BGHM-I 102 - Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel

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Abschnitt 7.7 - 7.7 Durchführen der Maßnahmen

Bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens verhält es sich wie bei anderen Investitionsvorhaben auch: Man bildet ein Umsetzungsmanagement und legt fest, wer für die Durchführung verantwortlich ist. Es empfiehlt sich, einen Termin zu vereinbaren, an dem die Durchführung abgeschlossen sein soll. Während umfangreicherer Projekte berichten die Verantwortlichen, ob der Terminplan eingehalten werden kann.