliche Gefahren sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung unterrichtet?n / j j
10.1.10-Erfolgt eine Einweisung der Beschäftigten in ihre Arbeitsaufgabe auch am Arbeitsort?n / j j
10.1.11-Liegen Beschäftigten zur Ausführung ihrer Arbeit oder um Entscheidungen zu treffen, Informationen und Handlungshilfen vor?n / j j
10.1.12-Sind die Arbeitsanweisungen verständlich und fehlen sprachliche Barrieren?n / j j
10.1.13-Erfolgt jeweils eine Schulung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit - besonders dann, wenn sich die Arbeitsaufgabe verändert? Gilt dies auch nach Software-Umstellungen?n / j j
10.1.14-Können die Beschäftigten Einfluss auf die Art und Weise der Aufgabenausführung nehmen?n / j j
10.1.15-Können die Beschäftigten auf die Arbeitsabfolge Einfluss nehmen, z. B. durch flexibles Vorgehen, flexible Vorgaben?n / j j
10.1.16-Sind alle notwendigen Handlungen vorhersehbar, z. B. auch bei Störungen?n / j j
10.1.17-Sind die Arbeitsaufgaben und -ziele klar erkennbar?n / j j
10.1.18-Können die Beschäftigten die Ursachen-Wirkungszusammenhänge im Arbeitsprozess erkennen und verstehen?n / j j
10.1.19-Bekommen die Beschäftigten regelmäßige Rückmeldungen über den Arbeitsablauf oder die Arbeitsergebnisse?n / j j
10.1.20-Kennen die Beschäftigten den Stellenwert ihrer Tätigkeit im Betrieb?n / j j
10.1.21-Ist sichergestellt, dass Beschäftigte nicht dauerhaft bzw. häufig unter starkem Zeit- oder Termindruck arbeiten (z. B. bei sehr hoher Taktbindung)?n / j j
10.1.22-Ist sichergestellt, dass der Arbeitsablauf eher selten unterbrochen oder geändert werden muss? Es soll ein kontinuierliches Arbeiten möglich sein. Unterbrechungen sind z. B. Technikstörungen oder Anfragen und Anrufe.n / j j
10.1.23-Werden Gegenmaßnahmen bei hoher emotionaler Belastung getroffen, wie sie zum Beispiel bei der Reklamationsannahme oder der Pflege Schwerkranker vorkommen?n / j j
10.2ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation
Hinweis auf kritische Ausprägung einschlägiger wesentlicher Merkmale psychischer Belastung nach GDA-Leitlinie:
  • ständig unsystematisch wechselnde oder zu lange Arbeitszeiten

  • ungünstig gestaltete Schichtarbeit oder zu lange Nachtarbeit

  • umfangreiche Überstunden

  • unzureichendes Pausenregime

  • Arbeiten auf Abruf

  • ungünstig gestaltete Arbeitsabläufe (Zeitdruck/hohe Arbeitsintensität, sehr hohe Taktbindung)

  • eingeschränkte Möglichkeiten zur formellen und informellen Kommunikation (isolierter Einzelarbeitsplatz)

  • ungünstig gestaltete Möglichkeiten sozialer Unterstützung durch Vorgesetzte und Kollegen

  • keine klar definierten Verantwortungsbereiche

10.2.1-Erfolgt die Gestaltung der Arbeitsabläufe so, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt und die Durchführung nicht erschwert werden?n / j j
10.2.2-Sind die Arbeitsabläufe geplant?n / j j
10.2.3-Ist bei Arbeitsplatzwechsel rechtzeitig bekannt, wo sich der Arbeitsplatz befindet und welche Arbeitsaufgaben zu erfüllen sind?n / j j
10.2.4-Sind die Kompetenzen klar geregelt? Wird Mehrfachunterstellung vermieden?n / j j
10.2.5-Besitzen die Beschäftigten die notwendigen Kompetenzen und Mittel, um ihre Arbeitsaufgaben zu erfüllen?n / j j
10.2.6-Ist sichergestellt, dass die Verantwortung einzelner Beschäftigter für andere Menschen oder bezüglich der Arbeitsergebnisse und der Technik ausgewogen ist?n / j j
10.2.7-Ist es möglich, dass die Regelarbeitszeit eingehalten wird?n / j j
10.2.8-Ist sichergestellt, dass bei der Gestaltung der Arbeitszeit in Schicht- und Nachtarbeit gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ausreichend Berücksichtigung finden?n / j j
10.2.9-Werden ausreichende Erholungszeiten sichergestellt?n / j j
10.3ungenügend gestaltete soziale Bedingungen
Hinweis auf kritische Ausprägung einschlägiger wesentlicher Merkmale psychischer Belastung:
  • zu geringe/zu hohe Zahl sozialer Kontakte

  • häufige Streitigkeiten und Konflikte

  • Art der Konflikte: soziale Drucksituationen

  • fehlende soziale Unterstützung

  • unzureichende Qualifizierung der Vorgesetzten für Führungsaufgaben

  • fehlendes Feedback, fehlende Anerkennung für erbrachte Leistungen

  • fehlende Führung, fehlende Unterstützung im Bedarfsfall

10.3.1-Ist durch betriebliche Präventionskonzepte systematisch sichergestellt, dass Konflikte zwischen Beschäftigten oder zwischen Beschäftigten und Führungskräften nicht eskalieren oder die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen?n / j j
10.3.2-Ist sichergestellt, dass Vorgesetzte die ihnen zugeordneten Beschäftigten im persönlichen Kontakt führen können? (Beeinträchtigung durch zu große Führungsspannen; Arbeitsort, an dem persönliche Kontakte nur eingeschränkt möglich sind.)n / j j
10.3.3-Wird etwas gegen soziale Spannungen zwischen den Beschäftigten getan, wenn Streit entsteht, es Abstimmungsprobleme gibt, Schuldfragen nicht geklärt werden können oder Mobbingfälle auftreten?n / j j
10.3.4-Können die Beschäftigten miteinander kommunizieren (keine Einzelarbeit)?n / j j
10.4ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen
Hinweis auf kritische Ausprägung einschlägiger wesentlicher Merkmale psychischer Belastung:
  • ungünstig gestaltete physikalische und chemische Faktoren (Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe)

  • ungünstige ergonomische Gestaltung von Hardware und Software (erschwerte Handhabbarkeit, ungeeignete Bedienelemente wie Anzeigen und Stellteile, unzureichende Erkennbarkeit bzw. Transparenz wesentlicher optischer und akustischer Signale und Hinweise)

  • ungünstige Arbeitsraumgestaltung (z. B. räumliche Enge)

  • fehlende Werkzeuge und Arbeitsmittel

  • ungünstige Bedienung und Einrichtung von Maschinen

10.4.1-Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor gefahrbringenden Bedingungen geschützt sind?n / j j
10.4.2-Können erforderliche Informationen aufgenommen werden? Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen:n / j j
  • Vorhandensein und Wahrnehmbarkeit von Signalen und Prozessmerkmalen

  • Hörbarkeit bzw. Sichtbarkeit von Informationen

  • Unterscheidbarkeit von Informationen

  • Sinnfälligkeit von Zeichen, Symbolen, Piktogrammen

  • Sinnfälligkeit zwischen Gestaltung der Informationsmittel und Inhalt der Informationen

  • Sinnfälligkeit zwischen der Gestaltung von Anzeigen und der erwarteten Information

10.4.3-Wurde eruiert, ob andere Faktoren vorliegen, die eine Informationsaufnahme und deren Verarbeitung bzw. Umsetzung beeinträchtigen können? Dies liegt vor bei:n / j j
  • Signalverdeckung durch Lärm

  • unzureichender Beleuchtung

  • Überangebot aufzunehmender Informationen

  • zeitlicher Dichte der Informationen

  • besonderen Bedingungen, Abweichungen vom Normalbetrieb

  • Behinderung der Informationsübernahme und -umsetzung durch Tragen von PSA

  • eingeschränkten individuellen Leistungsvoraussetzungen, u. a. Schwerhörigkeit oder eingeschränktes Sehen

10.4.4-Wurde überprüft, ob die optischen Signalgeber ausreichend wahrnehmbar sind und ob deren Informationsgehalt verständlich ist?n / j j
10.4.5-Werden Informationselemente nach Funktion und Bedeutung gruppiert?n / j j
10.4.6-Sind Angaben im zentralen Arbeitsfeld angeordnet, wenn sie eine hohe Aufmerksamkeit erfordern? n / j j
10.4.7-Sind die Signale so groß, dass sie aus der üblichen Entfernung wahrnehmbar sind?n / j j
10.4.8-Wird berücksichtigt, dass optische Signale nur begrenzt unterscheidbar sind (maximal 9 Farbtöne, 15 Formen, 10 Zeigerstellungen, 5 Linienlängen, 8 Breiteneindrücke, 5 Größen, 3 - 5 Helligkeiten)?n / j j
10.4.9-Ist die Software benutzerfreundlich?n / j j
10.4.10-Ist die Gestaltung der Bildschirmoberfläche so eingerichtet, dass bekannte Gestaltungsmerkmale Berücksichtigung finden?n / j j
10.4.11-Sind die Funktionen Zeichengröße, Zeichenschärfe, Zeichenkontrast und Zeichenhelligkeit auf Bildschirmen optimiert?n / j j
10.4.12-Sind akustische Signale wahrnehmbar? Ist deren Informationsgehalt eindeutig?n / j j
10.4.13-Wird berücksichtigt, dass die Unterschreitungsgrenzen bei akustischen Signalen begrenzt sind (maximal 5 Tonhöhen, 5 Lautstärken)?n / j j
10.4.14-Sind Gefahrensignale wahrnehmbar?n / j j
10.4.15-Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten alle notwendigen Informationen zur sicheren Bewältigung der Arbeitsanforderungen wahrnehmen können?n / j j
10.4.16-Wird abwechslungsarme Dauerbeobachtung, die keine oder kaum körperliche Aktivitäten beinhaltet, vermieden?n / j j
10.4.17-Wurde geprüft, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend G25 notwendig ist?n / j j
10.4.18-Wurde überprüft, ob das Wahrnehmungsvermögen der Beschäftigten überfordert ist, wenn Störungen, Ablenkungen oder Havariefälle auftreten?n / j j
10.4.19-Sind die Gestaltungsempfehlungen für Anzeigen und Stellteile berücksichtigt worden?n / j j
Bitte auch 11 "sonstige Gefährdungen" beachten!
GefährdungsgruppeFrage Nr.Fragen und Hinweise (unvollständig; beispielhaft)relevantberücksichtigt
nein/jaja
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11sonstige Gefährdungen
11.1durch Menschen
Hinweis:
  • Charaktereigenschaften

  • nicht abgestimmte Zusammenarbeit

  • Unachtsamkeit bei Zusammenarbeit

11.1.1-Sind die Beschäftigten für ihre Tätigkeit befähigt und geeignet?n / j j
11.1.2-Erfolgte eine Information über die Gefahren, die von ihrer Tätigkeit ausgehen?n / j j
11.1.3-Bestehen Gefahren bei Zusammenarbeit mehrerer Beschäftigter, z. B. auf verschiedenen Ebenen von Baugerüsten?n / j j
11.1.4-Ist berücksichtigt worden, dass Gewaltanwendungen möglich sind, z. B. an Kassenarbeitsplätzen oder bei der Betreuung psychisch schwer beeinträchtigter Personen?n / j j
11.2durch Tiere
Hinweis:
  • Allergien gegen Tierhaare, Epidermisbestandteile, Insektenstiche

  • Anthropozoonosen (z. B. Tollwut, Ornithose, Toxoplasmose)

  • Schlagen und Stoßen

  • Tritte

  • Stechen

  • Beißen

  • Vergiftungen

11.2.1-Ist sichergestellt, dass kranke Tierbestände erfasst und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden?n / j j
11.2.2-Erfolgen veterinärmedizinische Maßnahmen?n / j j
11.2.3-Erfolgen Tierkontakte?n / j j
11.2.4-Werden Kontakte mit Ausscheidern oder Ausscheidungen vermieden, wenn keine PSA getragen werden kann? n / j j
11.2.5-Werden Absperrungen aufgestellt, und wann werden Schilder aufgehängt?n / j j
11.2.6-Ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig?n / j j
11.3durch Pflanzen und pflanzliche Produkte
Hinweis:
  • Allergien gegen bestimmte Pflanzen

  • Riss- und Stichverletzungen

11.3.1-Ist sichergestellt, dass nur geeignete Beschäftigte eingesetzt werden?n / j j
11.3.2-Stehen geeignete PSA bereit und werden sie getragen (Handschuhe, Arbeitskleidung)?n / j j
11.3.3-Ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendign / j j
11.4Neue Arbeitsformen
Hinweis auf kritische Ausprägung einschlägiger wesentlicher Merkmale psychischer Belastung:
  • Pflicht zur räumlichen Mobilität

  • Atypische Beschäftigungsverhältnisse (Befristung, Kettenpraktika, Merfacharbeitsverträge) oder diskontinuierliche Berufsverläufe

  • schwer kontrollierbare zeitliche Flexibilisierung der Arbeit und/oder reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben