BGHM-I 102 - Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel

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Abschnitt 1 - 1 Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen

Ein wichtiges Unternehmensziel ist es, wirtschaftlich zu handeln und zu produzieren. Als gleichberechtigtes Ziel sollte gelten, gute Arbeitsbedingungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist das Arbeitsschutzgesetz 1996 verabschiedet worden.

Das Arbeitsschutzgesetz ist für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend. Vergleichbare Vorschriften gibt es in allen EU-Ländern, in denen ebenfalls die europäische Rahmenrichtlinie "Arbeitsschutz" 89/391/EWG umgesetzt wurde. Das Arbeitsschutzgesetz fordert (siehe §§ 5 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)):

  1. 1.

    Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen die Gefährdungen zu ermitteln, die auf die Beschäftigten einwirken können.

  2. 2.

    Darauf aufbauend hat er abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

  3. 3.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.

  4. 4.

    Er hat die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen.

Zusammengefasst bedeutet dies:

Jeder Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Viele weitere Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln usw. nehmen die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung auf und konkretisieren sie teilweise. Hierzu zählen unter anderem:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)

  • Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (TRBS 1111).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für sämtliches Handeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz.